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IGNORED

Antwort MdB Harald Leibrecht, FDP


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Geschrieben
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Email vom 21.05.09 danken, die mir Gelegenheit gibt,

zu den Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts Stellung zu nehmen.

Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal

verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein

solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden oder den Vierfachmord von

Eislingen nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird.

Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen

Waffenbesitzer entschieden ab. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber

hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen

aus legalem Besitz. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen,

indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den

Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung

der anderen Fraktionen.

Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU. Allerdings

sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden

Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert.

Von verschiedener Seite wurde ein Totalverbot privater Schusswaffen gefordert. Das

Beispiel aus Großbritannien, wo 1997 nach einem Amoklauf eines 43jährigen in

Dunblane alle Handfeuerwaffen in Privatbesitz verboten wurden, zeigt, dass damit die

Schusswaffenkriminalität nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte. Wer ein

generelles Verbot von Waffen in Privatbesitz fordert, sollte klar sagen: Dann kann es

keinen Schützenverein, keine Sammler historischer Waffen und keinen Jäger mehr

geben. Ob diese Zerstörung des Vereinslebens einen Sicherheitsgewinn bedeutet, das

darf wohl bezweifelt werden. Jäger und Schützen zu kriminalisieren, hält die FDP vor

diesem Hintergrund für absurd.

Einige Stimmen fordern, die Schusswaffenverwahrung in Privathaushalten zu

unterbinden. Das ist eine Wiedergänger-Debatte, die bereits nach dem Attentat von

Erfurt geführt wurde. Selbst mit besserer Sicherheitstechnik wären solche zentralen

Waffendepots in Randlagen ein verlockendes Ziel für Kriminelle. Das zeigt gerade die

Tat von Eislingen, vor der ins dortige Schützenheim eingebrochen wurde.

Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist

aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Wir brauchen regelmäßige

Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Vergleichbar mit der Überprüfung durch den

Schornsteinfeger im Privathaushalt oder des Wirtschaftskontrolldienstes bei

Gewerberäumen sollten die Ordnungsbehörden die sichere Aufbewahrung der Waffen

überprüfen. Das bedarf aber einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung

dieser Behörden. Regelmäßige Kontrollen auf breiter Basis, die bei Verstößen den

konsequenten Entzug der Waffenbesitzkarte zur Folge haben, dürften sich recht rasch

als wirksames Abschreckungsinstrument gegen den fahrlässigen Umgang mit den

Aufbewahrungsvorschriften herausstellen. Das Sanktionssystem hierzu muss ggf.

angepasst werden.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und

eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann hält

kein Gesetz ihn auf. In erster Linie benötigen wir deshalb eine Kultur des stärkeren

Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch

bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler

oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.

Für Ihre Hinweise, die für unsere politische Arbeit sehr wertvoll sind, danke ich Ihnen und

verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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