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Übersicht über die Pläne der Koalition


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(Hervorhebungen wurden von mir vorgenommen)

Quelle: http://www.pr-inside.com/de/waffenrechtsre...en-r1250551.htm

Übersicht über die Pläne der Koalition - Dritte Änderung des Waffengesetzes seit 2003 Von Michael Fischer

Waffenrechtsreform im Eilverfahren

© AP

(PR-inside.com 13.05.2009 16:13:04)

Berlin (AP) Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden hat sich die Koalition auf eine weitreichende Reform des Waffenrechts verständigt, die noch vor der Bundestagswahl im Eilverfahren verabschiedet werden soll. Bereits im Mai soll der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden, Anfang Juni entscheiden die Innenminister von Bund und Ländern darüber. Es ist die dritte Waffenrechtsreform innerhalb weniger Jahre. 2003 kam es zu einer grundlegenden Überarbeitung, im

vergangenen Jahr wurden weitere Änderungen am Waffengesetz vorgenommen. Hier die wichtigsten Eckpunkte der jetzigen Reform KONTROLLEN VON WAFFENBESITZERN: Waffenbesitzer sollen künftig auch dann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden dürfen, wenn kein Verdacht auf Gesetzesverstöße besteht. Zwar können sie den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins. Es soll auch schärfer überprüft werden, ob die Inhaber eines Waffenscheins diesen tatsächlich benötigen. Bisher wird nur alle drei Jahre das «Bedürfnis» des Waffenbesitzes überprüft. Künftig soll es keine festgelegte Frist mehr geben. Die Überprüfungen sind dann jederzeit möglich. VERBOT VON KAMPFSPIELEN: Im Ordnungswidrigkeitsrecht soll ein Verbot von «Spielen mit Tötungs- und Verletzungssimulationen» verankert werden. Dazu zählen Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen die Spieler mit Farbmunition oder Luftdruckwaffen aufeinander Jagd machen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. ZENTRALES WAFFENREGISTER: Die Informationen der rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in Deutschland sollen bis Ende 2012 in einem zentralen Register gespeichert werden. Mindestens für 20 Jahre sollen dort alle 10 bis 12 Millionen Schusswaffen und ihre Besitzer erfasst werden. WAFFENSICHERUNG: Die Bundesregierung wird ermächtigt, die Vorschriften für die Sicherung von Waffen zu verschärfen. Denkbar wäre, eine Sperre zur Pflicht zu machen, die nur per Fingerabdruck gelöst werden kann. So könnte sichergestellt werden, dass nur noch der Besitzer seine Waffe benutzen kann. Die Technik ist allerdings noch nicht ausgereift. Eine entsprechende Verordnung ist daher noch Zukunftsmusik. GROSSKALIBRIGE WAFFEN: Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen wird von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Mit ihrer Forderung nach einem generellen Verbot solcher Waffen im Schießsport konnte sich die SPD nicht durchsetzen. AMNESTIE: Personen, die illegal Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei abgeben, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht. Eine entsprechende Regelung gab es schon 2003. Jetzt soll sie erneuert werden. Zwtl: Keine zentralen Waffendepots Neben diesen Regelungen waren noch weitere Verschärfungen im Gespräch, die von den Unterhändlern der Koalition verworfen worden. Die Lagerung aller privater Waffen in Depots der Schützenvereine wurde als zu gefährlich erachtet. Offen ließen die Koalitionäre auch, ob sie das aus den USA stammende IPSC-Schießen (IPSC steht für International Practical Shooting Confederation) verbieten wollen. Dabei handelt es sich um eine anerkannte Schießsportart, die Präzision, Kraft und Schnelligkeit als Maxime hat und als Kampfschießen kritisiert wird. Auch eine Begrenzung Waffenbesitzes auf eine bestimmte Zahl von Schusswaffen konnten sich Union und SPD nicht verständigen.

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