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IGNORED

Waffeneinstufung der Cat A


Hazz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

2. Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte

Munition,

sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat

ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der

Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd oder

Sportausübung nachweist.

wenn ich mich recht erinner will er ja nach österreich umziehen und net auf nen sportschießbewerb gehen

Geschrieben
wenn ich mich recht erinner will er ja nach österreich umziehen und net auf nen sportschießbewerb gehen

Wenn Hazz jetzt einen deutschen EFWP hat kann er mit den Dingern nach Österreich fahren. Das ist dann aber keine Übersiedlung, das stimmt. Vielleich muss er seinen Wohnsitz in D nicht aufgeben? Vielleicht kann er so die Vorteile beider Welten kombinieren :chrisgrinst:

@ ******* Arms: Laut Gesetz (und meiner Interpretation :yes: ) kannst Du max 3 Schußwaffen mitnehmen welche auch im EFWP stehen und welche mit der ebenfalls vorhandenen Einladung gerechtfertigt werden können. Anmelden musst Du nichts.

Gruß,

Hans

Geschrieben
Wenn Hazz jetzt einen deutschen EFWP hat kann er mit den Dingern nach Österreich fahren. Das ist dann aber keine Übersiedlung, das stimmt. Vielleich muss er seinen Wohnsitz in D nicht aufgeben? Vielleicht kann er so die Vorteile beider Welten kombinieren :chrisgrinst:

also da würd ich lieber mal nachfragen ... das könnte recht riskant sein ...

willst du deinen hauptwohnsitz in de behalten?

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