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Sportschütze + Sammler = möglich?


chaoschemiker

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Guten Tag,

ich stelle die Frage hier im Aufrag eines Bekannten ohne Internetanschluss. Leider sitzt der Kerl nicht neben mir und ich weiss erst seit 5 Minuten durch das lesen hier, das die WBKs verschiedene Farben haben. Ich bitte daher unklare Angaben zur WBK bei der Frage gleich zu verzeihen. Ich hoffe ich kriege alles durch Formulierung gut hin:

Er besitzt als Sportschütze zwei Faustfeuerwaffen (9mm und ???). Nun bekam er von einem Bekannten das Angebot desssen Waffen zu übernehmen, die dieser wiederum geerbt hat (alles mit behördlichem Segen), da dieser Erbe mit Waffen gar nichts am Hut hat. Es handelt sich dabei um einen Karabiner 98 aus dem 2. Weltkrieg und mehrere modernere Faustfeuerwaffen. Mein Bekannter würde diese Waffen gerne übernehmen, kann aber nicht, da auf seine WBK nur zwei gehen. Nun zur Frage: Kann er zusätzlich eine WBK als Sammler erhalten oder generell eine als Sammler für alle diese Kurz- und Langwaffen (seine plus die anderen) und darf dann mit dieser Sammler-WBK seiner Schiesstätigkeit weiter nachgehen? Aufs Landratsamt zum Fragen will er nicht, das ist ihm alles zu umständlich bürokratisch. Er meint da kann er noch hin wenn er es beantragt.

Über eine Antwort würde er sich sehr freuen.

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Klar kann er prinzipiell eine rote Sammler-WBK erhalten, wenn er ein entsprechendes Thema hat und das Amt es durchwinkt (Je nach Amt brauchts dazu ein mehr oder weniger umfangreiches Gutachten, das die kulturhistorische oder technologische Bedeutung des Sammelthemas belegt).

Aber das Szenario klingt leider nicht danach, als dass es hier ginge.

Doch warum nur 2 Plaetze auf der WBK? Da gibts keine Beschraenkung, solange er als Sportler die entsprechenden Disziplinen schiessen will und dafuer eine Beduerfnisbescheinigung von seinem anerkannten Sportverband hat.

Den Repetierer kann er auf Neugelb (sollte er mal beantragen, falls noch nicht geschehen) problemlos kaufen, bei den KWs kommts auf seinen Verband und die darin moeglichen Diszipilenen an und auf den hirnlosen Erwerbsstreckungsbullshit (max 2 Waffen pro Halbjahr), bis wann und in welchem Umfang er die KWs des BEkannten uebernehmen kann.

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Für den 98er kommt es darauf an bei welchem Verband er Mitglied ist. Er sollte versuchen ob er eine gelbe Sportschützen-WBK bekommt. Auf die könnte zumindest der 98er relativ problemlos eingetragen werden.

Er kann natürlich auch eine (rote) Sammler-WBK beantragen. Das Amt wird ihm die Voraussetzungen für diese nennen. Er wird das Sammelgebiet klar eingrenzen müssen. Evtl. Mit Waffen nach 1945 wird es da zum Einstieg sehr schwierig werden. Also nix mit mehreren modernen Kurzwaffen mal so eben auf die neue Sammler-WBK.

Hier mal Sammelthemen für "die Rote": http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=22788

Ein ziemlich aktueller Thread ähnlich deiner Frage, hab ich mal schnell mit der Boardsuche rausgefischt: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...7617&hl=wbk

Und eine gute Internetseite um sich über das Thema zu informieren: http://www.waffensammelpass.de/menu.asp

Ansonsten gibt es hier auch ein Unterforum für Waffensammler und die, die es werden wollen bzw. sich für das Thema interessieren.

FAZIT: Mit dem 98er könnte man eine Sammler-WBK anfangen. Es gibt aber günstigere Möglichkeiten einen einzigen 98er ohne wirkliches Interesse eingetragen zu bekommen. Mit den Kurzwaffen hat dein Kollege wahrscheinlich Pech gehabt. Sind wirkliche Schätzchen dabei, sollte er überlegen ob er nicht Waffen auf seiner WBK austragen lässt um diese dann auf seiner eintragen zu lassen. Der Erbe bekommt ja problemlos eine WBK für die Waffen ausgestellt (ohne Munitionserwerbsberechtigung) und die sichere Aufbewahrung wird wahrscheinlich auch gewährleistet sein. Es ist also keine Eile geboten. Vielleicht findet der Erbe ja noch Spaß dran. Wenn der Erbe die Waffen allerdings so schnell wie möglich aus dem Haus haben will ... schade. In jedem Fall sollte er sich dazu durchringen mal freundlich beim Sachbearbeiter diesbezüglich anzufragen.

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