guidorde Posted March 15, 2009 Posted March 15, 2009 Ich möchte als Deutscher einen Taschenrevolver von NAA in der Schweiz kaufen, wie mus ich vorgehen und was ist zu beachten? Muß die Waffe in Deutschland nochmal vom Beschußamt beschossen werden? Bin Jäger und hab nen Voreintrag. Danke
Jimmy Posted March 15, 2009 Posted March 15, 2009 Hallo, gehe in ein schweizer Waffengeschäft. Der Inhaber beantrag für dich einen schweizer Waffenerwerbsschein (dauert 1-2 Tage) auf Grund deiner WBK mit Voreintag und eine Ausfuhrbewilligung. Mit diesem Waffenerwerbsschein kannst du den Revolver in der Schweiz kaufen und ausführen. Beim deutsch Zoll anmelden, die Zollformalitäten erledigen, Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Die Waffe dann bei deiner Behörde anmelden und sollte sie keinen gültigen Beschuß haben, beschießen lassen. Gruß Jimmy
Roger1970 Posted March 15, 2009 Posted March 15, 2009 Ich möchte als Deutscher einen Taschenrevolver von NAA in der Schweiz kaufen, wie mus ich vorgehen und was ist zu beachten? Muß die Waffe in Deutschland nochmal vom Beschußamt beschossen werden?Bin Jäger und hab nen Voreintrag. Danke hi, aus schweizer-sicht erfährst du alles unter http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...und_handel.html ! einfach anfragen ! grüsse aus der CH Roger
guidorde Posted March 15, 2009 Author Posted March 15, 2009 hi,aus schweizer-sicht erfährst du alles unter http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/...und_handel.html ! einfach anfragen ! grüsse aus der CH Roger Und wenn ich die waffe da holen fahren will? Kann ich die dann mitnehmen wie in Deutschland? Wbk mit Voreintrag hin holen und dan hier innerhalb von 2 Wochen auf die Verwaltung.
Roger1970 Posted March 16, 2009 Posted March 16, 2009 Und wenn ich die waffe da holen fahren will?Kann ich die dann mitnehmen wie in Deutschland? Wbk mit Voreintrag hin holen und dan hier innerhalb von 2 Wochen auf die Verwaltung. Einfach mal telefonisch anfragen ! Grüsse Roger
Mayor Posted March 16, 2009 Posted March 16, 2009 Und wenn ich die waffe da holen fahren will?Kann ich die dann mitnehmen wie in Deutschland? Wbk mit Voreintrag hin holen und dan hier innerhalb von 2 Wochen auf die Verwaltung. Bisher brauchte man eine von den deutschen Behörden ausgestellt Verbringungserlaubnis nach Deutschland, ohne die einem kein Hädler in CH (100.000 Fränkli Strafe!!) irgendwas an EWB-pflichtigem Gerät verkaufen wird. Außerdem wäre das dann sowieso eine illegale Waffe, was dann sehr ärgerlich bei der Anmeldung ausarten würde... Zoll und andere Angelegenheit bezahlte man gleich beim Kauf mit und man hatte selbst mit dem Zoll nichts mehr zu tun, sondern wartete zu Hause in aller Ruhe auf das Paket. Vielleicht hat sich aber nun wieder etwas geändert, da die Schweiz sich mit rasanten Schritten dem deutschen Waffengesetz annähert - Dann aber kann es eigentlich nur noch komplizierter geworden sein... Gruß Mayor
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