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IGNORED

Schmauch-"Belastung"


Gast Snaketwin

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Geschrieben

Der Luftaustausch ist eine Sache, die Strömungsgeschwindigkeit die andere. Beträgt die Strömungsgeschwindigkeit, bemessen auf den Querschnitt der RSA nicht min. 0,25m/sek., werden die Partikel nicht abgeführt. Der Luftaustausch bei RSA für Verteidigungschießen/veränderlichen Schützenstandpunkten muss deutlich über den 16 x, bei über 30-fach, liegen. JEDES Hindernis in der Anlage, auch der Schütze, führt zu unerwünschten Verwirbelungen. Dem kann man nur begrenzt entgegenwirken.

Fakt ist aber auch, dass die Probleme schlechter Lüftungsanlagen von den meisten Vereinen noch immer verharmlost werden. Es wird oft sogar versucht, nach Einbau einer den Richtlinien entsprechenden Lüftung durch Reduzierung der Umsatzleistung Strom zu sparen. Da passiert es eben, dass ich einen Stand besuche und dort steht der Hering ganz mächtig in der Bahn. Auf Nachfrage oder durch NAchsehen stelle ich dann fest, dass irgendein Trottel die 5-stufige Lüftersteuerung "getunt" hat, so, dass sie max. auf Stufe 2 läuft und auch nicht wie vorgeschrieben beim Abschalten einen Zeit nachläuft.

Wenn dann irgendwann mal eine Beschwere kommt und eine Kontrolle nach sich zieht, ist das Problem da.

Die Vereine wissen seit mehr als 10 Jahren, dass die Raumlufttechnischen Anlagen bestimmten Vorgaben entsprechen müssen. Ich als SSV werde den Teufel tun und eine Anlage abnehmen, die nicht die geforderten Werte liefert. Die Vorstände sind sich auch wohl nicht im klaren, wer bei entsprechenden Problemen haftet.

Mal als Teufels Advokat: Ein dem Schießsport nicht gerade zugetaner neuer Nachbar, kaum jemand kennt ihn, kommt als "Gastschütze"Interessierter" in die Anlage. Bleibt 2 Std.schaut sich alles an und geht. Am nächsten Tag kommt das Gesundheitsamt und kontrolliert, weil er nach dem Besuch mit "Husten/Heiserkeit/Atemwegsreizungen" beim Notarzt war. Die Kontrolle ergibt, dass die Lüftung nicht die geforderten Leistungen erbringt. Da eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, wird die Anlage sofort geschlossen. Die zuständige Ordnungsbehörde bestätigt die Schließung und fordert von Verein das Gutachten eines SSV und eines unabhängigen Lüftungssachverständigen. Auf Kosten des Vereins - logisch. Der SSV stellt fest, dass die Anlage bei der letzten Abnahme den Vorgaben der RiLi entsprach. Der Lüftungssachverständige bescheinigt unzureichende Leistung und manipulierte Anlage.

Der "Gast" stellt Strafanzeige gegen den verantwortlichen Betreiber wegen Körperverletzung.

Was passiert wohl weiter?

Einige Herrschaften sollten mal nachdenken und sich informieren. Nicht immer nur auf die SSV mit ihren ach so spinnerten Vorgaben schimpfen. Meine Prognose: Es werden sich in naher Zukunft einige Dinge ändern. Nicht unbedingt vereinfachen. Die Flintenfraktion hat es auf den Wurfständen ja bereits seit Jahren damit zu tun.

Wenn ich dann sehe, dass ein Verein jammert wegen der Kosten, aber in den letzten 5 Jahren zweimal komplett das Vereinsheim neu bestuhlt hat und unmittelbar vor der Abnahme des Standes einen 6m langen Heizkörper unmittelbar vor den Schützen montiert hat - dann fehlt mir nicht nur wegen des Metalls vor den eigenen Knochen und des zusätzlich zur ungenügenden Leistung durch das Hindernis beeinträchtigten Luftstroms das Verständnis.

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