Zum Inhalt springen
IGNORED

Schützenumzug mit Salutlangwaffen


Kahless

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Waffenfreunde,

ich wurde von einem Kollegen angesprochen, wie sich die rechtliche Grundlage bei einem Schützenfestumzug mit Salutlangwaffen gestaltet. Wir würden eine Ehrenformation bilden, die mit K 98 Salutlangwaffen bei dem Abholen des Königs einige Salutschüsse abgeben würden. Nun weiß ich nicht was alles erfüllt sein muss, damit es von rechtlicher Seite keine Einwände gibt, schließlich bräuchte man ja zum führen einer Schreckschusswaffe einen kleinen Waffenschein und ob man dann damit überhaupt bei einer Festgemeinde auflaufen geschweige denn schießen darf ist für mich fraglich.

Deswegen wer Erfahrung mit diesem Thema hat, den bitte ich mir zu Antworten :D

Mit freundlichen Grüßen

Kahless

Geschrieben

Moin Kahles,

in meinem Zweitverein gibt auch so eine Salutgruppe.

Die Gewehre werden auch während des Festumzuges durch die Schützen geführt.

Von unserem Vorstand weiß ich, dass eine Aussnahemgenehmigung nach § 42 WaffG und ein Schießerlaubnis nach § 10 (5) notwendig ist. Weiterhin mussten vom Vorstand alle Personen, die zur Salutgruppe gehören (auch Ersatzleute) an die Behörde gemeldet werden. Logisch, ergibt sich doch aus dem § 42, dass die Träger zuverlässig nach § 5 WaffG und persönlich geeignet nach § 6 WaffG sind. Eine Sachkunde brauch nicht nachgewiesen werden.

Harlekin

Geschrieben

Wenn Ihr euren König auf einem Privatgelände abholt sehe ich keine Probleme. Ihr braucht nur die Erlaubniss vom Eigner ein paar Schuss abgeben zu dürfen. Der Transport zum Gelände und zurück darf natürlich nur im geschlossenen Behältniss erfolgen. Also geschultert am Umzug teilnehmen ist wohl eher nicht drin.

Wenn Ihr ein Traditionsschützenverein seit habt ihr eure WBK doch sicher auch mit der Angabe zur Brauchtumspflege beantragt. Dann dürftet ihr sogar aus einer richtigen Waffe Platzpatronen verschiessen.

Geschrieben

Wir sind eine Schützengesellschaft, das hat den Vorteil, dass alle Mitglieder des Dorfes automatisch an dem Königsschießen Teilnehmen können, ohne Mitglied in einem Verein zu sein und den Beitrag zu entrichten. Allerdings werden die für das Schießen benötigten KK Gewehre von Privatpersonen (natürlich mit gültiger WBK) zur Verfügung gestellt.

Deswegen werden wir sollten wir genügend Interessenten finden, das ganze wie folgt ablaufen lassen:

1. Ich werde dem Vorstand meine Planungen vorstellen und hoffen, dass sie dem zustimmen. Außerdem werde ich mich schon einmal nach Interessenten umschauen.

2. Die Interessenten müssen ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben und mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem würde ich nur Personen nehmen, von denen ich weiß, dass sie sich dementsprechend verhalten werden und nicht übermäßig Alkohol konsumieren.

3. Sollte ich dann noch die Finanzen aufwenden können um dementsprechend die Waffen zu organisiern

4. Werde ich anschließend für den Nächsten Festumzug die beiden Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.