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IGNORED

Zastava M90


Duke4711

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Forumsnutzer,

ich bin auf der Suche nach einem Waffenhändler in Österreich der die Zastava M90 in seinem Angebot hat. Im Internetz hab ich ned wirklich etwas gefunden.

Am liebsten wäre mir ein Händler im Raum Wien oder St. Pölten.

Über Tipps/Hinweise wäre ich dankbar.

lg

Duke

Geschrieben
Hi Forumsnutzer,

ich bin auf der Suche nach einem Waffenhändler in Österreich der die Zastava M90 in seinem Angebot hat. Im Internetz hab ich ned wirklich etwas gefunden.

Am liebsten wäre mir ein Händler im Raum Wien oder St. Pölten.

Über Tipps/Hinweise wäre ich dankbar.

lg

Duke

Hi, probiers mal bei Waffen Meixner in Eisenstadt-Burgenland

wäre ja auch nicht aus der Welt-

02682 622 08 - hat ab 15.00Uhr geöffnet heute...

Sag ihm Rudi hat dich ihm empfohlen- der hatte mal eine oder 2 was ich noch weiss....

Grüsse

Geschrieben
Hi Forumsnutzer,

ich bin auf der Suche nach einem Waffenhändler in Österreich der die Zastava M90 in seinem Angebot hat. Im Internetz hab ich ned wirklich etwas gefunden.

Am liebsten wäre mir ein Händler im Raum Wien oder St. Pölten.

Über Tipps/Hinweise wäre ich dankbar.

lg

Duke

Ist die Zugelassen??? :confused:

Geschrieben
Ist die Zugelassen??? :confused:

Ja sicher... da gibt es ja eine "zivil" Ausführung... halbautomatisch... logisch :rolleyes:

Danke für den Tipp.... ich werde mal Kontakt aufnehmen :gutidee:

lg

Duke

Geschrieben
Ja sicher... da gibt es ja eine "zivil" Ausführung... halbautomatisch... logisch :rolleyes:

Danke für den Tipp.... ich werde mal Kontakt aufnehmen :gutidee:

lg

Duke

Wennn du meinst---------wäre mir jetzt neu.

Halbauto ist klar.....was ja aber bei euch nix bedeutet.........

Geschrieben
Wennn du meinst---------wäre mir jetzt neu.

Halbauto ist klar.....was ja aber bei euch nix bedeutet.........

Wie nix bedeutet ? :) .... unsere Waffengesetzte sind ja durch eine grosse Reform gegangen, das ist ja sicher bekannt.

und da darf man halbautomatische Waffen welche nicht in das Kriegswaffengesetz ( ich hoffe das hab ich richtig zitiert ) fallen mit einer Waffenbesitzkarte erwerben.

Und da gibt es ja inzwischen kaum mehr etwas das man nicht bekommt, wenn man das nötige Kleingeld hat....

lg

Duke4711

Geschrieben

Sämtliche Ak Clone sind nicht zugelassen und damit Kat.A. Auch wenn man das nötige Kleingeld

hat gibt es an legalen Gewehrkaliber-Halbautomaten bei uns nur Steyr AUG-Z, SIG 550 und OA15A. Ende.

Geschrieben
Sämtliche Ak Clone sind nicht zugelassen und damit Kat.A. Auch wenn man das nötige Kleingeld

hat gibt es an legalen Gewehrkaliber-Halbautomaten bei uns nur Steyr AUG-Z, SIG 550 und OA15A. Ende.

Derzeitige gesetzliche Regelungen (Waffengesetz 1996)

Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine

bestimmbare Richtung verschossen werden können. Sie sind in Kategorien eingeteilt.

Kategorie A: Verbotene Schußwaffen (z.B. Schalldämpfer, Pumpguns, schießende

Kugelschreiber) und Kriegsmaterial (z.B. Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Handgranaten).

Solche Waffen darf man nur mit Sondergenehmigung (BMI, BMLV) besitzen.

Kategorie B: Faustfeuerwaffen (unter 60 cm Länge), sowie halbautomatische Schußwaffen

(ohne Rücksicht auf Kaliber und Länge) und Repetierflinten, die keine Pumpguns sind. Diese

Waffen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung (Waffenbesitzkarte, WBK) erworben und

besessen werden. Voraussetzung: EWR-Staatsbürgerschaft, Mindestalter 21 Jahre,

Unbescholtenheit, Psychotest, Rechtfertigung.

ich will ja nicht streiten .. aber das Gesetz sagt hier anderes....

egal, ich werde es ja sehen : )

und wenn man es ernst nimmt, wo ist der Unterschied zwischen einem AUG - Z und einer Zastava M77 SA, beides Halbautomaten im gleichen Kaliber, beides entspringen einer Kriegswaffe ( Sturmgewehr )...

schönen Tag noch

Duke

Geschrieben

Seufz, alle paar Wochen kommt ein Ahnungsloser und meint das was in Caliber, Visier & Co. abgebildret ist, wäre auch in Ö. legal.

Kleiner Tip- lies mal die Kriegsmaterialverordnung. Dort steht die Begründung weshalb Halbautomaten

bei uns ein Einstufungsverfahren durch das Ministerium durchlaufen müssen.

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre;

Erläuterungen Zu § 1 Abschnitt I Z. 1 a):

1. Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind solche, die nur für "Einzelfeuer" aber nicht für

"Reihen(Dauer)-feuer" eingerichtet sind. Für die Abgabe jedes einzelnen Schusses ist eine Betäti-

gung der Abzugsvorrichtung erforderlich.

Halbautomatische Karabiner und Gewehre sind im Regelfall Kriegsmaterial.

Als Kriegsmaterial gelten u.a. folgende halbautomatische Schusswaffen:

GM1, Kal. 7,62 x 63 mm;

KM1, Kal. .30 M1 Carbine;

SAM 180, Kal. .22 long rifle;

Gewehr Colt AR 15, Kal. .223;

Armscorp national match M 14 Kal. 7,62 mm Winchester;

Armscorp Service Grade M14 semi-automatic rifle Kal. 7,62 mm Winchester;

M36 sniper rifle Kal. 7,62 mm;

Beretta AR70 (AR70 sport) semi automatic Kal. .223 (= 5,56 mm);

Ruger mini thirty Kal. 7,62 mm;

Ruger mini-14/5 (K-mini-14/5F, mini-14/5R, mini-14/5 RF) Kal. .223 (= 5,56 mm);

Imi/Hadar II, halbautomatische Selbstladebüchse Kal. 7,62 mm Winchester;

UZI-carbine und mini-UZI-carbine halbautomatische Karabiner Kal. 9 mm Parabellum;

Valmet hunter-semi-automatic-rifle Kal. 7,62 mm Winchester;

Daewoo-Selbstladeflinte usas-12, halb- (und voll-) automatisches Schrotgewehr

Kal. 12 x 70 mm;

Walther Wa-2000 Kal. .300 Winchester oder 7,62 mm Winchester.

Kein Kriegsmaterial sind u. a.:

a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;

B) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen

festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen

kann;

c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning

Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770

1)d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).

Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial,

wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mün-

dungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen

Geschrieben
Seufz, alle paar Wochen kommt ein Ahnungsloser und meint das was in Caliber, Visier & Co. abgebildret ist, wäre auch in Ö. legal.

Kleiner Tip- lies mal die Kriegsmaterialverordnung. Dort steht die Begründung weshalb Halbautomaten

bei uns ein Einstufungsverfahren durch das Ministerium durchlaufen müssen.

Danke für den Ahnungslosen, ich wollte dich als dicken Platzhirsch hier nicht in Frage stellen... was in diversen Waffenzeitschriften steht das geht mir am A**** vorbei da ich das Zeug nicht lese, ich gehe davon aus einem anerkannten Waffenhändler glauben zu schenken. Da sich das als Irrtum herausgestellt hat, dank des Kronenzeitungsleser werde ich meine Pläne überdenken und mal meinen Waffenhändler des Vertrauens fragen wie er auf diese Idee kam *lach*...

so long und keep cool..

Duke4711

Geschrieben

Nichts gegen dich persönlich- aber schau dir mal die alten Beiträge hier an, da sind eine Menge Fragen in der

Richtung dabei. Wie ein Waffenhändler zu der Information kommt weiß ich nicht, aber das Handeln mit KatA

kann ihn seinen Gewerbeschein kosten.

Geschrieben
Nichts gegen dich persönlich- aber schau dir mal die alten Beiträge hier an, da sind eine Menge Fragen in der

Richtung dabei. Wie ein Waffenhändler zu der Information kommt weiß ich nicht, aber das Handeln mit KatA

kann ihn seinen Gewerbeschein kosten.

Ich versteh schon das es nicht persönlich ist.. wie den auch wenn man sich ned kennt ;) ..

es geht ned drum das er damit handelt er hat mir einfach ned Floh ins Ohr gesetzt, und er auf die Jagd speziallisiert ist kann es schon vorkommen da man bei anderen Themen daneben liegt ... ist ja nix passiert.

Danke auf alle Fälle für die Aufklärung

Duke

Geschrieben

Irgendwie hat ja Duke recht,

dass man mit dem nötigen Kleingeld alles bekommt,

bzw. eigentl. Händler so einiges genehmigt bekommen-

nur weil die Bajonettwarze nicht oben ist, der Stift verschweisst ist (was ja total egal ist)

und kein Mündungsfeuerdämpfer oben ist, ist es genehmigt- könnte man ja bei der Sabre D.

auch machen.. :pro: naja unsere lieben Gesetze....

Und: für die OA15A gibts jetzt auch schon einen "Schmäh" Mündungsfeuerdämpfer- ist ein MFD

nur die Schlitze sind nicht offen- und dadurch soll der milit. Charakter wegfallen.... :rotfl2:

weil eine Mündungsbremse ja umso soviel anders aussieht....

möcht halt nur wissen, wer solche Gesetze macht, ob das "0815" Leute sind, oder Leute

die sich mit Waffen usw.. auskennen bzw. Ahnung davon haben..... und sich wirklich

damit auseinandersetzten oder einfach sagen, so ist es und so soll es bleiben....

Grüsse

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