xfive Posted May 12, 2009 Share Posted May 12, 2009 Vor fast einem Jahr stellte ich die Frage, ob der Jetprotector von Piexon evtl. als Anscheinswaffe angesehen werden könnte. Die deutliche Mehrheit der User sprach sich, mal mit rechtlicher Begründung, mal vom Gefühl her geleitet, gegen die Einstufung des JPX als Anscheinswaffe aus. Trotzdem blieben berechtigte Zweifel, ob das Tierabwehrgerät von Piexon wirklich vom § 42a WaffG ausgenommen ist, bzw. ein Grenzfall darstellt. JPX = Anscheinswaffe? Heute habe ich auf der Seite Piexon.de gesehen, dass ein neuer Feststellungsbescheid des BKA zum JPX ergangen ist. Dieser ist auch gleich auf der Seite verlinkt. Darin wird verneint, dass der Jetprotector eine Anscheinswaffe ist und somit nicht dem Führverbot unterliegt. Dies gibt doch eine gewisse Rechtssicherheit, welche bei dem höheren Anschaffungspreis des JPX auch nötig war. Das Alles zur Info, falls jemand einen JPX kaufen wollte aber rechtliche bedenken bzgl. des Führens hatte. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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