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IGNORED

Einfuhr von Ersatzteilen


Gast Jakob*

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich würde gerne aus den Staaten Ersatzteile für meinen in Deutschland frei (ab 18) erhältlichen Paintball Markierer einführen und frage mich, wie da die rechtliche Sachlage ist.

Habe dem Zoll bereits eine Email geschrieben und nachgefragt. Sie schreiben, dass es kein Problem sein sollte, Ersatzteile für frei erhältliche Druckluftwaffen einzuführen. Ich solle jedoch bei der "zuständigen waffenrechtlichen Ordnungsbehörde" nachfragen. Aber weder das Ordnungsamt, noch die Kreispolizeibehörde konnten mir genaue Infos geben. In allen Mails, die ich erhielt, hieß es "meines Erachtens..." oder "meines Wissens..." oder "sollte, hätte, könnte". Also alles Halbwissen.

Ich hoffe, dass mir hier jemand sagen, wie die Gesetzeslage ist und/oder eine Anlaufstelle für mich hat.

Gruß,

Jakob

Geschrieben

Halterungen, Griffstück mit Abzug, Bolzen, Ventile und evtl einen Lauf.

Im Grunde alles, was kaputt gehen kann bzw verschleißt. Der Markierer ist ein Klassiker und Ersatzteile sind hierzulande nicht mehr erhältlich.

Geschrieben
Halterungen, Griffstück mit Abzug, Bolzen, Ventile und evtl einen Lauf...

Die fett markierten Begriffe bezeichnen wesentliche Teile einer Schusswaffe, die dem WaffG unterliegen (dabei bin ich bei "Bolzen" davon ausgegangen, dass damit der "Bolt" also der Verschluss gemeint ist, normale Stecksplinte sind natürlich keine wesentlichen Teile).

Teile für freie Waffen sind zwar in .de frei zu erwerben, aber zum Import benötigst Du grundsätzlich eine Verbingungserlaubnis nach § 29 WaffG.

Jetzt wird zwar gleich jemand aus dem Gebüsch springen und irgendetwas davon erzählen, dass sich die Regelung ja nur auf "erlaubnispflichtige Waffen" beziehe.

Das Problem dabei ist, dass der gleiche Markierer ohne "F im Fünfeck" eine voll WBK-Pflichtige Waffe wäre. Außerdem machen die Behörden teilweise auch bei Wechselsystem für Feuerwaffen, die ohne zusätzliche Erlaubnis erworben werden könnten einen Terz. Bei Kaltgasern ist das nicht anders.

Frage Deine Behörde also nach der Verbringungserlaubnis, die sollen sie Dir entweder für 10 Euro und ein paar zerquetschte ausstellen oder aber Dir schriftlich bestätigen, dass Du eine solche nicht benötigst.

Irgendeinen Schrieb solltest Du halt in der Hand haben, sonst kann es gut sein, dass Zöllner Meier die Teile nicht rausrückt und erst einmal das LKA konsultiert.

Da Du ein Griffstück importieren willst: Stelle sicher, dass Deine Waffe auch nach dem Tausch noch ein "F im Fünfeck" aufweist; sprich: das "F" sollte VOR dem Tausch über ein Beschussamt auf das Griffstück (falls das "Griffstück" den kompletten Rahmen ausmacht und nicht nur ein angesetzter Griff ist).

Noch etwas der Vollständigkeit halber: Es wäre keine so gute Idee, ein VA-Griffstück zu importieren. Mit "keine so gute Idee" meine ich, dass ich derlei Dinge tunlichst unterlassen würde.

Geschrieben

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich werde also weiter Emails schreiben und am besten gleich persönlich vorsprechen, damit ich - wie du schon schreibst - etwas in der Hand habe.

Habe dem Zoll letztens schon mal ein komplettes Automag X-Valve also Hochdruck-Luftregulator für einen Pressluft Farbmarkierer "verkauft" (was im Grunde ja auch stimmt). Allerdings wird es nicht leicht, ihnen einen Frame bzw ein Griffstück als Griff für wer weiß was zu verkaufen. Mal davon abgesehen, dass ich mich damit strafbar mache - auch wenn er aus Alu ist und wenn an eine 45er geschraubt nach einem Magazin völlig verzogen wäre.

Danke nochmals.

Geschrieben
... Allerdings wird es nicht leicht, ihnen einen Frame bzw ein Griffstück als Griff für wer weiß was zu verkaufen.

Das würde ich auf keine Fall machen. Du kannst das Griffstück wie oben beschrieben völlig legal importieren. Das einzige Problem ist halt der Spießrutenlauf bei den Behörden, die oft selber nicht wissen, wie sie in derlei Angelegenheiten verfahren sollen.

Manche bestehen auf eine Verbringungserlaubnis im genannten Kontext, andere winken ab. Wichtig ist nur, dass man etwas Schriftliches in der Hand hat, sonst kann es bei einem leicht überforderten Zöllner schon einmal Probleme und entsprechenden Nerven- und Zeiteinsatz geben.

Erfahrungsgemäß ist es immer gut, vorab mit dem Zoll und der waffenrechtlichen Behörde zu sprechen, was Du ja auch tust. Sag dem Sachbearbeiter bei Deiner Waffenbehörde - wenn der abwinkt und eine Verbringungserlaubnis nicht als notwendig erachtest - einfach, dass Du etwaigen Problemen beim Zoll und dem daraus resultierenden Ungemach aus dem Weg gehen willst und deshalb gerne einen kurzen Schrieb hättest. Die Schwierigkeit besteht nicht darin, dass man die Teile eines PB-Markierers für Feuerwaffen zweckentfremden könnte (das funktioniert definitiv nicht, mal abgesehen davon entspricht es auch nicht der Zweckwidmung der Teile), sondern in einer unterschiedlich ausgeübten Verwaltungspraxis. Erschwerend kann noch hinzukommen, dass der bearbeitende Zöllner wenig von Paintballwaffen versteht. Oder aber er unterstellt, dass der Inhalt des Pakets aus einem "zerlegten Markierer ohne 'F im Fünfeck'" besteht... Stolpersteine gibt es beim Import leider viele.

Danke nochmals.

Kein Problem.

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