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IGNORED

Bitte: Zusammenfassung (sportlich) zugelassene Halbautomaten


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum!

Ich weiß, Hunderte von threads existieren, aber leider passen meine Suchanfragen nicht (MP 5 ist zu kurz!).

Kann mir jemand die Antworten auf folgende fragen zusammenfassen (es geht hauptsächlich um Karabiner in Pistolen-/Kleinkaliber):

Welche Änderungen befreien vom "kleinen Anscheinsparagraphen (§ 6 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung)"? reicht schon ein Bull-barrel, braucht man einen anderen Schaft etc.? Beim Feststellungsbescheid:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...df/fb-slk41.pdf

finde ich persönlich die Abänderungen jetzt nicht sooo massiv.

Ich habe in irgendeinem thread gelesen, dass der "Umweg" über eine Kurzwaffe gewählt wird. Aber § 6 spricht ja allgemein von: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn [...] - somit bringt es doch nichts, wenn die Waffe als Kurzwaffe eingestuft wird, gelle?

Gibt es legale MP 5 Klone für Sportschützen? Zwei Vereinskollegen wollen sich eine KK-Version kaufen und der Händler argumentiert nach dem Motto "wenn´s angeboten wird wird´s schon legal sein, oder?!" Der Ansicht mag man sich wohl kaum anschließen...

Würdet Ihr eine Waffe ohne Feststellungsbescheid kaufen, weil Ihr Euch sicher seid, dass sie legal "sein müsste"? - kann ja teuer werden, wenn Ihr den Beschied dann selber zahlen müsst.

Sorry an alle, die das schon x-mal durchgekaut haben. Hatte aber wie gesagt nicht die richtigen Begriffe für die Suchfunktion und nicht die Zeit alle threads im HA/Rechtsforum durchzuschauen...

thecyclone

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Danke soweit - auch wenn ich aus den threads teilweise verwirrter rauskomme, als ich reingegangen bin (Langwaffe ja/nein, Kuezwaffe ja/nein, wenn Langwaffe: ok, trotz äußerer Ähnlichkeit und Lauf/Hülse zu kurz...)

Werde mich in einer ruhigen Minute noch einmal durchkämpfen!

thecyclone

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Info GSG5:

die Waffe ist erst im Herbst/Spätherbst lieferbar und ein Freigabe ist beantragt. Darüber hinaus soll die u.g. WaffV bis dahin entsprechend geändert werden.

Wir können daher auch nur entsprechende Bestellungen aufnehmen und dann wirklich erst ausliefern, wenn die gesetzlichen Modalitäten geklärt sind. Derzeit würden wir auch nur an Jäger u. Sammler ausliefern, wenn die Waffe vorrätig wäre.

MfG

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Info GSG5:

die Waffe ist erst im Herbst/Spätherbst lieferbar und ein Freigabe ist beantragt. Darüber hinaus soll die u.g. WaffV bis dahin entsprechend geändert werden.

MfG

Quelle?????

Und, wer sagt das es bei ner Änderung des §6 BESSER wird?? IKann auch schnell wieder in Richtung des " alten§37" gehen........

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