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IGNORED

mit waffen und mun zum wettkampf nach thailand


schweizman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:confused: hallo freunde

eigentlich bin ich ja aus der western-ecke, aber ich dachte mir ihr ipsc´ler habt da mit sicherheit viel mehr ahnung

ich bin hier in thailand mitglied in einem shooting club und möchte mit 2 single action revolvern cal 45 lc und einer hahn-quer-flinte im dezember nach thailand

ich habe hier die möglichkeit der sicheren unterbringung in der shooting-range

nun ist die frage wie denn die gesetzlichen bestimmungen sind wie das mit der fluggesellschaft ( condor) abläuft

da ich 1-2 monate hier bin und regelmässig trainiere und ein kleines match veranstalten möchte, dachte ich so an 1000 bis 5000 schuss 45lc

12er schrot haben die hier jede menge

wenn ich hier nachfrage (shooting-range, polizei, bürgermeister ) dann sagt jeder was anderes

da ja bekanntlicherweise die gesetze sehr hart sind in thai kann und möchte ich mir da keinen fehler leisten

weiss von euch einer da rat??????????????????????????

im voraus schon herzlichen dank

long john :traurig_16:

Geschrieben
hallo micha

stell mal deine erkenntnisse dann bitte hier ins forum rein!!!!!!!

denn ich möchte auch am 2/2010 in thailand phuket das championship ipsc mit schiessen!!

http://www.gunsandgames.com/smf/index.php?...6150.msg1798638

vielen dank

steffen

jo werd ich dann machen

die ipsc championship findet normalerweise in chalong auf der phuket shootingrange statt

ist ein ganz nettes gelände

es gibt hier 2 professionelle shooting ranges einmal die phuket shootingrange in chalong und die kathu shooting range in kathu

schau mal im web nach die haben beide homepages

gruss micha

Geschrieben

erste erkenntnisse von meinem reisebüro

der mann ist ein absoluter spezialist für "spezielle" dinge

durmersheim@it-reisebuero.de

die anfrage war nach 5 min erledigt

salü alder dies sind die bestimmungen der condor für waffen reicht das oder brauchst du es detaillierter

es lebt

fette beute

rainer kreher

Seite 57 von 142 Version 1.0_01.11.2008

Transport von Sportwaffen und Munition

Sportwaffen:

Auf Sport- und Jagdwaffen müssen unsere Kunden nicht verzichten.

Für die Mitnahme von Schußwaffen und Munition in die USA ist eine Genehmigung

des

„Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosivs" (ATF) zwingend erforderlich.

Diese muß wenigstens acht Wochen vor Abflug beim ATF beantragt werden.

Hierfür benötigt man ein spezielles Formular (ATF FORM 6NIA). Nähere

Informationen erhalten Sie unter

www.atf.treas.gov/firearms/form6nia/index.htm.

Ohne Vorlage der behördlichen Genehmigung kann Ihre Waffe nicht angemeldet

und befördert werden. Dabei gelten jedoch folgende Vorsichtsmaßnahmen, die

streng beachtet werden müssen:

– Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im

aufgegebenen Gepäck befinden

– sie müssen bruchsicher und stoßfest verpackt sein (handelsüblicher Waffenkoffer)

– Schußwaffen dürfen nicht geladen sein.

– Importbestimmungen des jeweiligen Landes.

Munition:

– Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen

werden.

– Maximal 5 kg Munition (Division 1.4S, UN0012 oder UN0014) dürfen für

Jagd- oder Sportwaffen pro Passagier im aufgegebenen Gepäck, verladen

im Frachtraum des Flugzeuges mitgeführt werden.

– Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden

Geschossen.

– Die Munition muß sicher in Kartons oder Kisten (Originalverpackung des Herstellers)

verpackt sein

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