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IGNORED

Neues waffenrecht in Österreich,wenn diese EU Richtlinien kommen.


wuuzi

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen!

Wollte nur mal nachfragen was die warscheinlich sichersten konsequenzen sein werden wenn die neuen EUgesetze über das waffenrecht in Österreich in Aktion tretten werden?

Was mich betrifft ich besitze 7 stk Ordonannzgewehre,Hab aber auf meiner WBK nur 2 plätze (und die sind verbraucht) was basiert dann mit den Gewehren??

Bin ich schlagartig kriminell oder wie????

Oder "müssen" sie mir die auf die WBK gutschreiben?

Könnte mir auch vorstellen das ich angeben müsste für was ich die brauche (sport etc..) und wenn das nicht klar gemacht werden kann ~FUTSCH!!~????

Es werden sicher auch übergangsfristen gesetzt für die meldungen der gewehre,sprich Registrierung usw..?

Fragen über fragen....will mich eigentlich nur so gut wie es geht auf den "Sturm" vorbereiten.

Ich führe deswegen auch schon seit einem Jahr ein Schießbuch das vom Standmeister abgestempelt wird.

Ob es mindestens so kommt wie es in Deutschland schon ist? ( 1 jahr verein,begründungen usw...)

Was denkt ihr darüber,wie es ziemlich sicher kommen wird,in anbetracht der Neuen gesetze? (wbk Neuanträge,stückzahlen,vereinszugehörigkeit,Internethandle wie Egun... usw??)

Wäre dankbar für ein paar konkretere zeilen,da man am Stand von den Jägern nur hört,~alles Humbug~uns pasiert nix~~

Mfg wuuzi

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Es wird sicher der EU Standard kommen mit der zentralen Datenbank. d.h. Waffen melden und registrieren bis 2014. Und ich vermuten mal das es darüberhinaus auch 2 Kategorien Flinten,Repetierer in die eine Selbstlader, Kurzwaffen in die Andere geben wird. Und für die 2te wird man eine Begründung brauchen. So ähnlich ist das ja schon. Warum? Weil es in den anderen EU-Ländern auch darauf hinaus läuft und es in der EU schon zu Diskussion stand.

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Ohne Gewähr, da Politiker von Natur aus unberechenbar sind:

Ich gehe davon aus dass der Altbestand in jedem Fall legalisiert werden wird. Das war z.B. auch beim unsäglichen Pump-Gun Verbot so: sie wurden bei entsprechender Meludng legalisiert, obwohl sie ab einem bestimmten Zeitpunkt eigentlich illegal waren. Du wirst Deine Gewehre melden müssen, aber für Deinen Altbestand wird es wohl keinen Rechtfertigungsbedarf geben.

Anders sieht es aber beim Neuerwerb nach dem Stichtag aus. Und hier könnten sich die Jäger, denen "nix passieren kann", kräftig verrechnen. Wenn die Gesetze für Kategorie C genau so restriktiv wie jetzt für Kategorie B gehandhabt werden, gibt's für den Herrn Jäger bei jeder Neuerwerbung (bei bestehendem Altbestand) zwei Möglichkeiten:

1. Er muss zum Waffenreferenten in der BH pilgern, dort artig seinen Diener machen und erklären, warum er für die Saujagd ein neues Gewehr braucht, obwohl er doch für den selben Zweck bereits ein funktionierendes altes Gewehr hat. Ein dezenter Hinweis: "Haben wollen", "neues ist schöner - besser - exklusiver - passt farblich besser zu meinem neuen Geländewagen - damit kann ich meine Jagdkollegen mehr beeindrucken" zählen gegenüber einem Beamten nicht als schlüssige Argumente für eine Erweiterung

2. Er muss eines seiner bisherigen Gewehre verkaufen. Und das in einem Markt, der von Pkt 1. geprägt ist, sprich wo die Preise im Keller sind, weil kaum jemand die Erlaubnis für Erweiterungen bekommt. Kann man bei den derzeitigen Marktpreisen für gebrauchte Kategorie B Waffen sehr schön beobachten. Mit anderen Worten: die Politiker haben das erreicht, was sie am besten können: die Vernichtung privaten Eigentums.

Trenck

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Ein Beispiel weil das Thema "Pump Gun" angesprochen wurde.

Von den geschätzten 110000 Pumpflinten die bis 1996 in privaten Händen waren wurden rund 2000 gemeldet und in die WBK eingetragen, oder eine dafür ausgestell falls keine vorhanden. Aber mit dem alles entscheidenden Nachteil das diese gemeldeten Flinten weder verkauft noch vererbt werden können.

Eine handvoll wurde abgegeben.

Na und jetzt ratet mal was mit den restlichen 100000+X Flinten passiert ist.

Psycho Mantis

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Ein Beispiel weil das Thema "Pump Gun" angesprochen wurde.

Von den geschätzten 110000 Pumpflinten die bis 1996 in privaten Händen waren wurden rund 2000 gemeldet und in die WBK eingetragen, oder eine dafür ausgestell falls keine vorhanden. Aber mit dem alles entscheidenden Nachteil das diese gemeldeten Flinten weder verkauft noch vererbt werden können.

Eine handvoll wurde abgegeben.

Na und jetzt ratet mal was mit den restlichen 100000+X Flinten passiert ist.

Psycho Mantis

Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.

Nach meine Wissen ist die Pumpgun (Wichsflinte) nur

mit Pistolengriff verboten, nicht jedoch solche mit normalem

Schaft.

Ich weis nun nicht, welche der Pumpguns du meintest...

Ich glaube zu wissen das in unserer Sportordung (DSU) das Flinten

schießen dabei ist. (u.a. auch mit FLinten Selbstladern).

Mir wurde auch schon so ein Ding angeboten, aber ich sehe FÜR MICH PERSÖNLICH

keinen so rechten Sinn im Schießen mit so einer Waffe.

(für Trap haben wir ja schließlich was anderes...)

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Korrigiert mich bitte falls ich falsch liege.

Nach meine Wissen ist die Pumpgun (Wichsflinte) nur

mit Pistolengriff verboten, nicht jedoch solche mit normalem

Schaft.

Ich weis nun nicht, welche der Pumpguns du meintest...

Ich glaube zu wissen das in unserer Sportordung (DSU) das Flinten

schießen dabei ist. (u.a. auch mit FLinten Selbstladern).

Mir wurde auch schon so ein Ding angeboten, aber ich sehe FÜR MICH PERSÖNLICH

keinen so rechten Sinn im Schießen mit so einer Waffe.

(für Trap haben wir ja schließlich was anderes...)

Die babbele über Österreich, net D

Gruß,

Thomas

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@ trenk:

Servus erstmal.

Wie Du richtig postest, ist dann der Markt für Gebrauchtwaffen im Keller.

Leider werden das dann auch die Büchser massiv zu spüren bekommen, so wie in meiner Kleinstadt mit 2 Bümas, da wirds sicherlich einen davon aufklatschen. Beide können schwerlich überleben.

Aber das juckt unsere Parteigenossen ganz oben wenig bis gar nicht.

Die fliegen lieber Tsunamischauen oder nach Portugal zum unterschriftensetzten.

jaja, um unser Geld ist denen nichts zu teuer!

Gruß Old Sam

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