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IGNORED

EWB gelb voll , aber nur noch 4 Waffen im " Bestand "


wjasma

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei mir ist von der Behörde nur die Gebühr wie für eine Neuerteilung (lt. Gebührenordnung) angesetzt, hält sich aber noch in Grenzen, da es sich ja um ein Neudokument bei bestehendem Bedürfnis handelt, aber mein Verband und auch Mitglieder meines Vereins beharren auf Neuantrag, ist aber Käse, der Verband will frische Finanzen, der Verein denkt, ohne den Verband nichts machen "zu dürfen", vorauseilender Gehorsam.

Gerade in Baden-Württemberg.

Der Verband und einige Mitglieder meines Vereins wissen es besser als die Behörde... :AZZANGEL: Ich war aber direkt bei der Behörde und dort bekam ich obige Auskunft. Einfach hinkommen, kurze Wartezeit und fein ist. Die SBine ist wirklich sachkundig und erteilt auch realistische Auskünfte auf Fragen! Lob!!! Ich hatte im Nachbarlandkreis (ebenfalls Riesenlob und bedaure, diese Behörde nicht mehr zuständig zu haben) vor Umzug die Aufbewahrung nachgewiesen, bin umgezogen, kurz danach kam Brief von der neuen Behörde über den Nachweis, ich geschwind angerufen, ob sie die Unterlagen der alten Behörde bekommen haben, kurze Frage, kurzes aktenkramen, ob sich etwas verändert hat, Antwort: "nein", alle zufrieden. So geht Augenmaß+Administrative. Ich habe mit den Behörden noch nie irgendein Problem gehabt, einfach nur super, korrekt, nett und mit Sachverstand, das muß man auch mal sagen dürfen, nicht immer nur motzen, weils Ämter/Beamte sind. Die Musik macht den Ton.

Nur für diese Aussage wurde ich schon doof angeguckt, glaubt es mir, aber das ist meine Erfahrung.

MFG Andi!

Geschrieben

Würd ich gegen klagen ...

Das ist doch hanebüchen.

Viel Glück (obwohl Du das bei dem Sachverhalt nicht brauchst)

Coltfan (Jurist)

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte bei meiner letzten Eintragung einer Waffe zufällig meinem SB einmal diese Frage gestellt. Nach kurzer interner Rückfrage bestätigte er mir auch das hier schon beschriebene Verfahren: WBK ist voll, dann gibt es bei dem nächsten Erwerb und dessen Eintragung eben eine neue. Die Kosten für eine Eintragung und Ausstellung einer weiteren WBK wären dann lediglich geringfügig höher als bei einer normalen Eintragung.

Weiterhin hatte er mir auch noch einmal bestätigt, dass mir ein Händler die Waffe auch überlassen darf, wenn kein WBK Platz mehr frei ist und er deshalb nicht gleich selbst eintragen kann, da das Bedürfnis ja unverändert besteht.

Ein Kommentar vom SB zum Ende: ...und wenn der das nicht glaubt, kann er uns ja anrufen, dann erzählen wir ihm das schon.

Anders sah die Sache allerding aus, als ich eine gelbe WBK alt hatte und dann eine gelbe WBK neu wollte. Da hat meine Behörde argumentiert, dass hier ein kompletter Neuantrag fällig wäre, da ich nun ja andere "Befugnisse" hätte. Ging dann auch problemlos, nur leider bisschen teurer.

Gruß

Frank

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