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IGNORED

Aufbewahrung außerhalb der Wohnung (Dachboden etc.)


Holger_M_aus_F

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Geschrieben

Hallo,

Ich habe direkt oberhalb meiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus einen riesigen, abgeschlossenen Dachboden, zu dem nur ich zugang habe. Könnte ich meine Waffen auch dort lagern? Ich habe AWaffV 5 §13 durchgelesen, aber da spricht nix dagegen.

Und wie ist das eigentlich? Wenn ich in einem B-Schrank weniger als 5 KW hab, muss der NICHT an der Wand festgeschraubt sein?

Gruss Holger

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