schweizman Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 hallo freunde eigentlich bin ich ja aus der western-ecke, aber ich dachte mir ihr ipsc´ler habt da mit sicherheit viel mehr ahnung ich bin hier in thailand mitglied in einem shooting club und möchte mit 2 single action revolvern cal 45 lc und einer hahn-quer-flinte im dezember nach thailand ich habe hier die möglichkeit der sicheren unterbringung in der shooting-range nun ist die frage wie denn die gesetzlichen bestimmungen sind wie das mit der fluggesellschaft ( condor) abläuft da ich 1-2 monate hier bin und regelmässig trainiere und ein kleines match veranstalten möchte, dachte ich so an 1000 bis 5000 schuss 45lc 12er schrot haben die hier jede menge wenn ich hier nachfrage (shooting-range, polizei, bürgermeister ) dann sagt jeder was anderes da ja bekanntlicherweise die gesetze sehr hart sind in thai kann und möchte ich mir da keinen fehler leisten weiss von euch einer da rat?????????????????????????? im voraus schon herzlichen dank long john Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Thailändische Botschaft in Deutschland http://www.thaiembassy.de/ UND Deutsche Botschaft in Thailand http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/ban...Startseite.html am besten parallel anfragen. Deren Antworten sollten deckungsgleich sein.... Condor auch direkt anschreiben. http://www11.condor.com/tcf-de/index.jsp Link to comment Share on other sites More sharing options...
schweizman Posted February 5, 2009 Author Share Posted February 5, 2009 Thailändische Botschaft in Deutschlandhttp://www.thaiembassy.de/ UND Deutsche Botschaft in Thailand http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/ban...Startseite.html am besten parallel anfragen. Deren Antworten sollten deckungsgleich sein.... Condor auch direkt anschreiben. http://www11.condor.com/tcf-de/index.jsp das is mal ne vernünftige idee vielen dank micha Link to comment Share on other sites More sharing options...
heimex Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 hallo micha stell mal deine erkenntnisse dann bitte hier ins forum rein!!!!!!! denn ich möchte auch am 2/2010 in thailand phuket das championship ipsc mit schiessen!! http://www.gunsandgames.com/smf/index.php?...6150.msg1798638 vielen dank steffen Link to comment Share on other sites More sharing options...
schweizman Posted February 6, 2009 Author Share Posted February 6, 2009 hallo michastell mal deine erkenntnisse dann bitte hier ins forum rein!!!!!!! denn ich möchte auch am 2/2010 in thailand phuket das championship ipsc mit schiessen!! http://www.gunsandgames.com/smf/index.php?...6150.msg1798638 vielen dank steffen jo werd ich dann machen die ipsc championship findet normalerweise in chalong auf der phuket shootingrange statt ist ein ganz nettes gelände es gibt hier 2 professionelle shooting ranges einmal die phuket shootingrange in chalong und die kathu shooting range in kathu schau mal im web nach die haben beide homepages gruss micha Link to comment Share on other sites More sharing options...
schweizman Posted February 7, 2009 Author Share Posted February 7, 2009 erste erkenntnisse von meinem reisebüro der mann ist ein absoluter spezialist für "spezielle" dinge durmersheim@it-reisebuero.de die anfrage war nach 5 min erledigt salü alder dies sind die bestimmungen der condor für waffen reicht das oder brauchst du es detaillierter es lebt fette beute rainer kreher Seite 57 von 142 Version 1.0_01.11.2008 Transport von Sportwaffen und Munition Sportwaffen: Auf Sport- und Jagdwaffen müssen unsere Kunden nicht verzichten. Für die Mitnahme von Schußwaffen und Munition in die USA ist eine Genehmigung des „Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosivs" (ATF) zwingend erforderlich. Diese muß wenigstens acht Wochen vor Abflug beim ATF beantragt werden. Hierfür benötigt man ein spezielles Formular (ATF FORM 6NIA). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.atf.treas.gov/firearms/form6nia/index.htm. Ohne Vorlage der behördlichen Genehmigung kann Ihre Waffe nicht angemeldet und befördert werden. Dabei gelten jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen, die streng beachtet werden müssen: – Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im aufgegebenen Gepäck befinden – sie müssen bruchsicher und stoßfest verpackt sein (handelsüblicher Waffenkoffer) – Schußwaffen dürfen nicht geladen sein. – Importbestimmungen des jeweiligen Landes. Munition: – Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden. – Maximal 5 kg Munition (Division 1.4S, UN0012 oder UN0014) dürfen für Jagd- oder Sportwaffen pro Passagier im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges mitgeführt werden. – Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen. – Die Munition muß sicher in Kartons oder Kisten (Originalverpackung des Herstellers) verpackt sein Link to comment Share on other sites More sharing options...
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