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IGNORED

Ist Taktischer Anschlagsschaft mit Pistolenschaft an einer Flinte erlaubt?


NO MA'AM

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hätte da mal ne Frage... wie siehts mit Taktischen Anschlagsschäften bei Flinten aus, die ein festes Pistolengriffstück haben. Dürfen die montiert werden?

Was werden wohl die Verbände sagen wenn man z.B. beim BDMP mit sowas auftaucht...???

Wenn ja... wo findet man dazu einen Gesetzestext...???

Danke... und Guten Rutsch ins Neue Jahr Euch allen !!! :s75:

Euer

NO MA'AM

Geschrieben

Was verstehst du denn so unter taktischem Anschlagsschaft? Sofern es sich dabei nicht um eine Repetierflinte mit freistehendem Pistolengriff und ohne Hinterschaftskolben handelt, ist alles erlaubt. So etwas z.B. ist erlaubt und wird auch bei den einschlägigen Verbänden geschossen, so das da keiner schief guckt. Wenn man damit natürlich auf nem DSB-Stand auftaucht, sieht das wohl anders aus. :bud:

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