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IGNORED

Gesetzesentwurf: "oder" und "mit" bei verbotenen Einhand-Messern


Tierlieb

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Geschrieben

Im mittlerweile sattsam bekannten und beschlossenen Gesetzentwurf zur Verschärfung des WaffG (*) findet sich die Formulierung

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

Das läßt imho schon mal wenig darauf hoffen, dass das vorgeschobene Ziel der Klärung von "punktuellen Lücken, Schwachstellen und Unklarheiten" (S.1) erreicht wird, denn klarer wird es so mal nicht, was die Änderung von §42a angeht.

Was wird damit wohl gemeint sein?

Verboten werden jetzt auch:

a1) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) mit einer Klingenlänge über 12cm

a2) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

Oder doch:

a1) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

a2) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

MfG,

Tierlieb

Geschrieben

Oder doch:

a1) Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

a2) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm

wohl mehr oder doch!

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