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IGNORED

Hilfe beim Kauf


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute!

Ich hab da ein problem. Ich will mir demnächst auch eine CO2-Pistole zulegen,

nur weiß ich nicht welches Modell. Mich würde die P99 von Walther interessieren.

Könnt ihr mir sagen, welche gut und auch nicht so teuer ist? Aber bitte keine Einzellader, die interessieren mich nicht.

Danke schon im vorraus!

Geschrieben

Die CP99 hatte früher öfter probleme mit der Prazision, weil die Geschoßköpfe beim übergang Trommel-Lauf beschädigt wurden, ob das bei den aktuellen noch ist weiß ich nicht. Was aber nach meiner Erfahrung gut geht, ist die CP88 und die RWS c225 (oder so ähnlich). Testberichte gibts glaub ich aus www.co2air.de

Geschrieben

Hallo!

Grundsätzlich wäre es interessant, zu erfahren, was Du mit der LuPi vorhast. Onhe diese Info läuft jede (Kauf)Empfehlung ins leere.

Wenn Du nur "Fun-Schießen" betreiben möchtest, dann bieten sich tatsächlich die CO2 Modelle von Walther an. Ich selber hatte mal eine CP88 und war damit sehr zufrieden. Die Verarbeitung war klasse und die Präzision in Anbetracht des "Fun Faktors" wesentlich besser, als erwartet. Natürlich kann man damit beim DSB Wettkampf keinen Blumentopf gewinnen, aber für Klappziele, Tonröhrchen und Coladosen ist es die beste Wahl.

Ich würde auf jeden Fall wieder zur CP88 greifen.

Geschrieben

Hallo,

falls Du nicht unbedingt wert auf eine Waffe legst, die recht authentisch einer scharfen Schuswaffe nachempfunden ist, dann kann ich Dir absolut nur zur Twinmaster "Action" von Röhm raten. Tolle Verarbeitung, sehr gute Präzision. Sozusagen der "Mercedes" unter den CO2-Freizeit-Waffen. Sie ist auch die leiseste in diesem Segment, was beim Schiessen in einer Mietwohnung z.B. sehr wichtig sein kann, um die Nachbarn nicht zu stören. Sie funktioniert mit einem 8-schüssigen Trommelmagazin oder alternativ mit einer Einzelschuss-Einrichtung. Die Referenzwaffe, nach meiner Meinung. Wenn es eine Look-Alike sein soll, greife zur UMAREX-Modellpalette. CP88 ist da mein Favorit.

Gruß

gunimo

Geschrieben

Hi Leute!

Ja die CP88 ist auch wesentlich teurer

als die CP99. Aber ich wollte die LuPi

eher im Fun-Faktor gebrauchen. Die von Röhm

(So sollte eine scharfe Waffe niemals aussehen-auch nicht in 100 Jahren)

finde ich nicht so toll. Obwohl sie tatsächlich in Präzision und Performance in allem besticht, liegt sie nicht in meiner

angegebenen Preislage. Hey habt ihr vielleicht eine Idee wo es die Sig Sauer P226 CO in einem Net-Shop zu kaufen gibt?

Die würde mich eventuell auch interessieren.

Ich habe sie nirgends gefunden.

Bis dann euer GLF!

Geschrieben

Na, kein Wunder dass Du sie nicht findest. Iwg ging pleite, die Waffe war nie im Handel, und wird wohl auch nie dort erscheinen.

Ansonsten denke bei der Anschaffung einer Fun-Waffe immer an eines: Lieber ein paar Mark mehr ausgegeben, die sich auszahlen, als schnell den Spaß an der Sache zu verlieren.

Gruß

gunimo

Geschrieben

Ja. Scheibenkleister!

Aber die Waffe finde echt klasse.

Ich hab auch ein paar Soft-Air-Modelle davon,

aber wenn es die nie geben wird, kann man nichts machen. Ich finde du hast recht.

Da muss man ein bischen mehr ausgeben.

Hey mal ein vergleich: Welche würdest du vorziehen, die CP88 oder die fast gleichteure Beretta?

GLF

Geschrieben

Nun, beides sind excellente Pistolen. Mein Favorit ist aber die CP88 mit dem 6" Lauf als "Competition". Die liegt mir von der Handlage besser, besonders mit den Holzgriffen. Ich rate Dir zu der vernickelten Version, wegen der widerstandfähigeren Oberfläche gegen Kratzer und zu den Holzgriffen, weil sie einfache besser in der Hand liegen. Vorallem bei der CP88 sind sie deutlich voluminöser als die Plastikgriffe.

Ansonsten spare noch bis zum Ende des Jahres, dann erscheint die Twinmaster "Trainer". Ein Nachbau einer KK-Sport-Pistole. Ich habe sie auf der IWA2002 geschossen. Traumhaft!

Gruß

gunimo

Geschrieben

Da muss ich ja noch ein bischen sparen.

Und die CP99, kann man die mit der Anics Skif

3000 vergleichen? Welche ist besser?

Hoffentlich fühlst du dich nicht gelöchert!

GLF

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von [GLF]:

Da muss ich ja noch ein bischen sparen.

Und die CP99, kann man die mit der Anics Skif

3000 vergleichen? Welche ist besser?

Hoffentlich fühlst du dich nicht gelöchert!

GLF

Nein, nein, kein Problem. Nun, die Waffen sind recht unterschiedlich. Die Anics hat eine größere Mag-Kapazität (28 Schuss). Der Vorteil wird aber wieder durch die umständliche Laderei zum Nachteil. Man muss die Diabolos einzeln mit einer Ladehilfe ins Mag plazieren. Ausserdem ist die Waffe recht munitionsfühlig, was dann zu Transportproblemen im Mag und/oder Ladehemmung führt. Bei der CP99 kommen die 8-Schuss-Trommelmags zum Einsatz. Bei der CP99 traten bei etlichen Exemplaren Probleme bei der Trommelsynchronisation, bzw. schiefer Trommelachse auf. Dadurch wurden Diabolos schon beim Eintritt in den Lauf deformiert, was nicht gerade der Treffgenauigkeit dient. Bei meinem Exemplar ist ds aber nicht aufgetreten. Bei der Skif ist im Lieferumfang ein zweites Mag dabei. Für die UMAREX-Trommeln gibt es ja mittlerweile einen Speedloader. Die Anics hat die bessere Visierung, da serienmässig höhen und seitenverstellbare Kimme. Ich persönlich priorisiere die CP99. Trotzdem wiederhole ich meinen Rat: Kaufe entweder alle grin.gif , oder nimm die CP88 oder die Beretta, ggf. auch die RWS225. Schon alleine wegen der größeren Lauflänge sind die präzieser. Schau Dir auch mal die Crosman CK92 an. Ebenfalls ein Beretta F92-Nachbau. Ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet, besonders als Einsteigerwaffe, die Crosman 1008. Die ist zwar aus Kunststoff gefertigt, macht aber viel Spaß und ist sehr preisgünstig. Auch diese nutzt ein 8-Schuss-Trommelmag, welches ebenfalls mit dem oben genannten Speedloader gefüllt werden kann. 7-Stück auf einmal. Das ist auch eine Berücksichtigung bei der Kaufentscheidung wert. Grundsätzlich gilt: Qualität hat ihren Preis, zahlt sich aber letztendlich aus. Lieber ein wenig länger sparen und dann die optimale Waffe kaufen. Am besten nimmst Du die in Frage kommenden Modelle mal selber in die Hand und machst beim Händler ein paar Probeschüsse. Eigenerfahrungen sind ganz wichtig, um die individuell unterschiedlich Handlage selber beurteilen zu können.

Gruß

gunimo

Geschrieben

Ja du hast recht. Ich muss mir die Modelle

auch mal angucken. Hey, ich habe von meinem

Kollegen gehört, es gibt CO2- Maschinengewehre die vollautomatisch schiessen. Hast du eine Ahnung von soetwas?

Wenn ja, kannst du mir sagen, wo es sowas zu kaufen gibt?

GLF

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von [GLF]:

Ja du hast recht. Ich muss mir die Modelle

auch mal angucken. Hey, ich habe von meinem

Kollegen gehört, es gibt CO2- Maschinengewehre die vollautomatisch schiessen. Hast du eine Ahnung von soetwas?

Wenn ja, kannst du mir sagen, wo es sowas zu kaufen gibt?

GLF

Die Teile sind in D nach §37 WaffG. verboten!! Illegaler Waffenbesitz!

gunimo

Geschrieben

Hi Leute!

Zum Thema Automatische Gewehre:

Ist es hier vielleicht erlaubt, über die

elektrischen Soft-BB Gewehre (Fast so teuer wie das original!) zu reden? Ich meine die schiessen doch nur mit Plastik-Patronen.

GLF

Geschrieben

Reden darfst du darüber schon, auch eins haben wollen darfste, nur haben darfste keines. Das ist der dumme §37. (Da steht u.a. folgendes drin: Was gefährlich aussieht, ist verboten) Darunter fällt zum beispiel auch das "mini M-16". Auch ne softgun, aber ganz klein, und aus transparentem Kunststoff. Jeder Depp sieht sofort, das das spielzeug ist, und Trotzdem isses verboten. Auch Wasserspritzpistolen in M-16 Form sind z.B. verboten.

Geschrieben

Und zählt das auch zu Pistolen?

Und wenn man so eine hat (sagen wir mal

eine MP5A3) und aus dem Ausland importiert?

Und was würde passieren wenn ich erwischt werde? Wenn sie (MP5A3) keiner sieht,(Vor allem wenns Polizisten nicht sehen) kann ich doch damit herumlaufen! Scheiss Gesetz! In allen anderen Länderbn ist es ja nicht verboten! Elektrisch Skirmishen für alle!!

GLF smile.gif

Geschrieben

Und zählt das auch zu Pistolen?

Und wenn man so eine hat (sagen wir mal

eine MP5A3) und aus dem Ausland importiert?

Und was würde passieren wenn ich erwischt werde? Wenn sie (MP5A3) keiner sieht,(Vor allem wenns Polizisten nicht sehen) kann ich doch damit herumlaufen! Scheiss Gesetz! In allen anderen Länderbn ist es ja nicht verboten! Elektrisch Skirmishen für alle!!

GLF smile.gif

Geschrieben

Und zählt das auch zu Pistolen?

Und wenn man so eine hat (sagen wir mal

eine MP5A3) und aus dem Ausland importiert?

Und was würde passieren wenn ich erwischt werde? Wenn sie (MP5A3) keiner sieht,(Vor allem wenns Polizisten nicht sehen) kann ich doch damit herumlaufen! Scheiss Gesetz! In allen anderen Länderbn ist es ja nicht verboten! Elektrisch Skirmishen für alle!!

GLF smile.gif

Geschrieben

Hier mal der entsprechende Gesetzestext:

37.2.4 Unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Nr. 1 Buchstabe e WaffG fallen Waffen, die in ihrer äußeren Form einer vollautomatischen Kriegswaffe überwiegend nachgebildet sind oder in sonstiger Weise den Anschein einer solchen Waffe hervorrufen. Für die Beurteilung ist das äußere Erscheinungsbild insgesamt maßgebend. Zu den vollautomatischen Kriegswaffen zählen nach Nummer 29 der Kriegswaffenliste Maschinenpistolen, Maschinengewehre und Schnellfeuergewehre ( Sturmgewehre ). Der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe wird auch dann hervorgerufen, wenn eines oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Merkmale, wie etwa

herausstehendes langes Magazin Trommelmagazin,

Feuerdämpfer, Mündungsbremse oder Stabilisator,

Kühlrippen oder andere der Kühlung dienende Vorrichtungen,

pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. mit dem Vorderschaft kombinierter Griff,

Aufstützvorrichtung,

Schulterstütze, teilweise kipp- oder schiebbar,

an der Waffe vorhanden sind. Unerheblich ist dabei, ob die genannten Vorrichtungen nur als Attrappe an der Waffe angebracht sind.

@GLF

So wie Du die Frage stellst, spielst Du offenbar mit dem Gedanken Dir so ein AEG zuzulegen. Ich kann Dir nur dringend davon abraten. Verstöße gegen des WaffG. werden streng geahndet. Wenn Du auffällst und später mal z.B. eine WBK beantragen willst, fällst Du durch das Raster. Weder die Kosten noch die sonstigen Folgen für Dich würden sich lohnen.

gunimo

[Dieser Beitrag wurde von gunimo am 11. April 2002 editiert.]

Geschrieben

Wie Gunimo schon sagt sollte man soetwas unterlassen. Da es ein verstoß gegen das Waffengesetz ist, und da gibts mächtig Ärger. Außerdem solltest du sowas besser gar nicht fragen, weil einige hier sehr empfindlich auf solch eine Fragestellung reagieren. Was passieren würde wenn du erwischt wirst? Ich würd mal auf Freihetisstrafe tippen, da ja auch Attrappen schon verboten sind. Oder ne hohe Geldstrafe.

Geschrieben

Ist relativ einfach herauszubekommen, zum Beispiel hier:

WaffG § 52a Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d eine vollautomatische Selbstladewaffe oder

2. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e eine dort bezeichnete halbautomatische Selbstladewaffe

herstellt, bearbeitet, instandsetzt, erwirbt, vertreibt, anderen überläßt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds handelt.

(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Und der § 37 im Wortlaut, auf's hier Wesentliche verkürzt:

§ 37:

(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten,

instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen,

einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder

sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:

1. Schußwaffen, die

...

e) ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist,

10. Nachbildungen von Schußwaffen im Sinne der Nummer 1 Buchstabe e,

11. unbrauchbar gemachte vollautomatische Selbstladewaffen, die Kriegswaffen waren, und unbrauchbar gemachte Schußwaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen.

Und nach Ansicht immer noch zu vieler Gerichte und des BundesInnenmist fallen Softairs jeglichen Kalibers eben unter das Waffengesetz und sind damit wiederum Schußwaffen im Sinne von § 37, 1 e.

(wer sich wundert, woher ich das so schnell hab: es ist ein Mustertext, der regelmäßig verschickt wird. Etwa zwei bis dreimal pro Woche kriegt die Redaktion eine solche Anfrage nach dem Muster "mein Name is Kläuschen. Ich find in euern Online-Shop die MP5 nicht - könnt ihr mir eine schicken?")

------------------

Förderkreis Forum Waffenrecht

Mitglied 000001 (Fußvolk-Numerierung) - und Du?

Geschrieben

Hallo an alle!

Oh, das ist wirklich gemein.

In vielen anderen Ländern ist dies nicht verboten. Obwohl CO2-Pistolen auch gefährlich

sind und echt aussehen. Gilt dieses Gesetz zum teil auch für eine LuPi? Ich mein man dürfte damit auch nicht frei herumlaufen.

Das Gesetz müsste geändert werden. Man müsste wie bei der LuPi auf seinem umzäuntem Gelände mit solch einer Elektrischen -oder mit Gasantrieb- schiessen dürfen. Das dürfte doch zu machen sein. Ich persönliche Spiele mit dem Gedanken, mir eine zuzulegen.

GLF

Geschrieben

ISt nicht zu machen. Die Lupi is erlaubt, solange sie nicht aussieht wie vollauto und auch nicht vollauto ist.

Und verboten ist verboten da lässt sich nix machen. Ich kann hier im Ort auch nicht mit 140km/h rumschüren, nur weils mir grade so in den kram passt, dazu muss ich schon auf die Autobahn wo lediglich Richtgeschwindigkeit ist, und kein Tempolimit.

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