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IGNORED

Verkauf von D nach Ö


dennis.k

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle!

Habe eine kurze Frage.

Um als Händler von Deutschland nach Österreich Waffe i.S. des § 1 Z. 1 WaffG 1996 (Frei ab 18! in Österreich, in Deutschland frei erhältlich ohne Altersbeschränkung) verkaufen zu dürfen, benötigt man irgendwelche Erlaubnis?

Leider habe ich bei der Suche nichts passendes gefunden.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Danke und Gruß

Dennis

Geschrieben
Hallo an alle!

Habe eine kurze Frage.

Um als Händler von Deutschland nach Österreich Waffe i.S. des § 1 Z. 1 WaffG 1996 (Frei ab 18! in Österreich, in Deutschland frei erhältlich ohne Altersbeschränkung) verkaufen zu dürfen, benötigt man irgendwelche Erlaubnis?

Leider habe ich bei der Suche nichts passendes gefunden.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Danke und Gruß

Dennis

Hmm, den § 1 Z habe ich im Österreichischen WaffG nicht gefunden.

Was soll das denn sein, das in Österreich frei ab 18 ist,

und in Deutschland frei ohne Altersbeschränkung?

Normalerweise kenne ich das nur andersrum.

Rainer

Geschrieben
Hmm, den § 1 Z habe ich im Österreichischen WaffG nicht gefunden.

Was soll das denn sein, das in Österreich frei ab 18 ist,

und in Deutschland frei ohne Altersbeschränkung?

Normalerweise kenne ich das nur andersrum.

Rainer

HAllo Rainer,

vielen Dank für deine Antwort.

Bei dem Gerät handelt es sich um einen Jet Protector JPX. In Deutschland wird der JPX als ein Tierabwehrspray, so wie Pfefferspray, eingestufft. Aus diesem Grund ist es frei erwerblich. In Österreich ist es eine Waffe ab 18.

Zumindest steht es in dem HAndbuch des Gerätes. Hier ein Auszug aus diesem Handbuch:

---------------------------------------------------------------

Waffenrechtliche Einstufung:

Schweiz: Waffe i.S. von Art. 4 Abs. 1 lit. a Waffengesetz. Der Erwerb ist nur mit einem

gültigen Waffenerwerbschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG möglich. Für das Tragen des Gerätes

ist eine Tragbewilligung gemäss Art. 27 WG nötig. Die JPX Magazine gelten als

pyrotechnischer Gegenstand zu gewerblichen Zwecken und sind für Personen ab 18 Jahren

frei erwerbbar. Der optionale integrierte Ziellaser ist gemäss Art. 4 WG ein Waffenzubehör und

im Zivilmarkt verboten.

Österreich: Frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 Z. 1 WaffG 1996. Bei den JPX Magazinen

handelt es sich um keine Munition i.S. des § 4 WaffG 1996.

Deutschland: Frei erwerb- und führbar. Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und

unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz. Der Einsatz

gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe

vorliegt. Der optionale Ziellaser ist im Zivilmarkt verboten.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Danke und Gruß

Dennis

Geschrieben

Dennis,

da müßte ich jetzt, ohne die genaue Rechtslage zu kennen, aus dem Bauch raus antworten.

Halbwissen ist aber mindestens genau so gefährlich wie nicht wissen. Ich muß jetzt zuerst mal passen.

Aber ich zapfe mal einen österreichischen Kontakt an und melde mich dann wieder.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Dennis,

da müßte ich jetzt, ohne die genaue Rechtslage zu kennen, aus dem Bauch raus antworten.

Halbwissen ist aber mindestens genau so gefährlich wie nicht wissen. Ich muß jetzt zuerst mal passen.

Aber ich zapfe mal einen österreichischen Kontakt an und melde mich dann wieder.

Gruß

Rainer

Hallo Rainer,

vielen Dank für deine Mühe!!!!

Ich werde zwischenzeitig auch mal versuchen es herauszufinden.

Nochmals vielen Dank!

Gruß

Dennis

Geschrieben

Wenn es für so ein Ding keine Exportbeschränkung gibt dann steht einem Export nichts entgegen.

Über die Gesetzeslage im Bestimmungsland musst/kannst Du nicht Bescheid wissen denn das ist Angelegenheit des Importeurs.

Logisch ?

Geschrieben
Über die Gesetzeslage im Bestimmungsland musst/kannst Du nicht Bescheid wissen denn das ist Angelegenheit des Importeurs.

Logisch ?

Das ist so nicht richtig Jangili,

Du bist als Exporteur verpflichtet dich über die Rechtslage im Empfangsland zu informieren.

Artikel, die hier in Deutschland frei ab 18 sind, können im Ausland z. B. total verboten sein.

Beispiel:

Wenn Du eine unbrauchbar gemachte "Kriegswaffe" (Z.B. MP) die Du hier frei ab 18 bekommst, nach Polen schickst,

hast Du hier schneller das BKA auf Deiner Matte stehen, als Dir lieb ist.

In Polen unterliegen diese "Kriegswaffen - Dekos" einem totalen Verbot!

Und da Polen auch in der EU ist, ist der Informationsfluss bei den Behörden erschreckend schnell.

Es ist also schon absolut richtig, wenn sich Dennis vorher informiert.

Rainer

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