B25 Posted March 13, 2009 Posted March 13, 2009 Hallo liebe Gemeinde. Ein Käufer einer hier in Deutschland erlaubnispflichtigen Schußwaffe kommt aus der EU. Er legt Einfuhrgenehmigung vor. Daraufhin erhalte ich als Verkäufer von meiner Behörde die entsprechende Ausfuhrgenehmigung. Soweit so gut. Habe aber noch kein Versandunternehmen gefunden, die analog zum eigenhändigen Versand innerhalb Deutschlands, auch innerhalb Europa eigenhändigen Versand anbieten. Wie ist ein Versand als normal versichertes Paket in das Ausland waffenrechtlich zu beurteilen?? Danke.
RNehring Posted March 15, 2009 Posted March 15, 2009 Hallo B25, ich hatte vor kurzem genau den gleichen Fall. Ein österreichischer Schütze hatte eine Kurzwaffe von mir erworben. Mit seiner Ausfuhrgenehmigung habe ich bei meiner Waffenbehörde die Ausfuhrgenehmigung beantragt. Darin habe ich angegeben, daß der Versand über unseren örtlichen Waffenhändler erfolgt. Dieser hat einen Vertrag mit der Firma Overnite GmbH, die für Waffentransporte zugelassen ist und nur persönlich gegen Vorlage des Ausweises ausliefert. Nach Erteilung der Ausfuhrgenehmigung leif es genauso ab, dann habe ich die Überlassung bei der Behörde angezeigt und die Waffe aus der WBK austragen lassen. Den Versand als versichertes Paket ist nicht zulässig. MFG RNehring
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