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IGNORED

Waffen überführen in die Schweiz


Ludwig Settembrini

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

ich bin Besitzer einer deutschen Sportschützen-WBK, auf die meine Handfeuerwaffen eingetragen sind. Meine Waffen sind ordnungsgemäß in meinem deutschen Hauptwohnsitz gelagert.

Da ich nun seit einigen Monaten in der Schweiz lebe, folglich nur noch selten dem Schießsport in Deutschland nachgehe (der deutsche Hauptwohnsitz bleibt indes bestehen), wollte ich fragen, was ich bei einer Überführung in die Schweiz (da Nicht-EU) zu beachten habe? Kann ich die Waffen anstandslos mitnehmen und hier in geeigneten Vereinen schießen, muss ich die Überführung anmelden, benötige ich besondere Nachweise, Berechtigungen usw. usf.? Muss ich die Mitgliedschaft in einem Schweizer Verein nachweisen können, oder genügt es (den Behörden), Gastschütze zu sein, um meine Waffen legal einführen zu können?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Ludwig.

Geschrieben

Halbautomaten, Pistolen und Repetierer beim Zoll CH angeben.

Die werden als Umzugsgut deklariert.

Waffen dann bei deiner örtlichen kantonalen Polizeistelle melden und fertig.

Aber nicht vergessen, die Waffen in Deutschland aus tragen zu lassen!!!

In der CH empfehle ich einen Safe für die Waffen. Ist nicht vorgeschrieben, aber einfach sicherer.

Dann such dir in der CH einen Verein für dich aus. Jeder Ort hat einen Verein mit 300m Anlage.

Du darfst aber auf den Ständen in der CH nur 9x19 Dienstpistole sowie K31 und Gewehr 11, sowie das PE90/550/551 und Stg57 schiessen.

Das rührt daher, dass du die Munition auf dem Stand kaufen musst. Diese ist relativ günstig, da staatlich subventioniert. Die Munition muss auf dem Stand verschossen werden. Nachhause nehmen ist untersagt. Wenn Du andere Waffen schiessen willst, dann musst du in einen Schiesskeller gehen. Außer du fügst dich gut in den Verein ein, und dann kannst auch mal was anderes dort schiessen. Alle Infos hole dir am besten in einem CH Verein.

Weitere Infos hier:

CH Departement

Geschrieben

Lesen!

Waffen werden als Umzugsgut deklariert.

Umzugsgut ist persönliches Besitztum.

Wie ein Kühlschrank z. Bspl. auch.

Ein Bedürfnis braucht es nicht.

Nur eine Anmeldung bei der Kantonspolizei im Wohnort und bei der Einreise eine Deklarierung am CH-Zoll.

Nicht nur die Munition ist subventioniert, auch unsere Stände.

Schiessen ist nunmal obligat und wird staatlich gefördert.

Hängt mit unserem Verteidigungssystem (Milizarmee) zusammen.

KK: kommt drauf an ob der Verein im Ort auch KK Schiesst.

Sonst werden nur Dienstwaffen im Dienstkaliber geschossen.

Alle anderen Kaliber oder nicht dienstliche Waffen muss man im Schiesskeller schiessen.

Geschrieben
Halbautomaten, Pistolen und Repetierer beim Zoll CH angeben.

Die werden als Umzugsgut deklariert.

Waffen dann bei deiner örtlichen kantonalen Polizeistelle melden und fertig.

Aber nicht vergessen, die Waffen in Deutschland aus tragen zu lassen!!!

In der CH empfehle ich einen Safe für die Waffen. Ist nicht vorgeschrieben, aber einfach sicherer.

Dann such dir in der CH einen Verein für dich aus. Jeder Ort hat einen Verein mit 300m Anlage.

Du darfst aber auf den Ständen in der CH nur 9x19 Dienstpistole sowie K31 und Gewehr 11, sowie das PE90/550/551 und Stg57 schiessen.

Das rührt daher, dass du die Munition auf dem Stand kaufen musst. Diese ist relativ günstig, da staatlich subventioniert. Die Munition muss auf dem Stand verschossen werden. Nachhause nehmen ist untersagt. Wenn Du andere Waffen schiessen willst, dann musst du in einen Schiesskeller gehen. Außer du fügst dich gut in den Verein ein, und dann kannst auch mal was anderes dort schiessen. Alle Infos hole dir am besten in einem CH Verein.

Weitere Infos hier:

CH Departement

wo gibts Formulare für die Einbürgerung :rolleyes:

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