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IGNORED

Verteidigunsschießen


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bei dem Bohei der hierzulande um das Thema gemacht wird kann man sich ja auch fragen, ob der Deutsche Staat überhaupt wissen muss, dass man an so einem Kurs teilgenommen hat.

bye knight

Tja - das Problem sind hier im Bereich natürlich nicht nur die Behörden, auch diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht teilnehmen wollen/können, machen dann Stimmung. Diesen Stress brauche ich nicht. Dafür hat das Gesetz klare Regelungen, es erlaubt die Teilnahme. Da sehe ich kein Problem, zumindest für Jäger. Viele der "Moserer" und Geschichtenerzähler tun eben dies meiner Erfahrung nach nur, weil sie selbst aus Angst vor Blamage nicht teilnehmen wollen. Dabei kann sich bei einem solchen Lehrgang niemand blamieren, es geht schließlich darum, diese Dinge, nämlich den gesetzeskonformen und für die Situation richtigen Umgang zu ERLERNEN. Wenn es jeder könnte, bräuchte man die Lehrgänge nicht und der Gesetzgeber hätte sich den ganzen Kram sparen können.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Behörden im Gegenteil diese Lehrgänge nicht nur begrüßen, sondern meist sogar der Auffassung sind, sie müssten für jeden Jäger oder Waffenträger vor Erlaubniserteilung vorgeschrieben werden!.

Ich habe auch jetzt bei den Interessenten an dem Lehrgang wieder feststellen müssen, dass die meisten nach dem Hinweis, dass zu allererst die Fähigkeiten und die Handhabungssicherheit mit der KW durch das Training überprüft und auf das erforderliche Niveau, falls nicht vorhanden, gebracht werden, einen eleganten Rückzieher gemacht haben.

Dann kriege ich immer wieder zu hören, dass Lehrgänge im Ausland ja so viel besser seien. Ich frage mich, wie dies möglich ist, wenn dort nicht im geringsten auf die HIER geltenden rechtlichen Grundlagen dabei eingegangen und das Training entsprechend ausgerichtet wird.

Was nützt es, wenn ich irgendwo ohne Korrektur der Handhabungsfehler und der zwingend erforderlichen Verhaltensweisen einfach zum Schießen gehe? Klar, Spaß kann man haben. Den kann ich aber auch hier unter vernünftiger Anleitung haben, wenn ich merke, dass mir ein Lehrgang etwas für`s richtige Leben, in diesem Fall für die Arbeit mit der KW unter Aspekten des Selbstschutzes, gerade auch bei der Nachsuche, bringt.

Aber so ist´s nunmal. Jeder muss wissen, was er tut oder lässt und aus welchen Gründen. Mehr als Angebote kann man nicht unterbreiten.

Jeder Jäger mit dem man redet, will eigentlich mit der KW besser trainiert werden. Wenn dann trotz erheblichem Vorlauf ein mit viel Aufwand verbundener Lehrgang abgesagt werden muss, weil die erforderlichen Teilnehmerzahlen nicht zustande kommen und damit eine Kostendeckung nicht gegeben ist, gibt das nicht nur zu denken, es bremst auch die Lust, solche Angebote zu wiederholen.

P.S. Die Teilnehmer eines solchen Lehrganges sind laut Gesetz der Behörde zu melden. Das ist Sache des Ausrichters. Es wird auch gerne vergessen, dass, wenn mal etwas passiert/schiefgeht, jedes Gericht erst einmal fragt, ob der Betreffende überhaupt eine Ausbildung in der Richtung absolviert hat. Hat er dies nicht, wird man ihm häufig unterstellen, von seinem Unvermögen gewusst zu haben. Eben deswegen hätte er in dieser bestimmten Situation anders oder gar nicht handeln dürfen da eine sichere Beherrschung der Situation nicht zu seimem Ausbildungs- und Erfahrungschatz gehörte.

Wie man´s macht, kann`s falsch sein.

Geschrieben
Hat er dies nicht, wird man ihm häufig unterstellen, von seinem Unvermögen gewusst zu haben. Eben deswegen hätte er in dieser bestimmten Situation anders oder gar nicht handeln dürfen da eine sichere Beherrschung der Situation nicht zu seimem Ausbildungs- und Erfahrungschatz gehörte.

Hat er an einem Lehrgang teilgenommen und geht was schief, so wird man ihm unterstellen, dass er ja darin ausgebildet war und hätte erkennen müssen, dass das so nicht funktioniert.

Wie man´s macht, kann`s falsch sein.

So viel ist mal sicher.

bye knight

Geschrieben

Durch nochmalige Nachfrage heute von der zuständigen Behörde endlich bestätigt bekommen, dass die Teilehmer an den KW-Lehrgängen nach § 22 WAffG keine behördliche Bestätigung benötigen (entgegen de ersten Aussage). Es genügt, wenn sie anschließend als Teilnehmer, wie vom Gesetz vorgesehen, gemeldet werden.

So langsam lichten sich die Dschungel.

Geschrieben

Da ich so eine ähnliche Frage mal gestellt habe und der Thread in bla bla bla ausartete, finde ich es schön zu sehen

das auch mal Leute mit Ahnung sich an solchen Threads beteiligen und auf den Punkt kommen.

Ich kann das was Lobo-S geschrieben hat nur bestätigen , habe bei meinem SB auch angefragt und es ist keine Sondergenehmigung für Jäger nötig.

Nur, diese Kurse zu finden scheint nicht so einfach zu sein.... jedenfalls nicht in meiner Nähe!

Geschrieben
Da ich so eine ähnliche Frage mal gestellt habe und der Thread in bla bla bla ausartete, finde ich es schön zu sehen

das auch mal Leute mit Ahnung sich an solchen Threads beteiligen und auf den Punkt kommen.

Ich kann das was Lobo-S geschrieben hat nur bestätigen , habe bei meinem SB auch angefragt und es ist keine Sondergenehmigung für Jäger nötig.

Nur, diese Kurse zu finden scheint nicht so einfach zu sein.... jedenfalls nicht in meiner Nähe!

Wo ist "in deiner Nähe"?

Geschrieben
Halt im Norden - Schleswig Holstein !! :-)

Wenn`s da Straßen gibt -- kommen wir hin.

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