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IGNORED

WBK-kann sie erlöschen?


Gast

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Geschrieben
DAMIT ist doch alles gesagt. Die Erteilung der WBK ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der bestehen bleibt, egal, ob Einträge drin stehen oder nicht (mehr). Die einzelnen Einträge sind weitere Verwaltungsakte und deren "Fehlen" beeinträchtigen den Grundverwaltungsakt "Erteilte WBK" nicht. Die Behörde kann die WBK nur dann zurückverlangen, wenn sie Gründe dafür hat, sie zu widerrufen oder zurückzunehmen bzw. wenn sie nach Ablauf einer Gültigkeitsauer erloschen ist. Sonst NICHT. Damit kannst Du die "leere" WBK völlig rechtmäßig so lange behalten, bis die Behörde solche Gründe "findet" und Widerruf/Rücknahme damit begründet. :gutidee:

Genau das ist auch meine Meinung, aber laut Aussage des Betroffenen sieht der RP dies ganz anders. Er versucht, eine angebliche Unzuverlässigkeit auch mit einem hierdurch angeblich begangenen Verstoß zu begründen. Manche Sachen sind einfach zu rund für meinen eckigen Kopf....

Mal gespannt, wie das ausgeht.

Gibt`s Erfahrungen anderer in dieser Hinsicht?

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