Avalon2008 Posted August 12, 2008 Share Posted August 12, 2008 Hallo zusammen, ich habe ein Repetierer sehr günstig erstanden. Dieses ist zum Einzellader umgebaut (Kastenmagazin mit Bolzen versehen). Für dieses Gewehr könnte ich einen Magazinkasten (5-schüssig) erwerben, und somit den Repetierer wieder auf fünf Schuss repetierbar machen bzw. den Bolzen entnehmen- Ist das im gesetzlichen Rahmen oder untersagt? Wenn es rechtlich i.O. geht, muss ich die Waffe umschreiben in der WBK? Ich habe einen Jagdschein, könnte also eine baugleiche Repetier-Büchse mit fünf Schuss ja auch erwerben. Freue mich über Antworten. Vielen Dank schon mal! Gruß Avalon Link to comment Share on other sites More sharing options...
G. Elser Posted August 12, 2008 Share Posted August 12, 2008 Hallo zusammen,ich habe ein Repetierer sehr günstig erstanden. Dieses ist zum Einzellader umgebaut (Kastenmagazin mit Bolzen versehen). Für dieses Gewehr könnte ich einen Magazinkasten (5-schüssig) erwerben, und somit den Repetierer wieder auf fünf Schuss repetierbar machen bzw. den Bolzen entnehmen- Ist das im gesetzlichen Rahmen oder untersagt? Wenn es rechtlich i.O. geht, muss ich die Waffe umschreiben in der WBK? Ich habe einen Jagdschein, könnte also eine baugleiche Repetier-Büchse mit fünf Schuss ja auch erwerben. Freue mich über Antworten. Vielen Dank schon mal! Gruß Avalon Hallo "Avalon", schau mal hier ... http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=0&p=802796 ... interessant wird es ab Beitrag #5. Und herzlich willkommen bei WeeOhhh. MfG G. Elser Link to comment Share on other sites More sharing options...
manitu Posted August 12, 2008 Share Posted August 12, 2008 Hallo zusammen,ich habe ein Repetierer sehr günstig erstanden. Dieses ist zum Einzellader umgebaut (Kastenmagazin mit Bolzen versehen). Für dieses Gewehr könnte ich einen Magazinkasten (5-schüssig) erwerben, und somit den Repetierer wieder auf fünf Schuss repetierbar machen bzw. den Bolzen entnehmen- Ist das im gesetzlichen Rahmen oder untersagt? Wenn es rechtlich i.O. geht, muss ich die Waffe umschreiben in der WBK? Ich habe einen Jagdschein, könnte also eine baugleiche Repetier-Büchse mit fünf Schuss ja auch erwerben. Freue mich über Antworten. Vielen Dank schon mal! Gruß Avalon Hi Avalon, hatte einen ähnlichen Rückumbau vom Einzellader zum Mehrlader. Bolzenentfernung im Magazinkasten mit Umbaubescheinigung hat beim Büchsenmacher 20€ gekostet. Der Umbau ist WBK-Eintragspflichtig. Gruß Manitu Link to comment Share on other sites More sharing options...
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