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IGNORED

KK ==> GK


mfk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe im Moment nur ein KK-Gewehr auf grüner WBK (für die gelbe ist der Verband noch nicht anerkannt; BSB).

Um die zu bekommen, habe ich mit einem KK von einem Vereinskollegen im Jahr davor 18 mal geschossen.

Nun möchte ich mir zu meinem 25. Geburtstag ein OA15 kaufen.

Muss ich für das Bedürfnis nun mit einer GK-LW schießen (da gibts nämlich nur eine im Verein und der Kerl ist nicht oft da, ist auch nicht das selbe Kaliber wie OA)?

Oder reicht es, wenn ich das mit meinem KK mache?

Vielen Dank im Voraus!

mfg

Michael

PS: Ich habe in anderen Beiträgen hierzu nichts gefunden. Irgendwie sehe ich nur noch Beiträge von 2007.

Gast Nightingale
Geschrieben

Das Wafferecht unterscheidet nicht zwischen Klein- und Großkaliber. Regelmäßiges Training mit einer erlaubnispflichtigen Waffe genügt zum Nachweis des Bedürfnisses.

Geschrieben

Eigentlich, nach Gesetz, genuegt Training mit irgendeiner Schusswaffe. Aber dann wurde mal wieder typisch deutsche Selbstkasteiung betrieben... :-(

BSB= Bayrischer Soldatenbund?

Geschrieben
Eigentlich, nach Gesetz, genuegt Training mit irgendeiner Schusswaffe. Aber dann wurde mal wieder typisch deutsche Selbstkasteiung betrieben... :-(

BSB= Bayrischer Soldatenbund?

Ja.

Heißt das, dass es zwar gesetzmäßig reichen würde, mit einem KK zu schießen, aber der Verband das so nicht anerkennen wird?

mfg

Geschrieben

Gesetzmaessig wuerde eigentlich schon das schiessen mit Lupi reichen.

Das schiessen mit WBK-Waffen reicht imho aber selbst dem strengsten WaffG Interpretator aus.

BTW, wie lang dauerts bis zum 25.?

Man koennte dann ja noch in einen anerkannten Verband zusaetzlich wechseln, dann klappts nach spaetestens einem Jahr auch mit der gelben.

Soweit ichs auf der BSB-Seite sehe, schiesst ihr aber auch GK-Langaffe halbauto. Also ists vom Verein her ja schon kal kein Problem, da zwecks Wettkampfbeteiliung ein Beduerfnis nachzuweisen.

Details solltest Du moeglichst frueh mit Deinen zustaendigen Vereinsleuten bereden, damit man notfalls auch schon fruehzeitig bei besonders eigenwilligen Privatauslegungen des WaffG wechseln kann, z.B. in den BDS.

Gast Nightingale
Geschrieben
Heißt das, dass es zwar gesetzmäßig reichen würde, mit einem KK zu schießen, aber der Verband das so nicht anerkennen wird?

Was der Verband anerkennt wissen wir nicht, aber gesetzlich reicht es aus. Wenn Du unsicher bist, dann trage einfach noch ein paar andere Kaliber dazu, dazu genügt derzeit ein Schuss mit der Waffe Deines Standnachbarn.

Geschrieben

Danke für die Antworten.

Ich werde mich mal beim Verband bzw. Vereinsvorstand erkundigen.

Ich bin kurz vorm 24., d.h. das "Bedürfnisjahr" geht bald los. ;)

mfg

Michael

Geschrieben

Falls Du nicht klar kommst oder der Verein sich quer stellt, meld Dich nochmal bei mir. Wenn Du willst auch per PN. Schöne Grüsse aus Unterfranken

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