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IGNORED

Unkenntnis Waffensachkundiger..


kriegerlein

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Geschrieben

Das entbindet den SB aber nicht von der grundsätzlichen Pflicht zur Prüfung des Antrages. Schließlich hat man ja den Behörden die WaffVwV als "Handbuch" in die Hand gegeben.

Prinzipiell sollte der SB wissen, was er da unterschreibt und es verantworten können. Einiges liegt ja im Ermessensspielraum und Entscheidungsberech des SB.

Geschrieben
Das entbindet den SB aber nicht von der grundsätzlichen Pflicht zur Prüfung des Antrages. Schließlich hat man ja den Behörden die WaffVwV als "Handbuch" in die Hand gegeben.

Prinzipiell sollte der SB wissen, was er da unterschreibt und es verantworten können. Einiges liegt ja im Ermessensspielraum und Entscheidungsberech des SB.

Ich meinte die Sachkunde/Zugang zum wachgewerbe..

Aber bei den Waffengenehmigern ists fast das Gleiche.. <_<

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