glockero Posted August 25, 2009 Share Posted August 25, 2009 Zur Info an alle: Wie mir gestern berichtet wurde, hat die zuständige Behörde in Krefeld (NRW) die ersten Schreiben an Waffenbesitzer versendet, in denen unter Bezugnahme auf die neue Regelung des §4 Abs. 4 Satz 3 die Schützen aufgefordert werden, ihre Trainingsaktivitäten nachzuweisen. Da ist wohl jemand sehr eifrig bei der Sache ... glockero Link to comment Share on other sites More sharing options...
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