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Joule Grenze für Luftdruckwaffen


Perseus

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Werte Fachkundige,

aus dem Waffgesetz konnte ich die Information nicht herauslesen deswegen mal hier ein Versuch: Gibt es in Ö. eine Joulebegrenzung für Luftdruckwaffen ?

Bzw. ab wieviel Joule gilt eine Luftdruckgewehr als Waffe ?

respektive wieviel Joule kann so ein Luftdruckgewehr (ich rede hier von handelsüblichen Luftdruckgewehren) entwickeln ?

Dank im voraus für Auskünfte.

lg

Perseus

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Luftdruckwaffen fallen immer unter das Waffengesetz. Sie sind allenfalls wie antike Waffen von bestimmten Paragraphen ausgenommen. Im konkreten Fall handelt es sich hierbei um die Einschränkung dass Luftdruckwaffen mit einem Kaliber von mindestens 6mm nicht ausgenommen sind. "Schlimmtensfalls" zählen diese Waffen aber i.d.R. allenfalls als Kat.C (Langwaffe mit gezogenem Lauf) - mir ist nur ein halbautomatisches Pressluftgewehr bekannt das wie ein Halbautomat funktioniert, dieses gibt es aber nicht in einem Kaliber über 6mm.

Es gibt kein Energielimit für Luftdruckwaffen. Diese dürfen beliebig stark sein. Die stärksten Druckluftwaffen sind Pressluftgewehre, suche einmal nach Quackenbush oÄ. Gibt Pressluftgewehre auch im Kaliber .50 mit Geschossenergien die durchwegs an starke Langwaffen herankommen.

Beim Erwerb im Ausland (zB Deutschland, dort sind diese zumeist günstiger) aufpassen dass das Kaliber unter 6mm liegt, ansonsten ist eine Einfuhrbewilligung notwendig. Aufpassen dass kein Schalldämpfer dabei ist, diese sind in Österreich als verbotene Waffe eingestuft - egal für welche Waffe diese bestimmt sind (mit Ausnahme von Plastikspritzen, diese fallen nicht unter das WaffG).

Gruß Georg

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Vielen Dank, hat schon mal weitergeholfen. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es kein Limit für Luftdruckwaffen nach oben oder unten ?

Also kein " ab dieser Joule Zahl ist es eine Waffe ?"

Apropos: mein Neffe hat sich so ein Softair-Gasluftdruckgewehr gekauft und fest behauptet, diese falle nicht unter das Waffengesetz. Entwickelt aber seiner Aussage nach 1,5 Joule.

Ich möchte ja das er einem Sportverein beitritt und dort mit Luftdruckgewehren beginnt. Gibt es da übrigens Empfehlungen im Raum Wien, speziell für Anfänger ?

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Hallo,

Das fällt nicht unter das WaffG, ist aber erst ab 18 Jahren erwerbbar. Nur unter 0,08 J (oder sowas) frei ab 14 Jahren. Glaube ich steht aber in den Jugendschutzgesetzen oder sowas, bin auf dem Plastikspritzenbereich nicht so bewandert.

Dein Neffe darf - auch unter Aufsicht - mit soetwas gemäß dem Gesetz nur auf einem Schießstand hantieren; es sei denn er ist auch zum Besitz (>18J) berechtigt.

Gruß Georg

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