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IGNORED

WBK in Vienna.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

wäre sehr nett, wenn Ihr mir ein paar Tips gebt. Den Psycho hab ich bereits, Waffenführerschein ist übermorgen.

Was kommt als nächstes? Das Formular gibt's bei irgendeiner Bezirkspolizei(?) und das muß ich dann mit dem ganzen Zettelkram aufs AB tragen (persönlich?), richtig? Gibt's da irgendwelche Fallgruben?

Liebe Grüße und Thanks,

raptor

P.S.: Sniper hatte Recht, der Psycho ist die volle Frechheit und Abzocke in Reinkultur. Ist gscheiter, wenn man den Jagdschein macht ...

Geschrieben

Antragsformulare für die WBK bekommst du auf deinem zuständigen Bezirkspolizei-Koat.

Meistens ist es die selbe Stelle, wo Pässe ausgegeben werden.

Dort gibst du alles ab.

So war's zumindest früher.... auf's AB solltest du eigentlich nicht müssen.

Geschrieben
... am koat holen, am koat abgeben............................ keine fallgruben, außer du schaufelst dir welche :rotfl2:

<_< Silver Moon Dancer

Ernst gemeint? Welche Grube könnte ich mir schaufeln?

Als Begründung gebe ich natürlich an: Schießsport UND Notwehr innerhalb der eigenen 4 Wände.

Geschrieben
Ernst gemeint? Welche Grube könnte ich mir schaufeln?

Als Begründung gebe ich natürlich an: Schießsport UND Notwehr innerhalb der eigenen 4 Wände.

... dann passt es sowieso - war nur rhetorische spielerei, du wirst ja nicht am koat herumrandalieren oder so, das wäre eine grube........................ :rolleyes:

Silver Moon Dancer :ninja:

Geschrieben

Leute, ich scheiß mir grad ins Hemd. Ich bin meine Unterlagen durchgegangen und hab gefunden, daß ich 1993 kurz zum Zivildienst gemeldet war. Ich habe dann widerrufen und der Feststellungsbescheid wurde wieder aufgehoben. Im Zivildienstgesetz steht etwas davon, daß wer NACH irgendeinem Datum 2005 den Zivibescheid bekommen hat, eine 15 Jahr Sperre hat. Meinen Bescheid habe ich aber schon 1993 bekommen, habe eh nie Zivildienst gemacht und der Bescheid wurde ja von Amts wegen aufgehoben und dürfte somit für Waffenfragen ohnehin nicht relevant sein, da mit der Aufhebung rechtliches Nullum.

*Superscheißmichan!* Bin ich im A.... oder aus dem Schneider?

HILFE!

Geschrieben

Keine Panik, Resi!

Da Du den Wehrersatzdienst nicht, den Wehrdienst, wie ich annehme, aber schon geleistet hast, nimmst Dein Wehrdienstbuch mit und fertig.

Gute Entscheidung die WBK zu lösen. Hast Du gar einen Pumperer geerbt? :)

Gruß, Lion

Geschrieben
Keine Panik, Resi!

Da Du den Wehrersatzdienst nicht, den Wehrdienst, wie ich annehme, aber schon geleistet hast, nimmst Dein Wehrdienstbuch mit und fertig.

Gute Entscheidung die WBK zu lösen. Hast Du gar einen Pumperer geerbt? :)

Gruß, Lion

DANKE!

Du bist ja juristennahe: Ein aufgehobener Bescheid ist komplett wirkungslos als hätte er nie existiert, oder?

Natürlich bin ich zum ÖBH. Mir gings nur darum, ein paar Jahre in Ruhe zu studieren, mit den BTÜs waren's damals in Tirol äußerst mühsam.

Nö, kein Erbe. Ich leg mir ein FFW-muni verschießendes Kat. C Gewehr zu. Außerdem wollte ich grundsätzlich wissen, wie das funktioniert. Inzwischen bereue ich meine Neugier ...

Geschrieben
Ein aufgehobener Bescheid ist komplett wirkungslos als hätte er nie existiert, oder?

So isses.

... Inzwischen bereue ich meine Neugier ...

Aber geh, so ein bisschen Amtsschimmelgewieher ist doch nett.

Außerdem bekommst Du ja dann alle fünf Jahre hohen Besuch und das ist im Service mit drin. Also direkt eine Okkasion für die paar Netsch.

Alles Gute und Gruß, Lion

Geschrieben

Naja, wenigstens kenne ich mich jetzt praktisch aus und kann irgendwelchen Leuten guten Rat geben, damit sie nicht so wie ich Lehrgeld zahlen.

Bei der Begründung schreibe ich:

a.) Selbstverteidigung gem. §22(1) WaffG (innerhalb der eigenen 4 Wände)

b.) Schießsport

That's it, oder?

Geschrieben

Du kannst den abgeleisteten Präsenzdienst nachweisen, also was solls???

Bei mir war das nie Thema, ich hab den Untauglichkeitsbescheid vorgelegt, das gilt auch.

Geschrieben
Du kannst den abgeleisteten Präsenzdienst nachweisen, also was solls???

Ja, ja, so denken Bürger wie Du und ich. Juristen und Beamte denken anders. Wenn man Zettel in die Burg bringen muß zählt wenig, wie es mit den eigentlichen Tatsachen aussieht ...

Sollte aber tatsächlich kein Problem sein. Freue mich schon darauf, das neue Teil in der Shooters Hall auszuprobieren. :00000733:

P.S. Außerdem habe ich mit der WBK ein bissi einen Stress, da ich eine WaffG-Verschärfung befürchte.

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