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IGNORED

TISCHVORLAGE WAFFENRECHT


Wonko

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

Mir wurde gerade ein Dokument zugespielt

morgen steht folgendes zur Debatte:

6. WAFFENRECHTLICHE KONSEQUENZEN NACH DEM AMOKLAUF IN WINNENDEN UND WENDLINGEN 2009

6.1. OFFENER BRIEF DER ELTERN / AKTIONSBÜNDNIS AMOKLAUF WINNENDEN

Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden spricht sich u.a. für folgende Änderungen des Waffenrechts ausgesprochen:

Der Zugang junger Menschen zu Waffen soll generell eingeschränkt werden.

Grundsätzlicher Verzicht auf großkalibrige Waffen im Schießsport, alternativ eine Verringerung der Schusskapazität (Patronenanzahl pro Magazin).

Heraufsetzung der Altersgrenze zum Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 21 Jahre.

Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition für Sportschützen.

Stärkere Sanktionen bei Verstößen gegen das Waffenrecht.

6.2. BUND-LÄNDER-ARBEITSGRUPPE WAFFENRECHT

- Baden-Württemberg hat nach dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen die Einsetzung einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe „Waffenrecht“ initiiert. Die Arbeitsgruppe hat in ihren Sitzungen am 21. und 27.04.2009 auf Fachebene beraten. Dabei wurden auch die offenen Briefe der Eltern erörtert.

- Das Bundesinnenministerium (BMI) wird auf Grundlage nachfolgend aufgeführter Punkte einen Gesetzentwurf erarbeiten und diesen bis Ende Mai 2009 in das parlamentarische Verfahren einbringen. Die Änderungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

BEABSICHTIGTE WAFFENRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

VERSCHÄRFTE NACHWEISPFLICHT DER WAFFENBESITZER ÜBER DIE SICHERE AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION

VERBESSERTE MÖGLICHKEIT DER BEHÖRDEN, DIE SICHERE AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN UND MUNITION ZU KONTROLLIEREN

Im Gespräch sind unangemeldete Kontrollen der Räume, in denen Waffen aufbewahrt werden. Die Ausgestaltung dieser Kontrollen muss noch erörtert werden.

VERBESSERTE MÖGLICHKEIT DER BEHÖRDEN, DAS FORTBESTEHEN EINES WAFFENRECHTLICHEN BEDÜRFNISSES ZUM ERWERB UND BESITZ VON WAFFEN REGELMÄßIG ZU ÜBERPRÜFEN

Bisher wird nur die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit eines Sportschützen (spätestens nach Ablauf von drei Jahren) erneut überprüft. Künftig soll auch regelmäßig überprüft werden, ob ein Sportschütze noch aktiv am Schießsport teilnimmt und insoweit ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen geltend machen kann. Bei den Jägern wird dieses Bedürfnis bisher schon im Rahmen der regelmäßigen Verlängerung des Jagdscheins geprüft, der für höchstens drei Jahre erteilt werden kann.

HERAUFSETZEN DER ALTERSGRENZE ZUM SPORTLICHEN SCHIEßEN MIT GROßKALIBRIGEN WAFFEN VON BISHER 14 AUF 18 JAHRE

Über die Heraufsetzung der Altersgrenze besteht weitestgehend Konsens.

Dieser Maßnahme wird auch vom Deutschen Schützenbund nicht entgegengetreten.

VERBESSERTE (BIOMETRISCHE) SICHERUNG VON SCHUSSWAFFEN UND WAFFENSCHRÄNKEN

Verpflichtung zur Sicherung von Waffen und Waffenschränken „unter Berücksichtigung des Standes der Technik“. Die von Baden-Württemberg favorisierte biometrische Blockierung von großkalibrigen Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) im häuslichen Bereich soll in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) des Bundes geregelt werden und noch 2009 in Kraft treten. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung wird im WaffG verankert. Vorteil dieser „dynamischen“ Lösung: Die Verordnung kann leichter als ein Gesetz an die ständig fortschreitenden technischen Entwicklungen angepasst werden.

EINFÜHRUNG EINES STRAFTATBESTANDS BEI SCHWERWIEGENDEN VERSTÖßEN GEGEN DIE SICHERE AUFBEWAHRUNG VON ERLAUBNISPFLICHTIGEN SCHUSSWAFFEN

VERBOT VON PAINTBALL-/GOTCHA- UND LASERSPIELEN

Paintball-, Gotcha- und Laserpistolenspiele , bei denen mit erlaubnisfreien Waffen „das Töten von Menschen simuliert“ wird, sollen verboten werden . Regelungsort: Ordnungswidrigkeitengesetz. Ahndung: Geldbuße von bis zu 5.000 €.

ZEITLICH BEFRISTETE AMNESTIEREGELUNG ZUR FREIWILLIGEN ABGABE VON ILLEGALEN WAFFEN

Voraussetzung: Die Waffe darf nicht aus einer Straftat stammen.

ZÜGIGE EINRICHTUNG EINES ELEKTRONISCHEN NATIONALEN WAFFENREGISTERS

Die EU-Waffenrichtlinie schreibt die Einführung eines zentralen Waffenregisters bis Ende 2014 vor. Das Waffenregister soll nun wesentlich früher realisiert werden.

6.3. WEITERE FORDERUNGEN

GENERELLES VERBOT VON GROßKALIBRIGEN WAFFEN IM SCHIESSSPORT

- Für ein generelles Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport war im Bund-/Länder-Ausschuss Waffenrecht keine Mehrheit zu erzielen. Eine solche Lösung wird von der Bundesregierung nicht befürwortet, da ein grundlegendes Verbot für einzelne Schützenverbände, die überwiegend mit Großkaliberwaffen schießen, existenzielle Folgen hätte. Deutsche Sportschützen könnten in der Folge nicht mehr an zahlreichen internationalen Sportwettkämpfen teilnehmen.

- Das BMI strebt deshalb nicht ein Verbot von großkalibrigen Pistolen und Revolvern im Schießsport an, sondern ein Höchstmaß an Sicherheit bei deren Aufbewahrung (biometrischen Blockierung der Waffen und der Waffenschränke).

- Diese Waffen sollten nur noch in Schießstätten, aber nicht mehr im häuslichen Bereich in einen schussbereiten Zustand versetzt werden können. Mit der Heraufsetzung der Altersgrenze zum Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre werden für die Sportschützen im Übrigen weitere Restriktionen geschaffen.

UNTERBRINGUNG VON WAFFEN UND MUNITION IN SCHÜTZENHÄUSERN

- Eine zentrale Aufbewahrung und Kontrolle von Schusswaffen und Munition wird in erster Linie für den Bereich der Sportschützen gefordert. Dies könnte zwar zu einer Verbesserung der waffenrechtlichen Sicherheit im häuslichen Bereich führen, würde aber neue Gefährdungen hervorrufen, da eine bundesweit große Anzahl von Waffendepots in den Schießstätten der Schützenvereine entstehen würde.

- Diese Waffendepots in Schützenhäusern hätten eine hohe Anziehungskraft für Kriminelle. Die Sicherung wäre für die Schützenvereine technisch, finanziell und personell sehr aufwändig, um Überfälle oder Einbrüche zu verhindern .

- Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung sollte nicht auf Dritte verlagert, sondern in der Gesamtverantwortung des Erlaubnisinhabers liegen.

- Nach Auffassung der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht wäre es aus Sicht des Gesetzgebers geeigneter, dafür zu sorgen, dass Waffen und Munition durch eine Verbesserung der technischen Standards zu Hause sicherer aufbewahrt werden, damit sie nicht in falsche Hände geraten können (Stichwort Biometrie)

Fussnoten:

Bei Laserdrom / Lasergame versuchen Spieler auf einem speziellen Parcours oder in mehreren Räumen verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Sie tragen und schießen mit Laserwaffen (pistolenähnliche Infrarotsignalgeber) und tragen spezielle Westen, auf denen mehrere Sensoren sind, die einen Treffer mittels Laserstrahl registrieren. Paintball oder Gotcha sind vom Spielablauf vergleichbar, bei diesen wird allerdings mit Gelatinekugeln geschossen.

Im Jahr 2007 hat Bayern eine entsprechende Bundesratsinitiative (BR-Drs. 76/07, 2007, u.a. auch "Killerspielverbot") vorgelegt. Diese soll weiter unterstützt werden. Die Regelung soll durch Änderung § 118a OWiG erfolgen.

Nein, die Quelle werde ich nicht verraten...

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