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IGNORED

gaspistole


Dachi23

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

wollte mal fragen ob es probleme geben kann wenn ich meine gaspistole von deutschland nach österreich mitnehme.

werde sie nach dem waffen gesetz transportieren.

in österreich sind gaspistolen auch ab 18 frei erhältlich und man darf auch auf privatgrund schießen

P.S: es geht um sylvester

Geschrieben

(WaffG D-Land)

nimm den Perso mit, dann klappt das schon. Noch besser: KWS. beim Transport: nicht geladen, magazine nicht aufmunitioniert, Munition getrennt von Waffe (Extra Schachtel) Dann hast Du aber schon viel getan.

WaffG .at: :confused:

Sonstige Fußangeln und Alligatorengruben:

Wenn Du nicht mit eigenem Fahrzeug unterwegs bist, Beförderungsbedingungen beachten. Flugzeug geht gar nicht, ohne Anmeldung (Viel Spaß) Deutsche Bahn ist bei Mun und Waffen auch zickig. Geh' nicht zum Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst.

Willkommen im Forum

Geschrieben

Hab' jetzt extra für Dich nochmal §32 WaffG studiert.

Die Schreckschusswaffe ist eine Waffe zum ausschließlichen Verschießen von Kartuschenmunition (ohne Geschoss). Es bedarf keiner Erlaubnis zum Besitz, Erwerb oder (Transport) daher auch keiner Erlaubnis nach §32 "Mitnehmen" im Sinn des Gesetz.

Wie gesagt: die Österreichische Seite wage ich mich nicht abschließend zu beantworten.

Du brauchst keine Erlaubnis für Erwerb und Besitz (Nach Wenn PTB-Kennzeichen drauf ist !), musst nur über 18 sein (geeignet).

Zu den relevanten Begriffen:

Die SSW ist keine Schusswaffe nach der Definition in Anlage 1, Unterabschnitt 1, 1.1

Die SSW ist eine "Feuerwaffe" nach 2.7-2.9

Der Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei nach Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.3

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