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IGNORED

Bunker zum Kaufen


Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wenn Du einen Bunker kaufen willst, solltest Du vorher auf alle Fälle die zuständige Verwaltungsbehörde wegen der Flächenwidmung aufsuchen. Sonst kann es Dir passieren, dass Du nach Kauf des Bunkers (=militärische Widmung) einen Abbruchbescheid des Bürgermeisters erhältst (da kein Bauland). Dies fällt in der Regel nur weg, wenn Du den Bunker als landwirtschaftliches Nutzgebäude verwendest, dazu müssen die umliegenden Äcker im Rahmen einer Landwirtschaft aber auch Dir gehören.

Grüsse

lucki_01

Geschrieben
Wenn Du einen Bunker kaufen willst, solltest Du vorher auf alle Fälle die zuständige Verwaltungsbehörde wegen der Flächenwidmung aufsuchen. Sonst kann es Dir passieren, dass Du nach Kauf des Bunkers (=militärische Widmung) einen Abbruchbescheid des Bürgermeisters erhältst (da kein Bauland). Dies fällt in der Regel nur weg, wenn Du den Bunker als landwirtschaftliches Nutzgebäude verwendest, dazu müssen die umliegenden Äcker im Rahmen einer Landwirtschaft aber auch Dir gehören.

Grüsse

lucki_01

Aha- vielen Dank für die Info!!

Grüsse

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Wenn Du einen Bunker kaufen willst, solltest Du vorher auf alle Fälle die zuständige Verwaltungsbehörde wegen der Flächenwidmung aufsuchen. Sonst kann es Dir passieren, dass Du nach Kauf des Bunkers (=militärische Widmung) einen Abbruchbescheid des Bürgermeisters erhältst (da kein Bauland). Dies fällt in der Regel nur weg, wenn Du den Bunker als landwirtschaftliches Nutzgebäude verwendest, dazu müssen die umliegenden Äcker im Rahmen einer Landwirtschaft aber auch Dir gehören.

So einfach ist das nicht!

Bunkerbauten sind keine Illegale nicht genemigte Bauwerke!

Der Bunker ist ein Legitimiertes Bauwerk das ein (Auch wärend des Krieges) Genemigungsverfahren durchlaufen hat.

Es gilt das Reichsdeutsche Baurecht/Luftschutzrecht das wärend der Jahre 1938-1945 bei uns gegolten hat.Mit der Aufhebung des Lustschutzrechtes wärend des Krieges ist auch die Nutzungseigenschaft als Luftschutzstollen oder Bunker verloren gegangen und somit ein Bauwerk bzw. ein Finanzvermögen und kein Öffentliches gut mehr.

Somit sind sie jetzt nix anderes als ein sonstiges Bauwerk.

Bis zum Staatsvertrag 1955 gehörten die Bunker eigendlich nicht den Österreichern sondern den Deutschen Republik weil diese ja die Bunker auch gebaut haben.Das Eigentumsrecht von Deutschen Bauten,Firmen,und Eigentum ging dann mit den Staatsvertrag in Österreichischen Staatseigentum über.

Da die Stollen/Bunker für viele ein Dorn im Auge sind wird die BIG und die zuständigen Behörden zusehen das so viele Bunker wie möglich in Private Hände fallen damit die Fürsorgepflicht auf den neuen Eigentümer übergeht.Das Eigentumsrecht und Nutzungsrecht wird ganz normal verbüchert.

Eine andere Sache ist dann der Zugang zum stollen/Bunker,da kann es schon mal sein das ein Acker oder ähnliches drum rum ist und der Bauer/Eigentümer dir den zugang untersagt. Das kann dann zu manchen Rechtsstreiterein führen.

Es gibt ein Gutes Buch über Stollen und Bunker aus dem Zweiten Weltkrieges das gerade neben mir liegt und alle Aspekte behandelt.

Geschrieben

und soo toll ist das mit dem "privaten" bunker nun auch wieder nit ;) .

es gibt leider nicht viele die geeignet sind um darin ernsthaft schiessübungen abzuhalten, sind feucht, zugig und teils schwer zugänglich, besonders dann wenn man material zum ausbau ranschaffen möcht, kann ich aus eigener, leidvoller erfahrung bestätigen.

Geschrieben
So einfach ist das nicht!

Bunkerbauten sind keine Illegale nicht genemigte Bauwerke!

Der Bunker ist ein Legitimiertes Bauwerk das ein (Auch wärend des Krieges) Genemigungsverfahren durchlaufen hat.

Es gilt das Reichsdeutsche Baurecht/Luftschutzrecht das wärend der Jahre 1938-1945 bei uns gegolten hat.Mit der Aufhebung des Lustschutzrechtes wärend des Krieges ist auch die Nutzungseigenschaft als Luftschutzstollen oder Bunker verloren gegangen und somit ein Bauwerk bzw. ein Finanzvermögen und kein Öffentliches gut mehr.

Somit sind sie jetzt nix anderes als ein sonstiges Bauwerk.

Bis zum Staatsvertrag 1955 gehörten die Bunker eigendlich nicht den Österreichern sondern den Deutschen Republik weil diese ja die Bunker auch gebaut haben.Das Eigentumsrecht von Deutschen Bauten,Firmen,und Eigentum ging dann mit den Staatsvertrag in Österreichischen Staatseigentum über.

Da die Stollen/Bunker für viele ein Dorn im Auge sind wird die BIG und die zuständigen Behörden zusehen das so viele Bunker wie möglich in Private Hände fallen damit die Fürsorgepflicht auf den neuen Eigentümer übergeht.Das Eigentumsrecht und Nutzungsrecht wird ganz normal verbüchert.

Eine andere Sache ist dann der Zugang zum stollen/Bunker,da kann es schon mal sein das ein Acker oder ähnliches drum rum ist und der Bauer/Eigentümer dir den zugang untersagt. Das kann dann zu manchen Rechtsstreiterein führen.

Es gibt ein Gutes Buch über Stollen und Bunker aus dem Zweiten Weltkrieges das gerade neben mir liegt und alle Aspekte behandelt.

Ich will ja keinen 2.WK Bunkder sondern einen von unserem ÖBH!!

Gruss

Geschrieben
Ich glaube kaum das das ÖBH solche Bunker vermietet.

Stimmt, vermieten tun sie´s nicht, aber verkaufen.... ^_^

(zumindest hin und wieder)

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