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IGNORED

Fragen zum schweizer Waffenrecht (Waffenerwerb, Überbringung der Waffe sowie Lagerung)


ZH_Schakal

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Hoi zusammen

Ich bin deutscher Staatsbürger und wohne nun seit 5 Jahren in Zürich, der C Ausweis ist nun beantragt und sollte in den nächsten 2 Wochen eintreffen.

Bei dem Erwerb via Waffenhändler/BüMa wird ein WES benötigt. Wie schaut es hingegen aus, wenn der Verkauf rein privat abläuft? Grund dafür ist, dass mit Beantragung des WES und Bestellung eines OA M4 sicher noch weitere 5 Monate vergehen werden, was ich nach Möglichkeit verkürzen möchte. Auch wenn es in der CH keine Bedürfnisnachweispflicht gibt, gibt es andere Vorlagen die zu erfüllen sind, um bspw 3 .223 Waffen zu besitzen?

2. Frage Überbringung:

In DE muss wärend der Überbringung der Waffe eine WBK mitgeführt werden. Soweit ich das in der Schweiz mitbekommen habe, gibt es eine solche Formalität nicht und der WES wird wohl nur wärend des Erwerbs benötigt.

Allerdings stell ich mir das etwas komisch vor, sollte ich kontrolliert werden (ist mir ein mal passiert, beim Warten auf meine Freundin) und es wird eine erwerbspflichtige Waffe samt Munition gefunden.

3. Frage Lagerung:

Wärend in DE A- und B Schränke vom Gesetz her vorgschrieben sind, scheint es auch hierbei eine solche Formalität in der CH nicht zu geben. Somit kann ich problemlos in einem A Schrenk Lang- und Kurzwaffen samt Munition lagern, ohne sie zu trennen?

Danke für Euer Feedback :)

Gruss

Alex

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1. Da solltest du dich aber beeilen, ab 1.11. (ohne Gewähr, könnte auch evt. auch erst Ende Jahr sein) wird auch in der CH ein Waffenschein bei Privatverkäufen verlangt. Soweit ich aber weiss, braucht es nach wie vor kein Bedürfnisnachweis.

2. WES musst du nicht dabei haben. Es darf sicher aber keine Munition im Magazin befinden! Aber laut aktuellem Waffengsetz musst du den Vertrag bei Kauf von Privat 10 Jahre aufbewahren.

3. Bei Seriefeuerwaffen (ja ja die Sturmgewehr zuhause Problematik) und zu Halbautomaten umgebaute Seriefeuerwaffen, musst du den Verschluss getrennt von der Waffe lagern. Ansonsten musst du nur sicherstellen, dass keine "unberechtigen" Personen (Vorbestrafte, Entmündigte etc.) Zugang haben. Das aktuell geltende Waffengesetz schreibt eine Trennung von Waffe und Munition nicht vor.

Gruss

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danke für deine antwort.

ich hab grad nochmals ausführlich gegooglet aber ich finde nirgends ein aktuelles Waffengesetz, wo expliziet geschrieben steht, dass (k)ein WES bei einer privaten Veräusserung nötig ist.

Ansonsten wäre es bis 1.11. kein Problem, da ich mir im Oktober ein OA zulegen möchte. Auch dazu habe ich nirgends eine klare Stellungnahme gefunden. Ob nun per 01.11.08, "Ende" 2008 oder per 01.01.09. Recht mühsam sich mit Detailwissen zu bereichern...

zum Thema Überbringung einer Waffe bei Personenüberprüfung.

Hat das einer aus der Schweiz mal erlebt? Soweit ich weiss, gibt es keine Zentralisierung der Seriennummern, sprich die Waffe kann nicht direkt einem Menschen zugeordnet werden. Prüfen die per Funk nach, ob ein WES (sofern nicht Altbesitz von vor 99) vorhanden ist? Irgendwie kommt mir das etwas seltsam vor.

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