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IGNORED

CS Spray


stoenggi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

Ich habe letzte Woche einen Pfefferspraykurs absolviert und muss sagen, dass sich das echt gelohnt hat. Nun möchte ich das neu erlernte auch an meine Schwester weitergeben, die in DE (Bonn, NRW) wohnt und studiert.

Soweit ich aus dem Forum schon gelernt habe, ist Pfefferspray in DE verboten ausser gegen Tiere. Für den Selbstschutz gegen Menschen sind lediglich CS Sprays legitim. Soweit so (un)gut.

Nur, welchen Spray könnt ihr empfehlen?

Ich suche etwas, das etwa die gleichen "Leistungen" aufweist wie ein Pfefferspray mit 10% OC (Oleoresin Capsicum) mit 2 Millionen SHU (Scoville Einheiten). Des Weiteren sollte er min. 60g/ml Spray enthalten und über eine Fliptop Sicherung verfügung.

Wer weiss, welches Produkt sich da am besten Empfehlen lässt?

Was sind die Voraussetzungen, dass meine Schwester (ist volljährig) einen solchen Spray kaufen kann?

Was muss sie weiter noch beachten?

BTW: Wäre schön, wenn Sie (oder sogar ich) den Spray im Internet bestellen könnte und dann an ihre Adresse per Post liefern lassen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Geschrieben

Hallo Leute

Ich habe letzte Woche einen Pfefferspraykurs absolviert und muss sagen, dass sich das echt gelohnt hat. Nun möchte ich das neu erlernte auch an meine Schwester weitergeben, die in DE (Bonn, NRW) wohnt und studiert.

Kauf ihr ein in Deutschland erhältliches Pfefferspray (Tierabwehrspray). Die Widmung als Tierabwehrspray ist eine juristische Krücke weil ein anderweitige Zulassung nicht (mehr) erteilt werden kann. Im Falle der Notwehr spielt das keinerlei Rolle, die im Internet kursierenden Warnungen, daß man Pfefferspray auch im Notwehrfall nicht einsetzen darf sind blanker Unsinn.

Auch zugelassene CS oder CN Sprays dürfen nur im Notwehrfall eingesetzt werden ansonsten macht man sich leicht strafbar.

Geschrieben

Kauf ihr ein in Deutschland erhältliches Pfefferspray (Tierabwehrspray). Die Widmung als Tierabwehrspray ist eine juristische Krücke weil ein anderweitige Zulassung nicht (mehr) erteilt werden kann. Im Falle der Notwehr spielt das keinerlei Rolle, die im Internet kursierenden Warnungen, daß man Pfefferspray auch im Notwehrfall nicht einsetzen darf sind blanker Unsinn.

Auch zugelassene CS oder CN Sprays dürfen nur im Notwehrfall eingesetzt werden ansonsten macht man sich leicht strafbar.

Vielen Dank für den Hinweis, das wusste ich nicht.

Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn auf dem Spray steht: "Nur zur Abwehr von Tieren und Menschen"?

Kann ich dann z.B. ein P-Touch Kleber darüber machen, auf dem steht: "Nur zur Tierabwehr" und das reicht dann?

Pfefferspray wäre mir pers. eh viel lieber, da es dort doch signifikant weniger Personen gibt, die von Natur aus resistent dagegen sind, bzw. wirkt es bei alkaholisierten oder unter drogeneinflusstehenden Personen idR wesentlich besser.

WBK oder Tragerlaubnis oder sowas ist aber nicht notwendig, oder?

Geschrieben

Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn auf dem Spray steht: "Nur zur Abwehr von Tieren und Menschen"?

Kann ich dann z.B. ein P-Touch Kleber darüber machen, auf dem steht: "Nur zur Tierabwehr" und das reicht dann?

Dann unterliegt das Spray dem Waffengesetz und ist ohne Zulassung auch nicht erlaubt. Ein Aufkleber darüber hilft dir auch nicht, weil der Hersteller es nun einmal als Abwehrspray gegen Menschen hergestellt und das durch die (ursprüngliche) Aufschrift auch deutlich gemacht hat. Anders gesagt die vom Hersteller getroffene Zweckbestimmung ist alles entscheident.

Wenn das Spray als Tierabwehrspray (drin ist ganz genau das selbe) nicht dem WaffG unterliegt, brauchts auch keinerlei waffenrechtlicher Erlaubnis, selbst das Alter ist egal.

Nochmals der dringende Rat, kauf ein in Deutschland erhältliches Pfefferspray.

Geschrieben

Dann unterliegt das Spray dem Waffengesetz und ist ohne Zulassung auch nicht erlaubt. Ein Aufkleber darüber hilft dir auch nicht, weil der Hersteller es nun einmal als Abwehrspray gegen Menschen hergestellt und das durch die (ursprüngliche) Aufschrift auch deutlich gemacht hat. Anders gesagt die vom Hersteller getroffene Zweckbestimmung ist alles entscheident.

Wenn das Spray als Tierabwehrspray (drin ist ganz genau das selbe) nicht dem WaffG unterliegt, brauchts auch keinerlei waffenrechtlicher Erlaubnis, selbst das Alter ist egal.

Nochmals der dringende Rat, kauf ein in Deutschland erhältliches Pfefferspray.

Ok, vielen Dank.

In dem Fall werde ich den Spray ganz sicher in Deutschland kaufen, will nicht, dass die Schwester desswegen Probleme bekommt.

Was ich noch nicht so ganz verstehe, ist die Sache mit dem Versammlungsrecht. So wie ich den Wikipedia Eintrag verstehe, ist der Pfefferspray zwar keine Waffe, da zur Abwehr gegen Tiere gedacht der Einsatz gegen Menschen in Notwehr ist aber ok. Nur, auf Versammlungen sowie auf dem Weg zu diesen und wieder zurück sind die Pfeffersprays dennoch verboten und in dem Sinne als Waffe zu betrachten?

Verstehe ich das richtig. Wenn die Schwester nun an die Uni geht oder in den Ausgang am Weekend, dann ist der Pfefferspray ein no no, weil sie da an öffentliche Versammlungen geht?

Geschrieben

Nein, keine Waffe, keinTrageverbot.

Uni und Weekendausgang sind auch kine oeffentlichen Veranstaltungen.

Geschrieben

Nein, keine Waffe, keinTrageverbot.

Uni und Weekendausgang sind auch kine oeffentlichen Veranstaltungen.

Hmh... Ok, also darf der Pfefferspray immer getragen werden. Das mit den Öffentlichen Veranstaltungen habe ich wohl falsch verstanden, wie ich im Wikipedia Artikel feststellen musste. Ich denke aber eh nicht, dass meine Schwester in eine Partei gehen wird oder aber zur Demo auflaufen. Auf alle Fälle werde ich sie aber über den Umstand, den Pfefferspray dann zuhause zu lassen aber informieren. Man weiss ja nie... ;)

Auf jeden Fall vielen Dank!

Geschrieben

Verstehe ich das richtig. Wenn die Schwester nun an die Uni geht oder in den Ausgang am Weekend, dann ist der Pfefferspray ein no no, weil sie da an öffentliche Versammlungen geht?

NEIN.

§42 WaffG greift schon deshalb nicht, weil ein Tierabwehrspray nicht dem Waffengesetz unterliegt und das Versammlungsgesetz greift nicht weil weder Uni-Besuch noch abendliches Ausgehen eine öffentliche Versammlung sind. Eine Demo wäre etwas anderes.

Nein, keine Waffe, keinTrageverbot.

Uni und Weekendausgang sind auch kine oeffentlichen Veranstaltungen.

Bei öffenlichen Veranstaltungen wäre die waffeneigenschaft Voraussetzung für ein Verbot. Bei öffentlichen Versammlungen (danach war gefragt) genügt es wenn der Gegenstand dazu ... bestimmt ist ...oder SACHEN ... zu beschädigen. Letzeres ist bei einem Tierabwehrspray gegeben, die waffeneigenschaft ist aufgrund der Zweckbestimmung zu verneinen im Versammlungsgesetz aber auch nicht Voraussetzung.

Anders gesagt öffentliche Veranstaltungen (WaffG) sind etwas anders als öffentliche Versammlungen (VersammlG).

Geschrieben

[...]

Anders gesagt öffentliche Veranstaltungen (WaffG) sind etwas anders als öffentliche Versammlungen (VersammlG).

Uiuiui... die deutsche Rechtssprechung ist aber ganz schön kompliziert...

Dass öffentliche Versammlungen Demonstrationen gleichzusetzen sind, habe ich mitlerweile verstanden.

IMO ist aber eine öffentliche Veranstaltung ein Sammelbegriff, u.A. auch für Demonstrationen, was aber eigentlich auch egal ist, solange auch an öffentlichen Veranstaltungen der Pfefferspray als Tierabwehrspray mitgeführt werden darf? Sonst macht die ganze Sache ja eh keinen Sinn...

Geschrieben

Uiuiui... die deutsche Rechtssprechung ist aber ganz schön kompliziert...

Dass öffentliche Versammlungen Demonstrationen gleichzusetzen sind, habe ich mitlerweile verstanden.

IMO ist aber eine öffentliche Veranstaltung ein Sammelbegriff, u.A. auch für Demonstrationen, .....

Ein bißchen kann man das mit Mengenlehre zu erklären versuchen. Stell Dir das folgende ineinander geschachtelt vor.

Treffen mehrer Menschen an öffentlich zugänglichen Orten (Kneipe, Restaurant, Kino etc. etc.)

- keine weiteren Einschränkungen - wer Waffen führen darf darf das auch hier (Waffenschein, erlaubnisfreie Waffen etc.)

Öffentliche Veranstaltung - also ein aus dem normalen Leben herausragendes Ereignis an dem jeder teilnehmen darf (z.B. Volksfest, Tanzveranstaltung, rechtlich umstritten Disco, Umzüge, Sportereignisse, Konzertveranstaltung, Open Air)

-Waffen, auch freie Waffen sind nicht erlaubt auch nicht für Inhaber eines Waffenscheins (Tragerlaubnis)

Öffentliche Versammlung

Versammlung nach dem Versammlungsgesetz

- keine Waffen (wie oben) und auch keine Gegenstände die zur Verletzung von Menschen ODER Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind

CS Spray ist zur Abwehr gegen Menschen bestimmt daher eine Waffe und deshalb schon bei der öffentlichen Veranstaltung verboten.

Tierabwehrspray ist NICHT zum Einsatz gegen Menschen bestimmt daher KEINE Waffe und deshalb nur bei öffentlichen Versammlungen verboten

Alles klar?

Geschrieben

[...]

Si Senor, jetzt ist alles klar! Nochmals vielen Dank für die Hilfe und Ausführungen!

Beim nächsten Deutschlandbesuch werde ich dann den richtigen Pfefferspray zur Tierabwehr evaluieren und der Schwester zustellen.

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