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IGNORED

Regelverstöße und Strafen


BSG-CAS

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Geschrieben

Hallo,

bei uns im Verein meinen einige Mitglieder sich nicht an die Regeln halten zu müssen und schießen beispielsweise auf gesperrten Schießbahnen.

Das was man darf und was nicht ist in den Regeln der meisten Verbände absolut klar ersichtlich.

Nur es werden, mit Außname der Verstöße bei Wettkämpfen, praktisch nirgendwo Strafen empfohlen. Sollte es nicht irgendwo eine Stelle geben, an der Empfehlungen zu Strafen ausgesprochen werden und auch bereits anderswo getroffene Entscheidungen eingesehen werden können um dem Vorstand die Arbeit leichter zu machen?

Für mich erscheint es so zu sein, daß es "Gesetze" gibt aber keine Strafen.

Was soll ich als Vorstand nun mit jemandem machen, der andere gefährdet indem er sich nicht an die Sicherheitsregeln hält?

Im konkreten Fall handelt es sich bei einem der Mitglieder auch noch um den 2. Vorsitzenden, der auch noch der Platzwart ist. :peinlich:

Ich denke man sollte in diesem Fall besonders hohe Maßstäbe anlegen.

Wenn er nicht im Vorstand wäre würde ich ihn sofort rauswerfen, aber weil er im Vorstand ist kann das nur die Mitgliederversammlung und der muß ich meine Empfehlung so erklären, daß ihr auch gefolgt wird.

Was meint Ihr? :confused:

Geschrieben

Hallo,

die Zuständigkeiten bei Verstößen sind eigentlich recht klar:

- Verstöße gegen das Waffengesetz: Polizei / Waffenbehörde ... wobei man sich genau vorher überlegen sollte, ob und wie Verstöße hier angezeigt werden sollte.

- Verstöße gegen Sicherheitsregeln: Schießleiter, ggf. unterstützt durch den Vorstand.

- Verstöße gegen die Standordnung: Schießleiter oder/und Betreiber des Schießstandes.

- Verstöße gegen die Vereinssatzung, sonstige Regeln des Vereins oder des Verbandes: Vereinsvorstand bzw. Mitgliederversammlung, ggf. Verband.

Verstöße zu ahnden ist immer ein heikles Thema, da neben den formalen, objektiven Kriterien in einer sozialen Gemeinschaft (hier: Verein) auch ungeschriebene Regeln gelten (sportliche Fairneß, soziale Verträglichkeit, Seilschaften, persönliche Animositäten etc.).

Keinen Pardon kann es dagegen geben bei Verstößen gegen Sicherheistregeln!

Stell´ Dir vor, jemand kommt zu Schaden und es stellt sich heraus, daß der hierfür ursächliche Sicherheitverstoß bereits mehrfach aufgetreten ist, ohne daß das Funktionspersonal (Schießleiter, Vorstand) rechtzeitig und konsequent eingeschritten ist.

Die Folgen könnten gravierend sein: Neben den moralischen Konsequenzen können schon rein rechtliche Folgen (Strafrecht und Zivilrecht / Haftung!) die beteiligten Personen ruinieren.

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann auch gefährdet sein. Hinzu kommen Reaktionen aus dem Verband und schlechte Presse, d.h. ein Imageschaden, der allen Waffenbesitzern zum Nachteil gereicht.

Ein Schießleiter ist im Fall eines Personen- oder Sachschadens immer automatisch in einer sehr unkomfortablen Situation, da er an erster Stelle haftbar gemacht wird. Stellt sich heraus, daß er nicht unverzüglich und regelkonform gehandelt hat, wird er möglicherweise die nächsten Jahren mehr mit seinem Anwalt reden als mit seinem Ehepartner.

Ich darf an dieser Stelle empfehlen, gerade Sicherheitsverstöße schnell und konsequent zu ahnden. Leute, die glauben, sich über Sicherheitsregeln hinwegsetzen zu können, gehören konsequent nachgeschult, erforderlichenfalls abgemahnt oder sogar aus dem Verein entfernt. Bei schweren, fortgesetzten und vorsätzlichen Verstößen sollte man sich üvorbehalten, die Behörden zu informieren.

Gruß, glockero

Geschrieben
...

bei uns im Verein meinen einige Mitglieder sich nicht an die Regeln halten zu müssen und schießen beispielsweise auf gesperrten Schießbahnen

...

Und weswegen sind die Schießbahnen gesperrt ?

Aus Sicherheitsgründen ?

Oder weil gemäht werden muss ?

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