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IGNORED

waffentransport als 16 jähriger


fly1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

ich bin von einem schulkollegen eingeladen worden und möchte meine eigene flinte mitnehmen

bin leider erst 16

die flinte wäre zerlegt in einem koffer verpackt und ich hätte keine munition dabei

wisst ihr wie das rechtlich ist und was die polizei dazu sagt?

vielen dank im voraus

fly1

Geschrieben
ich bin von einem schulkollegen eingeladen worden und möchte meine eigene flinte mitnehmen

bin leider erst 16

die flinte wäre zerlegt in einem koffer verpackt und ich hätte keine munition dabei

wisst ihr wie das rechtlich ist und was die polizei dazu sagt?

die frage ist in drei teile zu zerlegen:

1. aufgrund welcher rechtlichen grundlage du die flinte derzeit besitzt.

2. wie generell waffentransport legal erolgt.

3. was für eine einladung das ist

zu 1 sagt das waffG ganz klar: § 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten. (2) Die Behörde kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters Menschen nach Vollendung des 16. Lebensjahres für meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen Ausnahmen vom Verbot des Abs. 1 für jagdliche oder sportliche Zwecke bewilligen, wenn der Jugendliche verläßlich und reif genug ist, die mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren einzusehen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

ich nehme mal an dass du so eine ausnahmegenehmigung in schriftlicher amtlicher form hast, sollte ein polizist fragen haben sind sie damit leicht zu beantworten. solltest du die ausnahmegenehmigung nicht haben - nun dann hast du so oder so ein problem und besitzt die flinte derzeit illegal. bzw jemand der sie legal gekauft hat hat sie dir illegalerweise überlassen. sollte es so sein - auch wenn es nur für 2 jahre ist, sieh zu dass du legale zustände herstellst. es ist es nicht wert dafür waffenverbot und strafrechtliche konsequenzen zu riskieren.

schiessen darfst du damit ja so oder so: § 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

nur die verwahrung zuhause, der transport zum und vom schiessstand müsste von deinen eltern übernommen werden, am schiesstand darfst du.

zur zweiten frage, wie legal transportieren: wenn du zufällig sogar einen waffenpass hast dann von miraus auch gerne geladen und entsichert neben dir am autositz, hauptsache sie zeigt in eine sichere richtung. das nennt man gemeinhin führen. solltest du kein solches dokument haben darfst du die waffe nicht führen sondern nur transportieren, der gesetzgeber ist hier sehr klar:

§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat. (2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat. (3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

also auch ganz einfach: ungeladen & in geschlossenem behältnis (das kann auch eine sporttasche sein). und auf direketem weg von A nach B (nicht zwischendurch noch shoppen und kino usw)!

mehr ist nicht erforderlich. alles andere ist jemandem der keine lizenz zum führen hat auch somit ganz klar untersagt.

zur dritten frage: ich gehe mal davon aus dass dein schulkollege in etwa in deinem alter ist - was ist das für eine einladung? jagdlich? inland oder ausland? und was tust du mit einer zerlegten flinte in einem koffer ohne munition!?

lg

Martin

Geschrieben

die wafffe ist auf meinen vater eingetragen

die waffe würde ich benötigen um mit meinem schulkollegen zusammen mit seinem vater auf den schießstand zu gehen

die sache würde folgendermaßen ablaufen:

mein vater bringt mich in die schule dort wird die waffe erst einmal in den tresorraum gesperrt bis der unterricht zu ende ist

danach fahre ich mit dem zug nach niederösterreich

waffe ist zerlegt im versperrten waffenkoffer und hat ein abzugsschloss

in niederösterreich wird die waffe dann wieder in einen tresor gesperrt bis wir auf den schießstand gehen

wenn das nicht ausreicht kann ich mir vom vater meines schulkollegen auch eine einladung zur jagd besorgen

ps: wo kann ich mir so eine ausnahmegenehmigung besorgen?

und danke für die antwort

Geschrieben
die wafffe ist auf meinen vater eingetragen

die waffe würde ich benötigen um mit meinem schulkollegen zusammen mit seinem vater auf den schießstand zu gehen

die sache würde folgendermaßen ablaufen:

mein vater bringt mich in die schule dort wird die waffe erst einmal in den tresorraum gesperrt bis der unterricht zu ende ist

danach fahre ich mit dem zug nach niederösterreich

waffe ist zerlegt im versperrten waffenkoffer und hat ein abzugsschloss

in niederösterreich wird die waffe dann wieder in einen tresor gesperrt bis wir auf den schießstand gehen

wenn das nicht ausreicht kann ich mir vom vater meines schulkollegen auch eine einladung zur jagd besorgen

ps: wo kann ich mir so eine ausnahmegenehmigung besorgen?

nun das wäre nicht legal da du dazwischen die verfügungsgewalt über die waffe hast. abzugsschloss und zerlegung hin oder her, einladung zur jagd ist da genauso schnurz. du darfst nur am behördl. genehmigten schiessstand und sonst nirgends.

ein legaler weg: dein vater übergibt sie seinem vater oder er bringt sie nach NÖ oder sonst was. so jedenfalls nicht. was ist das für eine schule die waffen für dich in einem tresorraum aufbewahrt?

ausnahmegenehmigung: dein bundespolizeikommisariat (gleiche stelle die pässe ausstellt) ist auch für waffenangelegenheiten zuständig, zumindst WBK. dort kann dein vater mal anfragen, schlimmstenfalls gleich direkt an das administrationsbüro der BPD wien wenden. sowas dauert aber, amtswege eben...

lg

Martin

ps: am einfachsten wäre es du borgst dir am dortigen stand eine waffe aus...

Geschrieben

Mit 16 hast Du drei Möglichkeiten:

a.) den Jagdschein machen

b.) Antrag nach §11, Abs 2 (wie oben angeführt) stellen. Dazu benötigst Du aber nachweislich Erfolge als Sportschütze und eine Bestätigung des Verbandes

c.) warten bis du 18 bist.

Geschrieben
a.) den Jagdschein machen

b.) Antrag nach §11, Abs 2 (wie oben angeführt) stellen. Dazu benötigst Du aber nachweislich Erfolge als Sportschütze und eine Bestätigung des Verbandes

c.) warten bis du 18 bist.

a ist letztendlich der gleiche weg wie b nur dass du jagdliche zwecke statt sportliche erfolge als begründung angibst - eine ausnahmegenehmigung braucht es trotzdem, und das dauert alles. wenn die einladung also nicht gerade erst für in 1/2 jahr oder später ist - vergiss es.

in der praxis bleibt also als einzig legale möglichkeit die eltern für den korrekten transport "einzuspannen"... was tut man nicht alles für das wohl der jugend *g*

lg

Martin

Geschrieben
eine ausnahmegenehmigung braucht es trotzdem, und das dauert alles. wenn die einladung also nicht gerade erst für in 1/2 jahr oder später ist - vergiss es.

Das scheint wohl vom jeweiligen Beamten abhängig zu sein denn ich kenne den Ablauf anders.

Anfang Februar den Antrag eingebracht und zum 16. Geburtstag Mitte März war alles vorbereitet (Europ. Feuerwaffenpass) und wurde mit guten wünschen überreicht.

so gehts auch !

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