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A Schrank mit B Innenfach - was ist erlaubt?


BDF-Mike

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

grundsätzlich ist mir klar was in einem A Schrank mit B Innenfach erlaubt ist. Nämlich Langwaffen im A-Teil und Kurzwaffen und Munition im B-Teil. Einige Fragen bleiben aber für mich offen:

1. Wenn ich im A-Teil Langwaffen lagere und im B Teil bis zu 5 Kurzwaffen, darf ich dann noch Munition im B-Teil lagern? Falls ja, nur Munition für die Langwaffen oder auch für die Kurzwaffen (die sich ja auch im B Teil befinden?)

2. Wenn ich im B-Fach eine Lupi und eine VL- Perkusionspistole lagere, zählen beide als KW? Darf ich also nur drei weiter KW unterbringen, oder zählen diese nicht?

Ein solcher Schrank muss, so er unter 200kg ist, verankert werden. Ist es dabei unerheblich ob an der Wand oder am Boden? Hier habe ich unterschiedliche Aussagen gehört.

Danke für belegbare Antworten :)

Gruß

Mike

Geschrieben

Ob an Boden oder Wand angedübelt, ist Wumpe soweit ich weiß. Hauptsache fest ;-) KW Munition NIEMALS zu den KW zusammen. (und umgekerrt !) Munition getrennt von der Waffe aufbewahren ! (kanst natürlich z.B. in den B schrank mit den KW die Munition für ein Gewehr einschliessen !)

Zur Lupi: muss man die ÜBERHAUPT in nen Schrank legen ?glaube nicht ! daher laß sie einfach raus, dann haste noch Platz !

Geschrieben
Hallo zusammen,

grundsätzlich ist mir klar was in einem A Schrank mit B Innenfach erlaubt ist. Nämlich Langwaffen im A-Teil und Kurzwaffen und Munition im B-Teil. Einige Fragen bleiben aber für mich offen:

1. Wenn ich im A-Teil Langwaffen lagere und im B Teil bis zu 5 Kurzwaffen, darf ich dann noch Munition im B-Teil lagern? Falls ja, nur Munition für die Langwaffen oder auch für die Kurzwaffen (die sich ja auch im B Teil befinden?)

Auch die Mun fuer die Kurzen. Das ist die Ausnahme fuer den "Jaegerschrank", wie sie in der AWaffV §13(4) definiert wird.

Es wird aber langsam eng, solche Schraenke siind keine Raumwunder...mehr als ein Paeckchen Mun laesst sich schon bei 2-3 KW im B-Fach nicht mehr reinquetschen. De jure darf so viel rein, wie man haette, bzw wie man noch reinquetschen kann, und die Tuer noch zugeht.

2. Wenn ich im B-Fach eine Lupi und eine VL- Perkusionspistole lagere, zählen beide als KW? Darf ich also nur drei weiter KW unterbringen, oder zählen diese nicht?

Die zaehlen nicht, weil fuer die kein klassifizierter Tresor vorgeschrieben wird, es wird aber vom Platz her langsam knapp. Es sei denn, die restlichen drei KW sind Derringer im Kaliber .22LFB. Dann koennte es grade noch passen.

Ein solcher Schrank muss, so er unter 200kg ist, verankert werden. Ist es dabei unerheblich ob an der Wand oder am Boden? Hier habe ich unterschiedliche Aussagen gehört.

Danke für belegbare Antworten :)

Gruß

Mike

Wieder sehen wir in die AWaffV §13...

In (1) heisst es dort, dass bei einem Gewicht unter 200KG halt keine 10 sondern nur 5 KW in einem B-Behaeltniss aufbewahrt werden duerfen.

Es muss also, sofern nur 5 oder weniger KW drin sind, weder in Wand noch in Boden verankert werden.

Alles belegt in genannter AWaffV

Die ganze Verordnung (und speziell §13) kann man unter http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...p;Itemid=46#P13 nachlesen.

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