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IGNORED

Versandhandel mit Wiederladekomponenten


Martin Gritsch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hat jetzt nicht direkt mit Waffenrecht zu tun oder auch schon: Anlässlich einer Anfrage bei einem deutschen Händler bzgl der Versandkosten nach Österreich habe ich folgende Auskunft bekommen:

"...EU-Export hört sich einfacher an, als er in Wahrheit ist. Eine Meldung an das Bundesausfuhramt muß erfolgen, viele unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden..."

Naja, lasse ich mir einreden wenn es um Waffen, Pulver, Munition,... geht. Aber für langweiliges grobes Bleigranulat, vulgo Geschosse???

Hat er da recht und diverse deutsche Lieferanten die ich bisher in Anspruch genommen habe haben entweder den Papierkram still gemacht oder stehen mit einem Fuß schon vor Gericht? Oder unterliegt er da einem Irrtum und das ganze ist in Wirklichkeit so einfach wie eine Postkarte versenden? Wer kennt sich bei den deutschen Ausfuhrbestimmungen in die EU wirklich aus?

lg

Martin

Geschrieben
da musste mal bei der http://www.bafa.de/bafa/de/ nachgucken...

Ausfuhrkontrolle/Güterlisten/Ausfuhrliste scollen

da gibs auch ne "Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial"

da hab ich schon mal reingeguckt, wurde aber dann doch von der überwältigenden fülle an text davon abgehalten das ernsthaft durchzulesen :) ich hätte gehofft, dass hier evtl mal ein händler aus der praxis plaudert...

lg

Martin

Archiviert

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