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IGNORED

Munitionsherstellung / Wiederladen


bullpup

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Geschrieben

weil es mir gerade auffällt (vielleicht auch unwichtig).

Im Dokument 1607717 steht folgendes:

aa) Nummer 8.1 wird wie folgt gefasst:

"8.1 werden Waffe oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen

oder Materialien ein Endprodukt erzeugt wird; als Herstellen

von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen,"

wo aktuell folgendes zu finden ist:

8.1 gilt als Herstellen von Munition auch das gewerbsmäßige Wiederladen von Hülsen.

Was bezweckt diese Änderung?

Welche Auswirkungen hat sie?

in der mitgelieferten Begründung heißt es dazu nur:

Der neue erste Halbsatz dient der Definition des Begriffs "Herstellen". Der Halbsatz 2

behält den Regelungsgehalt der bisherigen Nummer 8.1, die sich auf die Erwähnung

eines besonderen Falls (des Wiederladens) beschränkte, bei.

wobei in der Begründung nicht auf das fehlen des Wortes "gewerbsmäßige" eingegangen

wird.

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