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IGNORED

KK-Büchse nach Umbau auf neue gelbe WBK umgetragen


TelliPirelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich frage im Auftrag eines Vereinskollegen der nicht so Internet-erfahren ist.

Besagter Kollege hat vor Jahren eine KK-Büchse gekauft die zu dem Zeitpunkt einschüssig war.

Nach eine Zeit hat sich heraus gestellt das diese Büchse ein auf einschüssig umgebauter Mehrlader war.

Der Kollege hat sich die Waffe wieder in den Originalzustand bringen lassen, sich Magazine besorgt und sie von der alten gelben WBK streichen lassen und auf eine neue gelbe eintragen lassen (weil Waffe nun ein anderer Typ ist musste er sie umtragen lassen und weil da die alte WBK voll war gabs eben ne neue)

Nun zu seiner eigentlichen Frage: Schützen die schon ewig lange dabei sind unterliegen ja auch - wenn Sie sich nichts neues kaufen - den alten Regeln und müssen z.B. kein Schiessbuch führen. Sollten Sie sich aber "heute" was neues beantragen und kaufen dann müssen sie das ja tun (meine Frage : aber nur für die neue Waffe oder?)

Was muss mein Vereinskollege nun machen, etwa für die Waffe die seit ewigen Zeiten in seinem Besitz ist, nun plötzlich Schiessbuch führen?

Ich freue mich sehr auf (er)klärende Worte,

T. :s75:

Geschrieben

Es gibt m.W. keine gesetzliche Verpflichtung zum Führen eines Schießbuchs.

Bei einer Waffe auf gelb gibt es auch keine gesonderte Bedürfnisüberprüfung (mit Abfrage nach regelmäßiger Schießteilnahme).

Geschrieben

"schießbuch führen" als gesetzlich Pflicht?

Habe ich noch nix davon gehört.

Meinst du vielleicht die Überprüfung nach 3 Jahren des Erstantrages? Das sollte wohl eine einmalige Geschichte sein und bei Deinem Freund nicht greifen.

Geschrieben
"schießbuch führen" als gesetzlich Pflicht?

Habe ich noch nix davon gehört.

Meinst du vielleicht die Überprüfung nach 3 Jahren des Erstantrages? Das sollte wohl eine einmalige Geschichte sein und bei Deinem Freund nicht greifen.

Hallo

danke für die Antworten.

Vielleicht ist das mit dem Schiessbuch führen schlecht ausgedrückt.

Ist es denn nicht so das "Altschützen" bei Beantragung/Neueintrag einer neuen Waffe "ab jetzt" an irgendeiner Stelle geänderte Regeln befolgen müssen? Oder ist das beim Bedürfnis? :confused:

Btw.: der Kollege ist schon laaaange dabei.

Irgendwo hatte ich da auch mal was gelesen (kann ich auch leider falsch liegen), aber mir ist der Ansatz nicht mehr ganz klar. Wäre natürlich super wenn es nicht so ist. Wenn es aber so ist stellt sich die Frage ob das in diesem speziellen Fall auch greift (und was es ist, was ab dann anders ist).

Aber ich denke eins hab ich hier im Forum gelernt und werde das dem Kollegen nahe legen, wenn es so unklar ist dann besser den SB befragen und am Besten die Antwort schriftlich geben lassen.

Danke

Tell

Geschrieben

Eintrag in Waffe auf Gelbe WBK

KEINE Bedürfnisprüfung.

Waffe auf Grün:

"Normale" Bedürfnisprüfung mit Voreintrag, Nachweis regelmäßiger Teilnahme etc.

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