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IGNORED

Alt-Deko Gewehr verkaufen / Rechtslage ?


Sniperone2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:confused: Hallo WO´ler,

wie so viele von Euch versuch ich momentan durch das so "übersichtliche Waffenrecht" durchzusteigen.

Da ich mir ein ZF für meine Remington-Büchse gekauft hab und die Montage ein Schw...geld kosten soll, hab ich dran gedacht, mich von einem Deko-Gewehr zu trennen.

Es ist eine M1 Garand Rifle, Alt-Deko Teil, dass Anfang der 70er Jahre durch Einschweißen eines Stahlstiftes ins Patronenlager unbrauchbar gemacht wurde.

Damals war das offenbar ausreichend, später kamen dann strengere Vorschriften bis zum derzeitigen Verschlussabfräsen im 45Grad-Winkel.

Ich hab auch eine Bescheinigung des Büchsenmachers, bei dem ich das Teil gekauft habe. Da steht drauf, dass die Waffe ein Dekoteil und unbrauchbar ist.

Trotzdem sieht das Teil noch echt gut aus und der Verschluß samt Mechanik läuft einwandfrei.

Na ja, ich habe zunächst hier im Forum gelesen. Viele Meinungen, aber eine einheitliche Richtung ist nicht erkennbar. Also hab ich begonnen mich durchzufragen.

1.

Ich habe mit einem Freund gesprochen, der sich ein wenig öfter mit Waffenrecht auseinandersetzt. Der meinte: kann man ohne Problem verkaufen.

Das Gewehr sei gemäß §3 der 1. WaffV zum WaffG vom 19.12.1972 abgeändert worden (das Lager mit Stahlstift verschweißt).

Solche Waffen dürften frei erworben und besessen werden. Sie brauchten auch keine BKA-Rauten oder ähnliches und seien aufgrund Bestandschutz nicht von den Abänderungsvorschriften für Deko-Neuwaffen betroffen.

2.

Auskunft eines Büchsenmachers: Kein Problem, kann man so verkaufen ohne das der Käufer eine Erwerbsberechtigung braucht. Ist Deko-Alt.

3.

Auskunft von E-Gun: Kann man nicht so verkaufen. Waffe kann aufgrund Besitzstandswahrung weiterhin besessen, jedoch in dem Zustand nicht mehr an Dritte veräußert werden. Änderungen müsstenvorgenommen werden.

Die Frage ist, wer hat Recht ?

Ich möchte doch dem guten Teil nicht alles Weg-/ und Auffräsen lassen. Dann ist es für den Sammler- bzw. Liebhaber sowieso nicht mehr interessant.

Vielleicht kann mich einer von euch aufklären.

Danke für Eure Antworten

SNIPERONE2

Geschrieben

Hier ist etwas sehr merkwürdig....

Ein Garand SL-Gewehr war unverändert vor 1970 und bis 2003 im Originalzustand eine Kriegswaffe.....und kann demzufolge NIEMALS eine Altdeko im klassischen Sinne sein, bei der der Verschluss NICHT 45Grad (*) abgeschrägt war.

Sie war "entmilitarisiert" als SL-Gewehr nur DANN vom KWKG ausgenommen, wenn ihr die "Kriegsmerkmale" (Kornbacken, Bajohalterung-wenn vorhanden-, Austauschbarkeit des Verschlusses etc) genommen waren.

Das heisst, NUR ein solches (verändertes) Teil hätte also auch einen Weg zum Dekogewehr schaffen können, denn eine "normale unveränderte Kriegswaffe, hätte garnicht zum Dekogewehr umgebaut werden können......

Deines hat aber nur-wie Du schreibst- einen Stift im Patronenlager. Das war weder früher, noch später bei einem milit. Selbstladegewehr erlaubt.

Laut Richtlinie des BMWI 1970, 1988, und der späteren 99er (vorher gabs keine Freistellung für Kriegswaffen) konnte ein militärisches SL-Gewehr nur unter den DORT genannten Umständen kastriert zum Dekogewehr werden. Und das sah auch damals schon (in 70+88) noch 3 Löcher im Lauf (später 6), flächig verschweisstes Patronenlager (kein Querstift), und vor den 3, resp.6 Löchern einen gehärteten Querstift vor. Ausserdem musste auch damals schon der Verschluss durch Abschrägung "entmannt" sein. 1988 und davor noch mit 30Grad (*) , und ab 99 mit 45Grad Schräge.

Erst 2003 kam diese Waffe aus dem KWKG heraus und darf seitdem unverändert (in scharf) verkauft werden. Die Dekos ab dieser Zeit müssen!! aber ein Zeichen eines Beschussamtes über die Umänderung tragen...

Das steht bereits im 2003er Gesetz und dem Beschussgesetz, als auch im (noch nicht gültigen "Neuen", allerdings mit speziellem Hinweis auf die Notwensdigkeit eines Zulassungszeichens...

Egun ist damit Recht zu geben...

Und Du solltest nochmals bedenken, das es KEIN Altdeko sein KANN. Begründung siehe oben....

GF

PePe

Geschrieben
Hier ist etwas sehr merkwürdig....

Ein Garand SL-Gewehr war unverändert vor 1970 und bis 2003 im Originalzustand eine Kriegswaffe.....und kann demzufolge NIEMALS eine Altdeko im klassischen Sinne sein, bei der der Verschluss NICHT 45Grad (*) abgeschrägt war.

Sie war "entmilitarisiert" als SL-Gewehr nur DANN vom KWKG ausgenommen, wenn ihr die "Kriegsmerkmale" (Kornbacken, Bajohalterung-wenn vorhanden-, Austauschbarkeit des Verschlusses etc) genommen waren.

Das heisst, NUR ein solches (verändertes) Teil hätte also auch einen Weg zum Dekogewehr schaffen können, denn eine "normale unveränderte Kriegswaffe, hätte garnicht zum Dekogewehr umgebaut werden können......

Deines hat aber nur-wie Du schreibst- einen Stift im Patronenlager. Das war weder früher, noch später bei einem milit. Selbstladegewehr erlaubt.

Laut Richtlinie des BMWI 1970, 1988, und der späteren 99er (vorher gabs keine Freistellung für Kriegswaffen) konnte ein militärisches SL-Gewehr nur unter den DORT genannten Umständen kastriert zum Dekogewehr werden. Und das sah auch damals schon (in 70+88) noch 3 Löcher im Lauf (später 6), flächig verschweisstes Patronenlager (kein Querstift), und vor den 3, resp.6 Löchern einen gehärteten Querstift vor. Ausserdem musste auch damals schon der Verschluss durch Abschrägung "entmannt" sein. 1988 und davor noch mit 30Grad (*) , und ab 99 mit 45Grad Schräge.

Erst 2003 kam diese Waffe aus dem KWKG heraus und darf seitdem unverändert (in scharf) verkauft werden. Die Dekos ab dieser Zeit müssen!! aber ein Zeichen eines Beschussamtes über die Umänderung tragen...

Das steht bereits im 2003er Gesetz und dem Beschussgesetz, als auch im (noch nicht gültigen "Neuen", allerdings mit speziellem Hinweis auf die Notwensdigkeit eines Zulassungszeichens...

Egun ist damit Recht zu geben...

Und Du solltest nochmals bedenken, das es KEIN Altdeko sein KANN. Begründung siehe oben....

GF

PePe

Habe das Teil jetzt mal auseinandergebaut. Ich habe daeiniges übersehen. Verschlussist doch abgefräst und es ist auch unter der Holzverkleidung der Lauf aufgebohrt / aufgefräst. Damit hat sichmeine Anfrage erledigt. Kornbacken sind keine dran und Bajonetthalterung sind auch weggeschliffen worden. Vielen

Dank

Edit: Doppeltes Quote von Sniperone2 der Lesbarkeit halber entfernt

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