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IGNORED

Wie werde ich Waffensachverständiger


Nimbex

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich würde gerne meine Waffensachkunde erweitern, bzw. wie werde ich Waffensachverständiger? Gibt es Kurse, Ausbildungen?? Ich habe da leider nicht viel drüber gefunden im Netz. Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!!

Geschrieben
Hallo,

ich würde gerne meine Waffensachkunde erweitern, bzw. wie werde ich Waffensachverständiger? Gibt es Kurse, Ausbildungen?? Ich habe da leider nicht viel drüber gefunden im Netz. Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!!!

Mach die FACHKUNDE.

Da erweiterst du deine Sachkunde.......

Geschrieben
Mach die FACHKUNDE.

Da erweiterst du deine Sachkunde.......

das dümliche ist als anerkannter sachverständiger, darf mann die waffe immer nur 3 monate behalten,in nds zumindestens,frag mal mathias recktenwald

Geschrieben

Hallo Nimbex,

die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt - ergo darf sich zunächst einmal jeder als Sachverständiger bezeichnen.

Frage an Dich: Was willst Du als Sachverständiger für Schusswaffen und Munition den tun? Willst Du als gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungen und Gerichte Wertgutachten über Waffensammlungen abgeben oder bei Strafverfahren im gerichtlichen Auftrag z.B. technisch-wissenschaftliche Gutachten erstellen oder etwa solche zur Ursachenermittlung bei Unfällen mit Schusswaffen?

Im Bereich des Sachverständigenwesens für Schusswaffen und Munition muss u.a. folgendes beachtet werden:

- Was willst Du tun? (siehe oben)

- Welche Qualifikation kannst Du nachweisen (Sachkunde, Fachkunde, Ingenieurdiplom, Meisterbrief als Büchsenmacher ...)?

- Wie willst Du dich als Sachverständiger anerkennen lassen (VdW, Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter, Gericht)?

- Willst Du gewerblich tätig werden? D.h. Gewerbeschein, Haftpflichtversicherung, Steuerrecht etc. sind zu beachten

- Willst Du eine waffenrechtliche Erlaubnis nach §18 WaffG ("Sachverständigen-WBK") erlangen? Hierzu ist zu beachten, daß Du Deiner Behörde glaubhaft nachweisen musst, daß Du als Sachverständiger tätig bist und ein entsprechendes Bedürfnis hast. Diese WBK ist - wie alle waffenrechtlichen Erlaubnisse - zweckgebunden, daher ist es nicht zulässig, zusätzliche Waffen z.B. zur schießsportlichen Verwendung auf der Erlaubnis nach §18 zu erwerben.

Du siehst, Deine Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Bin selbst als Sachverständiger tätig und den langen Weg schon gegangen.

Gruß, glockero

Geschrieben
Gibt es Berufsgruppen, die sich als Waffensachverständige besonders eigenen?

Z.B. Ärzte, oder Ingenieuere, etc.?

Hallo IMI,

eine "besondere Eignung" hängt von der Art der Sachverständigentätigkeit ab.

Es gibt technisch-wissenschaftliche Sachverständige, für die naturgemäß eine technisch-wissenschaftliche Ausbildung und Tätigkeit Voraussetzung ist.

Es gibt auch im Bereich der Wundballistik einige Gerichtsmediziner, die über Berechtigungen nach §18 WaffG verfügen, um Tatwaffen im Bezug auf Tötungsdelikte untersuchen zu können (z.B. im Rahmen von Vergleichsbeschüssen). Diese Gerichtsmediziner sind natürlich approbierte Mediziner, die im gerichtlichen Auftrag Gutachten erstellen.

Zusätzlich gibt es auch Sachverständige, die Wertgutachten erstellen (z.B. für Versicherungen). Deren Qualifikation ist wieder eine andere (Büchsenmachermeister, Historiker mit Spezialgebiet, Restaurator, Waffenhändler/Auktionator etc.).

Bei einer Anerkennung als Sachverständiger und einer damit einhergehenden Erlaubnis nach §18 WaffG spielen viele Aspekte eine Rolle. Es ist immer der Einzelfall zu berücksichtigen.

Gruß, glockero

Geschrieben

Im Saarland gibt es einen Waffenhändler, der nennt sich neuestem:

"Sachverständiger für Jagd- und Sportwaffen, Herkunftsbereich Europa ab dem Zeitraum 01.01.1870 und Vereinigte Staaten von Amerika ab dem Zeitraum 01.01.1830" :00000733:

Dabei ist er meines Wissens Zerspanungsmechaniker, auf jeden Fall kein Büchsenmacher, sein Geschäft betreibt er nebenbei nach Feierabend. :peinlich:

Ein Schelm, der böses dabei denkt...

Geschrieben

Hallo Wotan,

wie schon gesagt: der Begriff des "Sachverständigen" ist nicht geschützt ....

Nebenbei bemerkt: In jedem Fachgebiet gibt es Experten und solche, die sich dafür halten. Trifft auf behördliche Experten genauso zu wie auf Privatleute.

Habe beruflich und sportlich mit Waffen zu tun, bin daher immer wieder überrascht, wieviele "Experten" die merkwürdigsten "Fachmeinungen" vertreten.

Sei´s drum,

viel Spaß!

glockero

Geschrieben

Ja, nur das Interessante an dieser Geschichte ist, ob dieser "Sachverständige" auch beispielsweise eine Sachverständigen-WBK bekommt, das fänd ich dan doch schon recht merkwürdig...

Geschrieben
Ja, nur das Interessante an dieser Geschichte ist, ob dieser "Sachverständige" auch beispielsweise eine Sachverständigen-WBK bekommt, das fänd ich dan doch schon recht merkwürdig...

Hallo Expedition,

zur Erläuterung, wie es in meinem Fall lief:

Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach §18 bei meiner zuständigen Behörde mit allen erforderlichen Unterlagen (Sachkunde für alle Waffen- und Munitionsarten, Bedürfnisnachweis der Geschäftsleitung meines Arbeitgebers, Liste bisheriger Aktivitäten als Sachverständiger, Ausbildung etc.)

Dann: Warten.

Nach drei Monaten: Nachfrage meinerseits bei meiner Behörde nach dem Sachstand. In Folge: Penible Überprüfung aller Angaben und insbesondere des Bedürfnisses durch ständige Rückfragen. Gekennzeichnet war dieses Genehmigungsverfahren auf behördlicher Seite durch

a) Unkenntnis der Rechtlage (es war wohl das erste Mal, daß ein solcher Antrag bei meiner Heimatbehörde eingegangen war)

B) Ständiges Nachfragen der Behörde bzgl. des Sinns und Zweckes meiner Tätigkeit (war aber eigentlich klar durch die angelegten Bescheinigungen)

Nach Ablauf einer durch mich gesetzten Frist ohne Erteilung der Erlaubnis erneutes Gespräch mit der Behörde. Beim Sachbearbeiter erkennbarer Unwillen, sich zu einer Entscheidung durchzuringen. Daher meine Bitte um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheides oder der Erlaubnis. Netter Hinweis meinerseits auf meine Firma (= bekanntes, wehrtechnisches Unternehmen) und auf die fachliche Kompetenz sowie Personalausstattung unserer Rechtsabteilung. Am nächsten Tag (der Sachbearbeiter hatte sich zwischenzeitlich über meine Firma bei den Ministerien informiert): Netter Anruf durch den Sachbearbeiter, der mich fragte, ob ich die WBK abholen oder zugeschickt bekommen möchte.

Seither ist die Beziehung zwischen meiner Behörde und mir bestens: Man hat gemerkt, daß ich gesetzteskonform und sachgerecht mit meinen Berechtigungen umgehe.

Generell ist es mir auch lieb, daß Behörden sorgfältig prüfen - dies verhindert vielleicht wirklich ab und an mißbräuchliche Verwendungen von Erlaubnissen.

Abgesehen davon - um Bezug auf Deine Bemerkung zu nehmen - bekommt nicht jeder Sachverständige auch eine WBK nach §18.

Gruß, glockero

Geschrieben

Danke für die ausführliche Erklärung!

Wie gesagt, hätte mich auch gewundert wenn so ein "Sachverständiger" wie oben erwähnt eine WBK bekommen hätte, irgendjemand, der nach der Arbeit Waffen verkaufen bzw. lagern will, ohne, wie in dem Fall beschrieben wirkliche Sachkunde zu haben scheint...

Dabei ist er meines Wissens Zerspanungsmechaniker, auf jeden Fall kein Büchsenmacher, sein Geschäft betreibt er nebenbei nach Feierabend.

-Wenn ich mir so angucke was für Leute auf der Straße rumlaufen, bin ich in schwachen Moment auch dazu geneigt, froh zu sein, dass Behörden mitunter recht genau Nachprüfen.

Grüße expedition

Geschrieben
Danke für die ausführliche Erklärung!

Wie gesagt, hätte mich auch gewundert wenn so ein "Sachverständiger" wie oben erwähnt eine WBK bekommen hätte, irgendjemand, der nach der Arbeit Waffen verkaufen bzw. lagern will, ohne, wie in dem Fall beschrieben wirkliche Sachkunde zu haben scheint...

-Wenn ich mir so angucke was für Leute auf der Straße rumlaufen, bin ich in schwachen Moment auch dazu geneigt, froh zu sein, dass Behörden mitunter recht genau Nachprüfen.

Grüße expedition

Deswegen kann "der" trotzdem ein anerkannter SV sein. Das Gebiet hat er zumindest in seiner Angabe eingegrenzt, diese Eingrenzung könnte seine Zulasung als SV durch die Behörde für eben dieses Gebiet beschreiben. Nicht immer alle gleich für D****n oder Möchte-Gerne halten, lieber einfach anrufen und höflich nachfragen. Dann erkennt man schnell, wes Geistes Kind man am anderen Ende hat.

Und nochmals: Der Weg zum SV ist nicht einfach. Bin selbst Schießstand-SV und auch da hat`s natürlich ein paar schwarze Schafe gegeben, aber durch die wirklich gute Arbeit von Stiefel und jetzt der AfS sind da ganz schnell schon vor langen Jahren die Guten ins Töpfchen, die schlechten...

SV kann sich ebenso wie Trainer jeder nennen. Aber anerkannt oder öffentlich bestellt und vereidigt noch lange nicht. Dies kann man auch im WaffG nachlesen und in den SV-Ordnungen z.B. der IHK.

Dauert lange (ca. 2 Jahre ab Antrag), kostet richtig Geld (mehrere T-€) und bedeutet viel Arbeit (Prüfungsgutachten schreiben, Unterlagen zusammensuchen, NAchweise erbringen usw.) und Fahrerei (zu den Aus- und Fortbildungen und z.B. dem Anerkennungs-/Prüfungsausschuss der IHK).

Wer das mal so nebenbei machen will um auf dicke Hose zu machen, wird sich umschauen- mal davon abgesehen, dass er mit dieser Einstellung sowieso fehl am Platze wäre.

Geschrieben
Nicht immer alle gleich für D****n oder Möchte-Gerne halten, lieber einfach anrufen und höflich nachfragen.

Tue ich keinesfalls, nur wie es oben geschildert wurde hörte es sich komisch an...

Geschrieben
Tue ich keinesfalls, nur wie es oben geschildert wurde hörte es sich komisch an...

War auch weniger auf dich als auf die allgemeinen Trends her gemünzt. So wie es im ersten Beitrag geschildert wurde, habe ich z.B. nichts "komisches" gefunden. Kenne selbst einige Waffen-SV, die die Gutachtertätigkeit auch nebenbei (leben kann man davon sowieso nicht) und von ihrem Wohnzimer aus machen. Die haben den ganzen Schleuf auf sich genommen einfach weil es ihnen Spaß macht und sie anderen mit ihrem Wissen helfen wollen. Sogar einige Sachkundige, die scih aus z.B. Altersgründen (62 Jahre ist Schluß mit öbuv) oder weil sie die Kosten gescheut haben als eben SAchkundige und nicht Sachverständige bezeichnen, werden ständig wegen Gutachten nachgefragt. Und diese Gutachten werden, wohl weil man die Sachkunde dahinter sehr wohl erkennen kann, von den verschiedensten Stellen anerkannt.

Deshalb nochmal mein Tip: Anrufen und nachfragen. Meist sind die Pseudos schnell erkannt. Und dann kann man sich alles weitere sparen. Und leider, da muß ich dir recht geben, gibt`s zu viele selbst ernannte "Experten". Wenn man dann deren gefährlichem Halbwissen vertraut....

Geschrieben

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten, eigentlich wollte ich nur meine Waffensachkunde vertiefen rein aus intresse, ne Wbk habe ich, also ist das nicht der Grund. Ich habe mich heute für nen Fachkundelehrgang angemeldet. Mal gucken ob ich mich danach halbwegs fitt in dem Thema fühle. Noch mal vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Ihr habt mich nen ganzes Stück weiter geholfen.

THX

Geschrieben
Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten, eigentlich wollte ich nur meine Waffensachkunde vertiefen rein aus intresse, ne Wbk habe ich, also ist das nicht der Grund. Ich habe mich heute für nen Fachkundelehrgang angemeldet. Mal gucken ob ich mich danach halbwegs fitt in dem Thema fühle. Noch mal vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Ihr habt mich nen ganzes Stück weiter geholfen.

THX

na denn viel Spass!

Ist ne nette Sache!

Geschrieben
Im Saarland gibt es einen Waffenhändler, der nennt sich neuestem:

"Sachverständiger für Jagd- und Sportwaffen, Herkunftsbereich Europa ab dem Zeitraum 01.01.1870 und Vereinigte Staaten von Amerika ab dem Zeitraum 01.01.1830" :00000733:

Dabei ist er meines Wissens Zerspanungsmechaniker, auf jeden Fall kein Büchsenmacher, sein Geschäft betreibt er nebenbei nach Feierabend. :peinlich:

Ein Schelm, der böses dabei denkt...

Dann fehlt es Zerspanungsmechanikern also an was nochmal genau um Sachverständiger auf Ihrem z. B. Sammelgebiet zu werden? Intelligenz? Fachwissen?. Als Metzger, Bäcker, Schornsteinfeger kann mal also deiner Meinung nach kein Profi in seinem Sammelgebiet werden? Nun, ich kenne ein paar, im übrigen keine Büchsenmacher, die sehr wohl Speziealisten auf Ihrem Gebiet sind. Die machen das sogar nach Feierabend, so ganz nebenbei, als Hobby oder Zubrot. Vieleicht fehlt mir auch irgendwie nur der nötige Neid-und-Mißgunst-Reflex........ ich zumindest kann an obiger Situation nichts verwerfliches finden.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Was sind das für Fachkundelehrgänge?

Gibt mehrere Anbieter, die " Vorbereitungskurse" zur IHK-Fachkundeprüfung, teilweise mit anschliessender Prüfung anbieten.

Ich gehe davon aus das er sowas meint...

Geschrieben
ich zumindest kann an obiger Situation nichts verwerfliches finden.

Langsam hab ich das Gefühl man will hier die Leute falsch verstehen.

Ich seh doch absolut nichts Verwerfliches darin, wenn jemand der kein Akademiker ist, Waffensachkunde hat.

Es ging in meiner Frage nur darum, wie kompliziert, bzw. leicht es im Vergleich zu anderen Möglichkeiten ist eine WBK im Bereich Sachkunde zu bekommen. Denn ich kenn nun mal persöhnlich den Weg über die Jagd...-und das fand ich nicht gerade so einfach, wenn man wie ich, nicht aus einer Jägerfamilie kommt...

Antwort hab ich bekommen: Ist kompliziert...

Ging nur darum mein Wissen zu erweitern

Grüße expedition

Geschrieben

Ich mag mich ja täuschen, aber wenn es ein Fachkundelehrgang für eine Waffenhandesllizenz oder Büchsenmacherhandwerk (?) ist, geht das doch nur mit angemeldeten Gewerbe, oder?

Prinzipiell ist NIMBEX Gedanke ja nicht verkehrt. Mich würde auch mal weitergehende Lehrgänge zum Thema Waffen interessieren um das eigene Wissen zu vertiefen.

Was hat man da für Möglichkeiten, ohne ein Gewerbe mit Gewerbeschein anzustreben zu wollen?

Geschrieben
Ich mag mich ja täuschen, aber wenn es ein Fachkundelehrgang für eine Waffenhandesllizenz oder Büchsenmacherhandwerk (?) ist, geht das doch nur mit angemeldeten Gewerbe, oder?

Prinzipiell ist NIMBEX Gedanke ja nicht verkehrt. Mich würde auch mal weitergehende Lehrgänge zum Thema Waffen interessieren um das eigene Wissen zu vertiefen.

Was hat man da für Möglichkeiten, ohne ein Gewerbe mit Gewerbeschein anzustreben zu wollen?

Man kann alle Angebote wahrnehmen. Es zwingt einen ja niemand, die abschließende Bestellung anzustreben oder die für was auch immer und in welchem Zusammenhang auch immer von wem auch imer angebotene prüfung zur Qualifikation als??? mitzumachen. Es genügt ja, wenn man die Vorbereitungslehrgänge und Ausbildungen macht (und bezahlt).

Wissen schadet nei, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anbieter solcher Lehrgänge zahlende Kunden ohne mbitionen auf eine Prüfung abweisen wird.

Also ran ans Werk.

Geschrieben

Tja, was gibt's so für Lehrgänge? Jetzt weiß ich immer noch nicht, was man denn als Privatperson noch anstreben kann.

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