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IGNORED

Neues WaffG. --> nachtragen von Einsteckläufen / WS ?


svenni

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Geschrieben

Hallo,

hat schon jemand den ganzen Text in allen Details studiert ?

Hat es in Bezug zur Anlage 2 noch irgendwelche Änderungen

gegeben, oder wurde der vom Entwurf übernommen ?

Sprich: müssen nun ab 01.04. WS, Fangschußgeber und Einsteckläufe/Wechellläufe

in die WBK nach- bzw. eingetragen werden (falls noch nicht der Fall) ?

Gruß Svenni

Edit: Soll in der Überschrift natürlich Text und nicht Test heissen (Tippfehler)

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