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IGNORED

Stationiert mit NATO2 VISUM für 1,5 Jahre darf ich Waffen kaufen!?


Bullet11

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Geschrieben

Hallo...

...bin für knapp 2 Jahre in Texas stationiert und wollte fragen inwiefern ich mir eine Pistole zulegen darf um ab und zu mal auf dem Schießstand zu üben.

Gelten ausnahmen für NATO2 Visa bzw Militärangehörige?

Will mich hier nicht strafbar machen, da ja die Dealer auch nicht unbedingt immer Ahnung haben..

Gruß

Bullet

Geschrieben

Hat die Bundeswehr keine eigenen Waffen mehr? :o

:D

Frag deinen S1!

Oder besser geh auf nen Schießstand, miete dir die Waffe deiner Träume und schiess nen bischen rum. Sollte zum üben reichen.

Oder willst du ne Waffe zu Selbstschutz kaufen. Dann solltest du beim US- Konsulat in Berlin anfragen. Die sollten es wissen.

Viel Spaß in USA!

Geschrieben

Hehe... ja richtig.... ;)

Sache ist nur, dass es hier Schießstände gibt, die keine Waffen verleihen... und auf die Dauer würde das auch ziemlich teuer... Deswegen wollte ich ne Glock oder ne USP haben die ich unter der Woche hier auf der Base abgebe und wegschließen lasse und am Wochenede hole um zum Schießstand zu fahren.

Jetzt haperts halt nur noch an der Gesetzeslage...

Grüße

Geschrieben

Ausnahmen werden vom State Dept. vergeben. Aber im Regelfall nur, wenn du einen dienstlichen Need geltend machen kannst.

Nach 90 Tagen CONTINUOUS Aufenthalt UND Hunting license kannst du ziemlich alles kaufen.

Geschrieben

Mach den US-Führerschein. Der gilt als Ausweis beim Waffenkauf. Kann sein, dass Du bei einer Kurzwaffe eine Wartefrist hast (War jedenfalls in Virginia so). Wenn Du noch keine deutsche WBK hast, mach ruhig den Hunter Safety Course (Sachkundenachweis für Deutschland). Der Kurs ist pillepalle einfach.

Da gibt es doch bestimmt auch einen German Military Rod and Gun Club oder so was ähnliches. Eintreten und regelmäßiges Training bescheinigen lassen. Rechtzeitig vor der Rückreise WBK beantragen. Wenn Du noch einen Text für eine behördliche Bescheinigung über Waffenausbildung brauchst, gib mir eine PN.

Bei mir hat es auch so geklappt. Die WBK wurde problemlos ausgestellt. Allerdings habe ich den Mun-Erwerb erst nach Rückkehr nach Deutschland und Eintritt in einen Schützenverein bekommen.

Geschrieben

Als Nonimmigrant MUSS man dieselbe tatsache dem Waffenhaendler anzeigen. Man kann zwar illegal einfach einen US-Fuehrerschein vorzeigen, aber dies ist definitiv ILLEGAL (und ich glaube kategorisiert als Class 3 felony!). selbst immigrant visa (=green card) holders muessen diese vorzeigen zusaetzlich.

Hunting license in den USA ist in der Regel = online mit VISA card 50 USD bezahlen, 10 Sekunden warten und im eMail-Kasten die Hunting license entgegen nehmen..... nur wenige Staaten erforder nKurse o.ae.

Einfacher ist es im Regelfall (auch zur ueberbrueckung der 90 tage period) waffen selbst per ATF temp import permit mitzunehmen.

Geschrieben
Einfacher ist es im Regelfall (auch zur ueberbrueckung der 90 tage period) waffen selbst per ATF temp import permit mitzunehmen.

Genau diese Thematik könnte mich nächstes Jahr Treffen. Kannst Du aus eigener Erfahrung ein paar Tips geben?

Dauert zwar noch ein bischen und ist nicht ganz 100%ig sicher, aber voraussichtlich geht es für ein Jahr nach Alabama.

Was mag ich mitnehmen (wenn möglich...)?

- OA15 M5

- Kimber 1911er

- HK P30

- Glock 17

Kann mir allerdings vorstellen, dass es zumindest beim OA Probleme wegen "Assault Rifle" geben könnte? Magazinkapazität der Kurzwaffen sollte ja zumindest in Alabama egal sein.

Nur für den Fall des Falles....wo wären meine Anlaufstellen wenn ich eine Verbringungs-u.Einfuhrgenehmigung nach USA/Alabama beantragen möchte?

Geschrieben

Hi,

ich kann jeff nur Recht geben, nach 90 Tagen Aufenthalt kannst Du Dir einen Einwohner Jagdschein kaufen (gilt meistens von Sep bis August) und damit legal eine Waffe erwerben. Der Hunter Education Training Course für 15$ ist nur dann notwendig, falls du nach 2. Sept. 1971 geboren bist.

Näheres über Waffenkauf für non-immigrant aliens im Merkblatt vom ATF (Bureau of Alcohol,Tobacco and Firearms unter:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=346619

Über Ausnahmen für NATO2 Visa bzw Militärangehörige weiß ich leider nichts.

Grüße aus Texas,

Peter

Geschrieben

Scheinbar hat sich sich seit dem 11. September einiges geändert. Auch die einzelnen Bundesstaaten haben unterschiedliche Gesetze. Jedenfalls hat in den 80er Jahren unser Dorfsheriff in Virginia keine Probleme gemacht. Über den sind alle Kurzwaffenkäufe gegangen (eine Woche Wartefrist).

Die WBK habe ich vier Monate vor Rückkehr nach Deutschland beantragt beim Ordnungsamt meines zukünftigen Wohnortes. Begründung: Legal erworbene Waffen zur Jagd und zum Sportschießen, Weiterführung des Schießsports in Deutschland. Beglaubigte Kopien vom Hunter safety course, Formlose, aber ausführliche Sachkundebescheinigung und Trainingsnachweis des German Military Rod & Gun Club und eine ausführliche Bescheinigung über die behördliche Ausbildung an Schusswaffen (zusammen mit dem S1 erarbeitet) beigefügt.

Nach einem Telefonat mit dem SB und der Überweisung der Gebühren kam dann nach ein paar Wochen die WBK mit der Post.

Die Waffen mussten in Deutschland nachbeschossen werden. War ein schöner Tag in Eckernförde mit einem kleinen Einblick bei Sauer & Sohn.

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