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IGNORED

Waffenrechtsänderung durch die Hintertür: Sprengstoffgesetz!


maaaddin

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Hier soll wohl die Gelbe eingeschränkt werden!! :angry2:

Mit der gegenwärtig geltenden Fassung des Waffengesetzes ist der Waffenerwerb von den in § 14 Absatz 4 genannten Waffenarten für Sportschützen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip - lediglich eingeschränkt durch das Erwerbsstreckungsgebot - freigegeben.

Die Änderung soll sicherstellen, dass der Erwerb von Waffen der in § 14 Absatz 4 genannten Arten für organisierte Sportschützen nur dann möglich ist, wenn sie diese Waffen zur Ausübung ihres organisierten Schießsports benötigen.

also dann nur noch mit "Bedürfnis", Anm. TE

Der Bundesrat hatte dazu bereits mehrfach Stellung bezogen und zuletzt in seiner Sitzung am 14. März 2008 eine Entschließung -BR-Drucksache 129/08(B) HTML PDF - gefasst. Darin machte der Bundesrat deutlich, dass mit der vorgeschlagenen Regelung sichergestellt würde, dass Sportschützen nur die Waffen besitzen dürfen, die sie zur Ausübung des Schießsports in ihrem Verband benötigen. Eine solche klarstellende Bedürfnisregelung ist nötig, um das bloße Anhäufen von Schusswaffen zu verhindern. Zu bedenken ist, dass Waffenanhäufungen auch das Risiko erhöhen, dass die Waffen nicht immer sicher verwahrt sind.

lg

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