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IGNORED

M1 Garand DSB


drzero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit für ein Mitglied im DSB

auf die grüne WBK ein Selbstladegewehr wie das M1 Garand

zu bekommen??

- welche Disziplin (Nummer) ??

Wenn ja,

ist das Bundesland in dem man schießt wichtig??

Hab gehört da soll es Unterschiede geben von BL zu BL.

Gruß

Geschrieben

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit für ein Mitglied im DSB

auf die grüne WBK ein Selbstladegewehr wie das M1 Garand

zu bekommen??

- welche Disziplin (Nummer) ??

Wenn ja,

ist das Bundesland in dem man schießt wichtig??

Hab gehört da soll es Unterschiede geben von BL zu BL.

Gruß

Natürlich können auch DSB Mitglieder diese waffe erwerben,wenn Sie in einem Verband wie BDS oder DSU sind und dort die Vorausetzungen erfüllen.

Geschrieben

Natürlich können auch DSB Mitglieder diese waffe erwerben,wenn Sie in einem Verband wie BDS oder DSU sind und dort die Vorausetzungen erfüllen.

Danke für die schnelle Antwort !!

Möchte aber den nicht den Verband wechseln, bzw. in einen

weiteren eintreten.

Geschrieben

Hallo,

besteht eigentlich die Möglichkeit für ein Mitglied im DSB

auf die grüne WBK ein Selbstladegewehr wie das M1 Garand

zu bekommen??

- welche Disziplin (Nummer) ??

...

Du brauchst für eine Waffe, die auf der "grünen" eingetragen wird, immer eine Bestätigung deines Verbandes (bzw. Teilverbandes, wenn das so geregelt ist), in der dir bestätigt wird, dass du die Waffe für die Disziplin xyz gemäß Sportordnung benötigst.

Der DSB hat in seiner Sportordnung aber keine Disziplinen für Selbstladegewehre und schließt auch die Verwendung von Selbstladegewehren z.B. bei Disziplin 1.58 "Ordonnanzgewehr" aus.

Ich sehe deshalb wenig Chancen, über den DSB oder einen seiner Landesverbände eine Bedürfnisbescheinigung für einen Selbstlader zu bekommen.

Geschrieben

besteht eigentlich die Möglichkeit für ein Mitglied im DSB

auf die grüne WBK ein Selbstladegewehr wie das M1 Garand

zu bekommen??

Nein, nicht über die SpO DSB sondern allenfalls über die Landesportordnung, z.B. beim Sächsischen Schützenbund.

Geschrieben

Wie sähe es denn aus, wenn ein DSB-Mitglied an einem jährlich stattfindenden offenen (also nicht vereins-/verbandsinternen) SL-Schiesswettkampf eines BdMP-, BDS-, DSU-Vereins teilnehmen wollte?? :confused:

An und für sich wäre doch hier das Bedürfnis begründet, oder?!

Geschrieben

Wie sähe es denn aus, wenn ein DSB-Mitglied an einem jährlich stattfindenden offenen (also nicht vereins-/verbandsinternen) SL-Schiesswettkampf eines BdMP-, BDS-, DSU-Vereins teilnehmen wollte?? :confused:

An und für sich wäre doch hier das Bedürfnis begründet, oder?!

Die Frage ist, wer ihm dieses Bedürfnis bestätigen soll. Ein DSB-Funktionär kann nur für DSB-Mitglieder solche Waffen bestätigen, die in der DSB-Sportordnung stehen, die Teilnahme an Veranstaltungen, auf denen nach anderen Sportordnungen geschossen wird, kann erzwar zur Kenntnis nehmen, bestätigen darf er dafür nichts.

Und ein BDS-funktionär (DSU, BdMP genauso) kann auch nur für seine Mitglieder das bestätigen, was in seiner Sportordnung steht. Insoweit hilft den DSB-Schützen die Teilnahme an offenen Wettkämpfen absolut nichts, wenn es um ein Bedürfnis geht.

Übrig bleibt nur die Mitgliedschaft in mehreren Verbänen, in denen man dann aber auch aktiv schießen muss.

Problem Landessportordnungen: Ein Bedürfnis kann nur für eine Disziplin in einer anerkannten Sportordnung bestätigt werden. Und soweit ich weiss, ist bislang keine Landessportordnung eines DSB-Landesverbandes einzeln anerkannt worden, auch nicht die des Sächsischen.

Geschrieben

Gehört jetzt zwar nicht direkt zum Thema, aber ...

Ich kenne genügend DSB'ler, die glückliche Besitzer eines Garand oder M-14 oder einer SL-Flinte sind. Einige haben die Teile schon jahrelang (also noch unter altem WaffG). Wie's wohl dazu kam?? :ph34r:

Geschrieben

...Ich kenne genügend DSB'ler, die glückliche Besitzer eines Garand oder M-14 oder einer SL-Flinte sind. Einige haben die Teile schon jahrelang (also noch unter altem WaffG). Wie's wohl dazu kam?? :ph34r:

Ganz einfach: nach altem WaffG gab es keine Bindung eines Antrags an eine "genehmigte Sportordnung", sondern es reichte der Nachweis des regelmäßigen Schießens. Zudem konnte das der Vereinsvorsitzende bestätigen, auch für SL-Langwaffen. Das reichte aus. Erst ab 3. KW brauchte man eine Verbandsbestätigung. Aber das ist (leider) Geschichte.

Ansonsten: Wenn das jeweilige Amt "mitspielt", ist auch heute noch alles möglich; aber eben nur dann.

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