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IGNORED

Benötige ich immer einen Feststellungsbescheid


Gast

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Geschrieben

Hallo,

aktuell stellt sich im HA Forum Thread http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=933376 die Frage ob diese 995B,

995b.gif

oder generell alle HA einen Feststellungsbescheid benötigen. Was würde/müsste passieren wenn man diese Waffe importieren würde und als Sportschütze schiessen möchte? Beschuss ist klar aber der Rest? Kann jemand genaueres dazu sagen?

Geschrieben
ob ... generell alle HA einen Feststellungsbescheid benötigen...

Nein. Sofern die Rahmenparameter des § 6 AWaffV definitiv eingehalten werden und es sich nicht potentiell um eine verbotene Waffe handelt, ist der FB überflüssig wie ein Kropf, da durch ihn nichts anderes festgestellt werden kann, als durch die Kriterien des § 6 determiniert wird. Interessant ist der FB vor allem, wenn der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe verneint werden soll (was hier der Fall sein muss, da sonst das Hülsenlängekriterium greift) - hier schafft er Rechtssicherheit. Annehmen oder postulieren kann man den Anschein nämlich bei modernen Waffen (fast) immer; ihn zurückzuweisen ist eine ganz andere Geschichte.

Was würde/müsste passieren wenn man diese Waffe importieren würde und als Sportschütze schiessen möchte?

Falls dem Zöllner der Püster seltsam/ungewohnt vorkommt, leitet er ihn dem BKA zu.

Das BKA wird auf Kriegswaffeneigenschaft, Eigenschaften einer verbotenen Waffe und den § 6 AWaffV prüfen (faktisch ein FB also).

Wenn es bei einem der o.g. Punkte gröbere Unstimmigkeiten gibt, oder plötzlich Dinge wie Manna vom Himmel fallen, hast Du erst einmal ein Problem.

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