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IGNORED

Schwarzpulverhahnschrotflinte


Odini

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach Gemeinde,

hab da mal ne Frage:

Kann von einem Bekannten eine doppelläufige Schwarzpulverhahnschrotflinte für ´n kleinen Euro bekommen. Soweit ich weiß wird die mit Schwarzpulverschrotpatronen geladen.

Jetzt meine Frage muß ich diese Waffe eintragen lassen, oder reicht es wenn ich denn Schwarzpulverschein (Erlaubnis nach § 27 SprengG), den ich habe, habe???

Vielen Dank für Antworten!

Gruß

Odini

Geschrieben

Patronenwaffen (und mehrschüssige Perkussionswaffen) sind WBK-pflichtig. Den SP-Schein brauchst Du nur zum Erwerb des nötigen Schwarzpulvers. Für eine Hahndoppelflinte, egal ob mit SP- oder NP-Beschuß würde eine gelbe Sportschützen-WBK, für die man keinen Voreintrag braucht, ausreichen.

Gruß, Jake C.

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