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IGNORED

§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung


Weini

Empfohlene Beiträge

Frage an die Spezialisten hier im Forum

Angenommen ich habe mir nach dem obrigem § eine Waffe zusammen gebaut, was passiert danach damit? Kann ich die dann auf meine WBK eintragen lassen? Und wie bekomme ich eine solche Erlaubnis?

Mfg Weini

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Frage an die Spezialisten hier im Forum

Angenommen ich habe mir nach dem obrigem § eine Waffe zusammen gebaut, was passiert danach damit? Kann ich die dann auf meine WBK eintragen lassen? Und wie bekomme ich eine solche Erlaubnis?

Mfg Weini

Waffe wird in WBK eingetragen, Erlaubniss einfach beantragen............

Allerdings wird sie nicht ohne weiters erteilt, da die Erteilungsgründe im Ermessen des SB liegen.Versuch es seit einem Jahr, hat jedesmal was anderes zu mäkeln...............

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